daniel2002
macht Rennlizenz
- Registriert
- 28 Mai 2006
- Wagen
- BMW Z3 coupé 2,8i
Guten abend zusammen,
weil ich unseren Sohn (9 Wochen) auch ab und an mal im Zetti mitnehmen werde, hab ich in den sauren Apfel gebissen und beim :) den Beifahrerairbag deaktivieren lassen (inkl. Gurt-Austausch). Kostenpunkt 418 Euro. Leider wollte meine freie Werkstatt es nicht machen von wegen Haftung.
Jetzt liegt vor mir eine entsprechende Bescheinigung, die mir BMW überreicht hat mit der Aufforderung, die Deaktivierung eintragen zu lassen. Einen bescheuerten Aufkleber haben sie mir auch noch an die Scheibe geklebt und ich musste unterschreiben, dass ich diesen nie anfasse (hab ihn trotzdem an Ort und Stelle an ne unauffälligere Stelle im Cockpit geklebt
). Mannomann, was für ein Akt.
Jetzt meine Fragen:
1) Weiß einer, ob die Deaktivierung wirklich eingetragen werden muss und
2) wenn ja, ist das eine Eintragung "bei nächster Gelegenheit" oder "sofort"?
-> Wirklich Bock hab ich ja keinen drauf, weil ich ja schätzungsweise in 2 Jahren den Airbag wieder aktivieren werde.
Danke + Gruß
Daniel
PS: Bitte keine Diskussionen von wegen pro und contra Babyschale im Zetti, habe ziemlich viel recherchiert und bin der Ansicht, dass es mit verstärktem Gurt und ordnungsgemäß deaktiviertem Airbag sicherheitstechnisch okay ist.
PPS: DAs allercoolste ist, dass dieser Wisch von BMW ein Standardformular zum Ankreuzen ist, z.B. auch für Deaktivierung des Gurt-Warntons. Auch diese Deaktivierung wäre dem Formular zufolge eintragungspflichtig. Das ist doch totaler Quatsch, oder?? Bei meinem Benz hat der Vorbesitzer sowas machen lassen und meinte, es hätte beim Händler drei Minuten gedauert inkl. mündlicher Belehrung und gut ist (jaja, ich würd's nicht machen, aber der Typ hat das Leben halt locker gesehen).
weil ich unseren Sohn (9 Wochen) auch ab und an mal im Zetti mitnehmen werde, hab ich in den sauren Apfel gebissen und beim :) den Beifahrerairbag deaktivieren lassen (inkl. Gurt-Austausch). Kostenpunkt 418 Euro. Leider wollte meine freie Werkstatt es nicht machen von wegen Haftung.
Jetzt liegt vor mir eine entsprechende Bescheinigung, die mir BMW überreicht hat mit der Aufforderung, die Deaktivierung eintragen zu lassen. Einen bescheuerten Aufkleber haben sie mir auch noch an die Scheibe geklebt und ich musste unterschreiben, dass ich diesen nie anfasse (hab ihn trotzdem an Ort und Stelle an ne unauffälligere Stelle im Cockpit geklebt

Jetzt meine Fragen:
1) Weiß einer, ob die Deaktivierung wirklich eingetragen werden muss und
2) wenn ja, ist das eine Eintragung "bei nächster Gelegenheit" oder "sofort"?
-> Wirklich Bock hab ich ja keinen drauf, weil ich ja schätzungsweise in 2 Jahren den Airbag wieder aktivieren werde.
Danke + Gruß
Daniel
PS: Bitte keine Diskussionen von wegen pro und contra Babyschale im Zetti, habe ziemlich viel recherchiert und bin der Ansicht, dass es mit verstärktem Gurt und ordnungsgemäß deaktiviertem Airbag sicherheitstechnisch okay ist.
PPS: DAs allercoolste ist, dass dieser Wisch von BMW ein Standardformular zum Ankreuzen ist, z.B. auch für Deaktivierung des Gurt-Warntons. Auch diese Deaktivierung wäre dem Formular zufolge eintragungspflichtig. Das ist doch totaler Quatsch, oder?? Bei meinem Benz hat der Vorbesitzer sowas machen lassen und meinte, es hätte beim Händler drei Minuten gedauert inkl. mündlicher Belehrung und gut ist (jaja, ich würd's nicht machen, aber der Typ hat das Leben halt locker gesehen).