Allgmeine Frage Reperaturhistorie

Mango

Fahrer
Registriert
6 April 2016
Ort
Bayern/Oberpfalz
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive30i
Hallo Z-Community,

Ich kenn da jemanden, der jemanden kennt, ..., der zufällig die BMW Reparaturhistorie (sofern sie bei einem BMW Vertragspartner repatiert/check durchgrführt worden ist) nachlesen kann. Bekommt dieser jemand (;)) Probleme, wenn er dies für die Community macht?

MfG Mango
 
Gab es dazu nicht hier irgendwo schon mal einen Link?! &:
War aber auch vielleicht etwas anderes...:huh:
 
Warum sollte er, ergreift ja nicht in die Persönlichkeitsrechte einer Person ein, sondern liefert nur Daten über ein Fahrzeug ähnlich Carfax und Betriebsgeheimnisse gibt er auch nicht preis! Jeder weiß schließlich das BMW eine Datenkrake ist!
 
Warum sollte er, ergreift ja nicht in die Persönlichkeitsrechte einer Person ein, sondern liefert nur Daten über ein Fahrzeug ähnlich Carfax und Betriebsgeheimnisse gibt er auch nicht preis! Jeder weiß schließlich das BMW eine Datenkrake ist!

wenns rauskommen sollte gäbs für ihn persönlich sicherlich probleme
 
wenns rauskommen sollte gäbs für ihn persönlich sicherlich probleme


Und das völlig zu Recht!
Warum muss man jemanden hinter dessen Rücken ausspionieren, der gegen eine offizielle Abfrage sicher nichts einzuwenden hätte,
wenn man nur mal höflich fragen würde.
Fragen kostet doch nichts...


Warum sollte er, ergreift ja nicht in die Persönlichkeitsrechte einer Person ein, sondern liefert nur Daten über ein Fahrzeug ähnlich Carfax und Betriebsgeheimnisse gibt er auch nicht preis! Jeder weiß schließlich das BMW eine Datenkrake ist!

Doch, mit so etwas greift man nach meinem Empfinden sehr wohl in die Persönlichkeitsrechte einer dritten Person ein!
Das ist ja (fast) das Gleiche, wenn ich meinen Bankberater bitten würde, mir doch mal eben den Kontostand meines Nachbarn mitzuteilen.
Da wollte ich Dich erleben!
 
So weit meine Erfahrungen sind, ist bei BMW die Weitergabe der Werkstatthostorie an Dritte aus Datenrechtschutzgtünden nicht vorgesehen. Es geht nicht um die Serviceintervalle, die kann man einsehen, bzw sind ja auch nun im Boardcumputer oder alt noch im Serviceheft gespeichert. Es werden aber durchgeführte Reperaturen, insbesondere die stillen Reparaturen, also werkseitig verordnete Verbesserungen, nicht zugänglich gemacht.

Jedoch habe ich dennoch vom Serviceberater, nach gutem Zureden, Einsicht für meinen Z4 bekommen...2 stille Wartungsarbeiten waren vermerkt.
 
Und das völlig zu Recht!
Warum muss man jemanden hinter dessen Rücken ausspionieren, der gegen eine offizielle Abfrage sicher nichts einzuwenden hätte,
wenn man nur mal höflich fragen würde.
Fragen kostet doch nichts...

Ich weiß nicht wenn Du dabei ausspionieren willst? Eine offizielle Abfrage ist bekanntlich bei BMW nicht möglich!


Doch, mit so etwas greift man nach meinem Empfinden sehr wohl in die Persönlichkeitsrechte einer dritten Person ein!
Das ist ja (fast) das Gleiche, wenn ich meinen Bankberater bitten würde, mir doch mal eben den Kontostand meines Nachbarn mitzuteilen.
Da wollte ich Dich erleben!

Sorry der Vergleich hinkt gewaltig. Ich nehme mit der Reparaturhistorie nur Bezug zu einem Fahrzeug nicht nicht Bezug auf einen Halter (Menschen)! Ergo kann ich nur in die Persönlichkeitsrechte des Fahrzeuges eingreifen und das ist ja wohl kompletter Schwachsinn, da Dinge/Sachen keine Persönlichkeitsrechte haben! Noch nicht mal Dein Hund (wenn Du ein Hund hast) hat Persönlichkeitsrechte da es sich hier um eine ACHTUNG rechtlich um eine Sache handelt.
 
Zumindest theoretisch kannst du mit dem, was du über das Fahrzeug erfährst, an den Verkäufer des Fahrzeugs herantreten und ihm Betrug unterstellen.
Oder du erzählst deinem Freund, wieviele Unfälle sein Nachbar gebaut hat ...
 
