Ablauf von Führerschein-Klassen?

A

Andreazzz

Guest
Eventuell kennt sich ja jemand aus?

Ich habe 1984 den alten Führerschein der Klasse 3 erworben.
Das beinhaltet nach der Umstellung die neuen Klassen B, BE, C1, C1E und CE mit Einschränkung 79!
Bei der Klasse CE steht eingedruckt, dass diese mit einem Alter von 50 Jahren (in 2 Monaten) abläuft, was mir auch so bekannt war.
Ich bin früher sehr häufig und gerne LKW gefahren, auch mit diversen Anhängern.
Seit etwa 20 Jahren nie wieder und ich wollte diesen Führerschein daher auch nicht verlängern.

Jetzt habe ich heute erfahren, dass nach neuem Recht angeblich auch C1 und C1E mit 50 Jahren ablaufen würde. Nachdem ich eben etwas im Internet gesucht habe, bestätigt das sich anscheinend.
Interessant nur, dass ein Ablaufdatum eben nicht im Führerschein hinter diesen entsprechenden Klassen eingedruckt steht.

Bitte um Aufklärung, wenn jemand im Thema ist - Danke!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gilt aber nicht für den alten Führerschein Klasse 3, selbe Quelle TüV Nord

"Was wird aus der Führerschein Klasse 3?
Wenn Sie Ihren alten Führerschein der Klasse 3 auf EU-Führerschein umstellen lassen, erhalten Sie neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger automatisch auch die Klassen C1 und C1E.

Damit dürfen Sie auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und Züge bis 12 t fahren. Es gibt keine zeitliche Befristung. Auch regelmäßige Untersuchungen beim Arzt bleiben Ihnen erspart."

http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-infos/eu-fuehrerscheinrecht-3149.htm
 
Gilt aber nicht für den alten Führerschein Klasse 3, selbe Quelle TüV Nord

"Was wird aus der Führerschein Klasse 3?
Wenn Sie Ihren alten Führerschein der Klasse 3 auf EU-Führerschein umstellen lassen, erhalten Sie neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger automatisch auch die Klassen C1 und C1E.

Damit dürfen Sie auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und Züge bis 12 t fahren. Es gibt keine zeitliche Befristung. Auch regelmäßige Untersuchungen beim Arzt bleiben Ihnen erspart."

http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-infos/eu-fuehrerscheinrecht-3149.htm



Das würde sich ja dann auch mit den Eintragungen im Schein decken und demnach wohl tatsächlich nicht geltend für die alte Klasse 3!
Danke für den Hinweis.
 
stimmt und dann ist ja alles gut, habe mich damals nicht näher damit beschäftigt, weil ich den 2`er ja eh verlängern wollte, obwohl ich die letzten 25 Jahre kein Fahrzeug mehr über 3,5 t gefahren.
 
Hab jetzt auch mal geschaut was bei mir steht.

CE Ablauf im Oktober 16.
Dahinter folgende Text: 79 (C1E>12000kg, Ls3)

So wie ich das lesen, dürfte ich also auch LKW größer 7,5to bis zum Stichtag fahren.
Ich habe aber damals nur den FS Klasse 3 gemacht, also nur PKW. Ich war noch nie mit einem LKW unterwegs.

Hat da einer beim Umschreiben auf den EU-Führerschein einen Fehler gemacht?

.
 
...
Hat da einer beim Umschreiben auf den EU-Führerschein einen Fehler gemacht?

.

Nein, den C1E12000kg konnte jeder mit dem alter Dreier beim Umschreiben mündlich beantragen. Manche Dienststellen haben den auch ungefragt eingetragen. Kam in meinem Bekanntenkreis öfters vor.

Die Zugmaschine darf jedoch nur max 7,5t haben, die 12t beziehen sich auf das ganze Gespann.

"Merkblatt Klasse CE 79

Bei der Umstellung der Klasse 3 auf die neuen Fahrerlaubnisklassen behält der Antragsteller die Berechtigung, Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zu führen. Dabei dürfen Anhänger gezogen werden. Die Kombination (ziehendes Fahrzeug und Anhänger) darf 12 t nicht überschreiten und das Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs (z.B. ziehendes Kfz 6,1 t – Anhänger 5,9 t).

Darüber hinaus kann zusätzlich die Klasse CE 79 beantragt werden. Diese Klasse berechtigt zum Führen von Kfz bis 7,5 t sowie einachsigen Anhängern bis 11 t.

Allerdings ist bei dieser Kombination ab Vollendung des 50. Lebensjahres die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung sowie eines augenärztlichen Zeugnisses bzw. Gutachtens erforderlich.

Schlüsselzahl 79 (C1E >12000kg, L<3) bei Eintragung im EU-Kartenführerschein unter Ziffer 12 bei der Klasse CE bedeutet:

Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil).

Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7, 5 t.

Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen."
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten