Alufelge Rial Catania - Eintragungspflichtig?

Juli819

Fahrer
Registriert
4 Dezember 2013
Ort
Deggendorf
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35is
Hallo,
normalerweise bewege ich meinen Zetti im Winter nicht. Diesen Winter kann es sein, dass ich ab und zu mal fahren muss!
Ich habe damals 2015 die oben genannte Alufelge bei einem Reifenhändler gekauft. Jetzt wollte ich neue Winterreifen kaufen und ein anderer Reifenhändler ist jetzt der Meinung , dass die Felge, bzw. die aufgezogene Reifenkombination in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müsste. Hat er Recht?

Va/Ha Felgengröße: 8,5“ R18
Va/Ha Reifengröße: 225/40 rundum

Hier der Link zur ABE

Was meint ihr?

vielen Dank Euch!!
 

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Unter Berücksichtigung der Auflagen in der rechten Spalte würde ich sagen: kannste ohne Eintragung fahren... 225/40 sind für Achse 1 und 2 mit R02 und R03 bestätigt, die Leistungsangaben in der 2. Spalte passen für beide Achsen.
Welcher Reifenhändler in FO sieht denn da etwas anderes?
 
Hallo. Reifen Wagner in Niederfüllbach bei Coburg. Dort hatte ich auch die Räder damals vor 6 Jahren gekauft. Damals hieß es ich kann die Räder einfach so fahren. Jetzt ist allerdings ein anderer Besitzer da drin.
 
Eine ABE ist grundsätzlich eintragungsfrei, sofern nicht der Zusatz A1 vermerkt ist. Das ist bei den 225ern nicht der Fall. Nur die 235er müssten abgenommen werden.

Denk aber daran, das Du die ABE immer mitführen musst.
 
Habe die Stelle an dem sich der Reifenhändler stört mal rausgeschrieben. Weil in meinem Fahrzeugschein die Reifengröße 225/40 r18 nicht aufgefürt ist bezieht er sich auf folgendes.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
 
Schau mal in dein COC, welche Reifengrößen dort aufgeführt sind!
 
Was ist COC? Sorry wahrscheinlich blamier ich mich jetzt total…

225/40R18 ist eine normale Reifengröße für den Z4 und daher kein Problem. Wenn ich mich richtig erinnere, aber nicht für die Hinterachse. Nur in 17". Theoretisch sollten dann 18" in 225er Breite auch kein Problem sein, aber diese Größe steht für hinten dann nicht in den Papieren und damit ist es doch ein Problem. Wir hatten diese Diskussion hier schon mal irgendwann. Ich weiß aber nicht mehr, wie sie ausgegangen ist.
 
Mischbereifung ist keine Pflicht. 225/40R18 rundum ist zulässig laut COC, das war m.W. das Ergebnis der erwähnten Diskussion. Außerdem bin ich so schon 3 oder 4x über den TÜV (Sommerreifen), wovon er einmal die Gummiventile bemeckert hat, die der Reifenhändler entgegen den Auflagen meiner Felgen eingebaut hat, was den dann die Nachuntersuchung und 4x Stahlventile gekostet hat.

Außerdem steht doch in der ABE klipp und klar drin, dass mit 225/40R vorne und hinten zulässig ist.
 
In meiner COC sind die R18 Zoll nur als Mischbereifung eingetragen. Ist das bei Euch anders?
 

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Bei mir sieht es ganz genauso aus. Und ich meine, so wurde es auch bei damaliger Diskussion festgestellt.
 
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