Sorry der Vergleich hinkt gewaltig. Ich nehme mit der Reparaturhistorie nur Bezug zu einem Fahrzeug nicht nicht Bezug auf einen Halter (Menschen)! Ergo kann ich nur in die Persönlichkeitsrechte des Fahrzeuges eingreifen und das ist ja wohl kompletter Schwachsinn, da Dinge/Sachen keine Persönlichkeitsrechte haben! ...
Andreas' Kommentar ist natürlich Quatsch. In datenschutzrechtlicher Hinsicht ist das Thema allerdings nicht trivial:

Je nachdem, welche Daten aus der Reparaturhistorie herausgegeben werden und wie sich weitere Umstände verhalten (insb. ob der vorherige Fahrzeughalter dem Interessenten bekannt ist), können die Daten durchaus Personenbezug im Rechtssinne haben (also sog. personenbezogene Daten sein). In diesem Fall wäre deren Herausgabe ohne vorherige Einwilligung des (ehemaligen) Fahrzeughalters rechtlich kaum haltbar. Ob und was mit den Daten danach gemacht wird, spielt dabei keine Rolle, denn für den herausgebenden BMW-Händler (etc.) ist das Kind bereits mit der Herausgabe in den Brunnen gefallen.

Mithin ist es nachvollziehbar, wenn man solche Daten von BMW nur sehr "ausnahmsweise und inoffiziell" erhält. ;)
 
Andreas' Kommentar ist natürlich Quatsch. In datenschutzrechtlicher Hinsicht ist das Thema allerdings nicht trivial:

Je nachdem, welche Daten aus der Reparaturhistorie herausgegeben werden und wie sich weitere Umstände verhalten (insb. ob der vorherige Fahrzeughalter dem Interessenten bekannt ist), können die Daten durchaus Personenbezug im Rechtssinne haben (also sog. personenbezogene Daten sein). In diesem Fall wäre deren Herausgabe ohne vorherige Einwilligung des (ehemaligen) Fahrzeughalters rechtlich kaum haltbar. Ob und was mit den Daten danach gemacht wird, spielt dabei keine Rolle, denn für den herausgebenden BMW-Händler (etc.) ist das Kind bereits mit der Herausgabe in den Brunnen gefallen.

Mithin ist es nachvollziehbar, wenn man solche Daten von BMW nur sehr "ausnahmsweise und inoffiziell" erhält. ;)

Meine Aussage ist richtig, ich beziehe mich ausschließlich auf die Fahrzeugdaten und explezit nicht auf den Halter! Ich habe nirgendwo Halterdaten erwähnt!!! Oder?
 
Meine Aussage ist richtig, ich beziehe mich ausschließlich auf die Fahrzeugdaten und explezit nicht auf den Halter! Ich habe nirgendwo Halterdaten erwähnt!!! Oder?
Ich hatte deine Aussage doch gar nicht kritisiert. ;)

Wenn du allerdings nun danach fragst, dann ist es allerdings tatsächlich so, dass - stark vereinfacht gesagt - "Fahrzeugdaten" durchaus dann Personenbezug haben können, wenn sie dem (ggf. ehemaligen) Fahrzeughalter und/oder dem Fahrer zugeordnet werden können. Tatsächlich liegt der Personenbezug in der Praxis häufig nahe.

Ich veranschauliche das kurz anhand eines prominenten Themas, nämlich dem "Connected Car": Die modernen Fahrzeuge erheben bekanntlich reichlich Daten (z. B. Geschwindigkeit; (ohne Pause) gefahrene Kilometer; Betätigung der Bremse, des Gaspedals und des Blinkers, Ort und Fahrstrecke; eingestellte Navi-Ziele). Das sind ebenfalls, nach dem von dir verwendeten Begriff, sog. Fahrzeugdaten. Ebenso ist es ein zum Fahrzeug gehörendes Datum, wann und inwiefern es repariert wurde und in welchem technischen Zustand es sich befindet.

Jedoch werden solche "Fahrzeugdaten" dann zu sog. personenbezogenen Daten (im Sinne der datenschutzgesetzlichen Bestimmungen), wenn sie dem Fahrer und/oder Halter zugeordnet werden können und damit Aussagen über die betreffende Person ermöglichen. Tatsächlich ist bei Fahrzeugen eine solche Zuordnung in der Regel möglich, weil mindestens der die Daten auslesende Händler und/oder Hersteller den Fahrer bzw. Halter des Fahrzeugs kennt (oder leicht identifizieren kann). In diesem Fall sind anhand der Daten durchaus (ggf. brisante) Aussagen über den Fahrer bzw. Halter möglich: Wie lange ist er gefahren? Wohin? Wie ist er gefahren (langsam, schnell, hart bremsend...)? Wann hat er welche Reparaturen an seinem Auto durchführen lassen?

Das Vorstehende ist wieder stark vereinfacht dargestellt (und insofern nicht vollständig präzise). Es ist aber der Grund dafür, dass die Datensammlung im "Connected Car" rechtlich so brisant ist. Dabei spielen eben (auch) die von dir genannten Fahrzeugdaten eine entscheidende Rolle. ;)
 
Bis vor kurzem war noch eine Website online bei der man für 2,99€ per PayPal unter Angabe der betreffenden Fahrgestellnummer die komplette BMW-Werkstatthistorie anfordern konnte, jedoch ohne die jeweilige Tätigkeitsbeschreibungen. Der Hinweis zu dieser Seite kam hier aus diesem Forum. Ist aber wieder offline.
 
Hab mich auch mal erkundigt.
Anscheinend darf man bei der servicewerksatt ab dem Zeipunkt, zu dem es auf dich zugelassen ist, die Historie beantragen. Will man die Historie von davor, braucht man die Einverständnis von dem Fahrzeughalter zuvor.
 
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