Abgleich Geschwindigkeitsmesser für ASA AR1

Juerge

Testfahrer
Registriert
22 Juni 2006
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit dem Abgleich des Geschwindigkeitsmessers nach Paragraph 57 StVZO für die ASA Felgen AR1 ?

Wird im Teilegutachten verlangt.

Schaut der TÜV nach einer solchen Bescheinigung?

Hat jemand Erfahrung für eine TÜV- Abnahme im Raum Franfurt,Friedberg,Hanau.

Meine Daten 8,5 X 9,5 19 Zoll , Reifen 235, 265, ASA AR1

Gruß

Juergen
 
AW: Abgleich Geschwindigkeitsmesser für ASA AR1

Ja, mußte ich machen. Obwohls absoluter Schwachsinn ist: Es steht halt so im Gutachen, dann wiehert halt der Amtsschimmel. b:

Das Geschwiindigkeitssignal wird an der Hinterachse abgenommen, laut meinem :). Also müßte im Gutachten stehen, daß bei 235/35 auf der HINTERACHSE eine Tachoangleichtung notwendig ist. :g:g:g

Der Tüv-Mensch sah das auch so, mußte aber aus formalen Gründen darauf bestehen.:j

BTW: Werde jetzt mal 255/30 19 auf die Hinterachse aufziehen, da die 265/30er sich auf der Innenseite deutlich mehr abfahren. Das hat er früher bei den 255-18er nicht gemacht, deshalb probier ich mal die Größe, zumal der Raddurchmesser dann auch noch etwas geringer wird, was der Beschleunigungsfähigkeit zugute kommen sollte.
 
AW: Abgleich Geschwindigkeitsmesser für ASA AR1

Mal kucken was der Amtsschimmel macht, wenn ich das Auto zum Felgen eintragen zu BMW bringe.

Habe einen Termin am Freitag um 10:45 und kann darauf warten (nach Auskunft der Annahme).

Was macht es für einen Sinn, für die Forderachse ein Gutachten zu erstellen, wenn das Signal an der Hinterachse abgenommen wird ?

Gruß

Juergen
 
AW: Abgleich Geschwindigkeitsmesser für ASA AR1

Genau ,es macht absolut keinen Sinn :g:g:g
 
AW: Abgleich Geschwindigkeitsmesser für ASA AR1

Hab' meine ASA's in besagter Dimension über eine freie Werkstatt bei der DEKRA eintragen lassen.
Tachoabgleich wurde nicht verlangt.
Ist also letztendlich wohl auch davon abhängig, wie genau es der jeweilige Prüfer mit dem Gutachten nimmt.

In diesem Sinne: Viel Glück!
 
AW: Abgleich Geschwindigkeitsmesser für ASA AR1

Juerge schrieb:
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit dem Abgleich des Geschwindigkeitsmessers nach Paragraph 57 StVZO für die ASA Felgen AR1 ?

Wird im Teilegutachten verlangt.

Schaut der TÜV nach einer solchen Bescheinigung?

Hat jemand Erfahrung für eine TÜV- Abnahme im Raum Franfurt,Friedberg,Hanau.

Meine Daten 8,5 X 9,5 19 Zoll , Reifen 235, 265, ASA AR1

Gruß

Juergen

War gestern bei BMW zum eintragen meiner Alu mit besagten Reifen.
TÜV will den Mist haben. Habe aber jetzt im Netz einen Link gefunden,
der das hergeben sollte,was der TÜV verlangt. Werde das jedenfall probieren.

schau mal hier:
Alufelgen - Reifen günstig Online bestellen - Alufelgen Herstellerverzeichnis - Tipps & Tricks zu Räder & Reifen

runterscrollen und da ist die Online-Berechnung.

Vielleicht hift es......:j
 
AW: Abgleich Geschwindigkeitsmesser für ASA AR1

Könnte es sein, daß wenn ich 235 hinten wie vorne fahre diese
Prüfung notwendig ist?
Siehe Gutachten K7 bzw. K8.

Gruß

Juergen
 
AW: Abgleich Geschwindigkeitsmesser für ASA AR1

Wurde ohne Probleme bei BMW abgenommen.

Laut dem Gutachtenersteller vom TÜV(ASA Gutachten) ist die Geschwindigkeit nur kritisch
bei 235 hinten.

Gruß
Juergen
 
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