Sebo
Ducati
- Registriert
- 10 Mai 2007
- Wagen
- BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Hallo!
Ich hätte mal eine Frage und zwar, in wie weit der Auszug des Zentralreggisters in die Anmeldung zum Pschein einfliessen kann bzw bei welchen "Auffälligkeiten" die Anmeldung nicht genehmigt wird?
Gibt ja auch z.B. diese Regel, dass bei einem laufenden Verfahren keine Ausbildung begonnen werden kann. (mal als Beispiel)
Also wer was weiß, meldet sich mal bitte
mfG
Ich hätte mal eine Frage und zwar, in wie weit der Auszug des Zentralreggisters in die Anmeldung zum Pschein einfliessen kann bzw bei welchen "Auffälligkeiten" die Anmeldung nicht genehmigt wird?
Gibt ja auch z.B. diese Regel, dass bei einem laufenden Verfahren keine Ausbildung begonnen werden kann. (mal als Beispiel)
Also wer was weiß, meldet sich mal bitte
mfG





