Abschleppokosten

crake-

RNA SPEZIALIST
Registriert
24 November 2016
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
Ich denke das Thema wird es hier schon öfters gegeben habe, deshalb halte ich mich auch ganz kurz.
Ich hatte mit meinem Z4 einen Unfall, und das Auto musste abgeschleppt werden. Meine Frau kam rechtzeitig zur Unfallstelle und hat dem Abschleppunternehmen gesagt, dass das Auto zu meiner BMW Werkstatt muss. Der Fahrer meinte aber das könne er nicht tun, er muss zum Abschlepphof oder wie man das auch immer nennt.
Natürlich war es dann so, dass Mentor die Überführung NICHT übernehmen wollte bzw. konnte, wegen Getriebeschaden, da braucht man nat. ein Abschleppfahrzeug.
Na ja, so kostete mich das Abschleppen nicht "nur" 235 EUR, sondern zusätzlich 190 EUR.
Ist dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung? Die HUK zahlt hier gerade mal 185 EUR. Natürlich mit entsprechenden "Begründungen".

Kann man da was machen / argumentiere oder einfach zahlen...??

Danke Euch und liebe Grüße, Michael
 
Rechtschutzversicherung?
Soll sich doch ein Rechtsanwalt damit rumärgern!
 
Kann sein das deine Werkstatt für den Abschleppdienst ungünstig lag und er deswegen die Zwischenstation einlegen wollte (alleine schon um möglichst schnell wieder frei zu sein), oder aber einfach nur Umsatz- und Profitmaximierung.
Klingt aber so oder so sonderbar, die zweimal mit dene ich bislang mit abschleppen zu tun hatte ging es direkt zur Werkstatt welche aber aber nie weiter weg war als zehn km. Meine Auffassung wäre das man als Auftraggeber bestimmt wohin es geht.

Der ADAC sollte bei solchen Fragen auch helfen können. Ergänze bitte dein Ergebnis für spätere suchende, egal ob es das Thema schon gab.
 
Danke vielmals, das mache ich gerne.

Liebe Grüße, Michael
 
Michael, ich hake mal nach - weil m. E. schlicht nicht alle relevanten Informationen beisammen sind:

- War das ein freies "Abschleppunternehmen" - oder jemand im Auftrag des ADAC oder des Fahrzeugherstellers (d. h. vermutlich BMW) im Rahmen der "Mobilitätsgarantie"?
- Wer oder was ist "Mentor"?
- Um was für eine Versicherung geht es bei der HUK? Mit welcher Begründung wollen die nicht (vollständig) zahlen?
 
Mir fehlt hier auch noch "wer hat den Abschleppauftrag gegeben".
Wer beauftragt sagt auch wohin. Wenn der nicht will nehmen ich einen anderen.
Das klingt mir nach von der Polizei zur Räumung beauftragt wenn Du von "Abschlepphof" schreibst. Ansonsten fehlt die Aussage wer das "muss" denn gegeben hat.
 
Hach nee, jetzt wurde meine Antwort aus dem Cache gelöscht grrr :).

okay dann erstmal die Antworten, die ich geben kann:
- das Abschleppunternehmen war schon ADAC-affiliiert, allerdings weiß ich nicht in welchem Maße (ich bin auch nicht ADAC Mitglied) (https://www.trautwein-bb.de)
- es wurde von der Polizei gerufen, so steht es im Bericht bzw. auf der Rechnung (man muss schon sagen, dass ich nat. ein wenig desorientiert war, der Seitenairbag hat ausgelöst und kaum hatte ich mich verstehen, schon war der BMW Notservice zu vernehmen...) (interessant war, dass äußerlich am Fahrzeug tatsächlich nicht viel Schaden zu sehen war (ich bin in einem ungünstig geraden Winkel über eine Verkehrsinsel gefahren/flogen), es aber dann sage und schreibe über 24.000 EUR Reparaturkosten waren)
- Mentor natürlich ein Schreibfehler bzw. die blöde Auto...korrektur; Menton (!) war gemeint, der Name eines BMW Vertragshändlers und BMW Fachwerkstatt hier in Tübingen
- bei der HUK bin ich Vollkasko versichert, ich war mir aber blöderweise nicht bewusst, dass ich keinen "Schutzbrief" habe, der vermutlich für diese zusätzlichen Kosten aufgekommen wäre
- die Argumentation seitens der HUK ist, dass sie nur für die primären Abschleppkosten aufkommen
- die primären Abschleppkosten sind entstanden durch den Transport des Fahrzeugs von der Unfallstelle zum Hof des Abschleppunternehmens
- eine "Überführung" wie vom Hof des Abschleppers zur Vertragswerkstatt umfasst mein Versicherungsschutz NICHT (da hakte tatsächlich auch der Abschleppdienst nach, ob ich ADAC Mitglied sei, dann wäre diese weitere "Überführung" kostenlos für mich gewesen)
- Argumentation des Abschleppunternehmens auf die Frage warum nicht gleich zu BMW gebracht: meine Frau kam mit ihrem Auto zur Unfallstelle und ICH wurde standardmäßig erstmal ins Krankenhaus gefahren und sie musste sich entscheiden, ob sie mit dem Abschleppunternehmen "mitfährt" und dann direkt vor Ort bei BMW die Kosten begleicht (genauen Wortlaut konnte sie mir leider auch nicht mehr wiedergeben, es ging alles schnell und Unfall immer Stresssituation) ODER gleich in Richtung Krankenhaus fährt - in dem Falle müsse das Auto dann aber auf den "Hof"; das ist natürlich eine relativ einfach zu entscheidende Wahl, so fuhr meine Frau direkt zu mir ins Krankenhaus

