Andy S.
macht Rennlizenz
- Registriert
- 4 September 2004
AW: Abzocke!
wenn der händler jetzt zusätzlich noch gebühren haben will, muss er es einklagen und da wird er sehr schlechte karten haben, siehe oben genannte urteile.
es ist dem endverbraucher (speziell privatkunden) nicht zuzumuten, dass er sich um etwaige zusatzkosten kümmern muss. für ihn gilt ausdrücklich der angegebene endpreis inkl. mwst. und das ist wichtig. der privatkunde darf keine geschäftskundenpreise erhalten (also ohne mwst).
edit: der zusatz "zzgl. Überführungskosten" ist nichtig, da du daraus keinen endpreis sehen kannst (unlauterer wettbewerb). schreibt er dagegen zzgl. 500€ überführungkosten, ist er im recht, aber nur, wenn es sich um ein angebot handelt.
rechtlich gesehen - eindeutig ja. Wenn man dir schriftlich einen endbetrag/gesamtbetrag über z.b. 45780,00€ nennt, dann musst du auch nur diesen betrag bezahlen. dies gilt natürlich nicht bei leasing und oder finanzierung.tomx992 schrieb:heißt das jetzt wenn bei mir im vertrag betrag 45.xxx€ brutto stehen dass da nix mehr drauf kommen darf?
gruß
tom
wenn der händler jetzt zusätzlich noch gebühren haben will, muss er es einklagen und da wird er sehr schlechte karten haben, siehe oben genannte urteile.
es ist dem endverbraucher (speziell privatkunden) nicht zuzumuten, dass er sich um etwaige zusatzkosten kümmern muss. für ihn gilt ausdrücklich der angegebene endpreis inkl. mwst. und das ist wichtig. der privatkunde darf keine geschäftskundenpreise erhalten (also ohne mwst).
edit: der zusatz "zzgl. Überführungskosten" ist nichtig, da du daraus keinen endpreis sehen kannst (unlauterer wettbewerb). schreibt er dagegen zzgl. 500€ überführungkosten, ist er im recht, aber nur, wenn es sich um ein angebot handelt.