Daher also die Kosten bzw. die Begründung der Kosten. Vermutlich ist es dann für einen solchen Fall sinnvoll einen (diesen Fall enthaltenen) "Schutzbrief" o.ä. zu haben ODER ADAC Mitglied zu sein.
 
Danke Michael. :) :-)

Vorsichtig vermutet ist es damit offenbar so, dass der Abschleppauftrag durch einen Dritten (wohl durch die Polizei) erteilt wurde. Daher nimmt es nicht Wunder, dass der Abschleppunternehmer (eine etwaige Verbindung zum ADAC ist vorliegend m. E. irrelevant) nur diesen Auftrag (zum "Abschlepphof") ausgeführt hat.

Die weitere Überführung zur BMW-Werkstatt war dann natürlich ein (gesondert kostenpflichtiger) Folgeauftrag. Vermutlich hätte der Abschleppunternehmer den Wagen auf ausdrücklichen Wunsch auch gleich weiter überführt, auch das wäre dann aber ein Folgeauftrag gewesen (mithin sich die Kosten in beiden Varianten wohl gleich bleiben).

Dass die HUK dann lediglich die "ersten" Abschleppkosten übernehmen möchte, wird wohl - das lässt sich hier wie gesagt nur vermuten - dem vereinbarten Versicherungsschutz entsprechen. Das hast du ja offenbar bereits selbst herausgefunden (siehe oben).

Alles in allem lässt sich da m. E. wohl kein unbilliges Verhalten einer Partei erkennen. Falls ich deinen vorstehenden Beitrag richtig verstehe, bist du zu diesem Ergebnis wohl zwischenzeitlich ebenfalls gekommen. Immerhin sind die (Abschlepp-) Mehrkosten zwar ärgerlich, aber keine Katastrophe und - viel wichtiger - dir geht es offenbar wieder gut. :t
 
Danke Michael. :) :-)

Vorsichtig vermutet ist es damit offenbar so, dass der Abschleppauftrag durch einen Dritten (wohl durch die Polizei) erteilt wurde. Daher nimmt es nicht Wunder, dass der Abschleppunternehmer (eine etwaige Verbindung zum ADAC ist vorliegend m. E. irrelevant) nur diesen Auftrag (zum "Abschlepphof") ausgeführt hat.

Die weitere Überführung zur BMW-Werkstatt war dann natürlich ein (gesondert kostenpflichtiger) Folgeauftrag. Vermutlich hätte der Abschleppunternehmer den Wagen auf ausdrücklichen Wunsch auch gleich weiter überführt, auch das wäre dann aber ein Folgeauftrag gewesen (mithin sich die Kosten in beiden Varianten wohl gleich bleiben).

Dass die HUK dann lediglich die "ersten" Abschleppkosten übernehmen möchte, wird wohl - das lässt sich hier wie gesagt nur vermuten - dem vereinbarten Versicherungsschutz entsprechen. Das hast du ja offenbar bereits selbst herausgefunden (siehe oben).

Alles in allem lässt sich da m. E. wohl kein unbilliges Verhalten einer Partei erkennen. Falls ich deinen vorstehenden Beitrag richtig verstehe, bist du zu diesem Ergebnis wohl zwischenzeitlich ebenfalls gekommen. Immerhin sind die (Abschlepp-) Mehrkosten zwar ärgerlich, aber keine Katastrophe und - viel wichtiger - dir geht es offenbar wieder gut. :t
Jan, da gibt es nichts hinzuzufügen, so sehe ich es jetzt auch! Ärgerlich, aber kein Schaden an mir; s o ist das in Ordnung.
 
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