An die Steuerberater: Finanzamt behauptet Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Steuerbescheid

Jochen1983

Fahrer
Registriert
7 Januar 2008
Hallo Leute,

bin leider etwas ratlos und bräuchte mal sachkundige Hilfe....

folgender Sachverhalt: Habe soeben meinen Steuerbescheid erhalten. Ich fahre jeden Tag ca. 100km einfache Strecke zur Arbeit. Diese möchte ich natürlich beim Finanzamt geltend machen (Pendlerpauschale). Nun nutze ich auch ab und zu öffentliche Verkehrsmittel, fahre allerdings auch mit dem PKW. In meiner Steuererklärung habe ich die Fahrten zur Arbeit anhand der Berechnugn der Entfernungspauschale ermittelt.
Nun habe ich den Bescheid erhalten, der besagt, dass ich angeblich "nur öffentliche Verkehrsmittel" genutzt habe und sich somit der Maximalbetrag von 4.500Euro anzusetzen sind.

Meine Frage nun: Woher wissen Sie, dass ich angeblich nur öffentliche nutze? Wird sowas per Stichprobe geprüft oder ist das nur eine Finte um mir den Bescheid zu kürzen? Macht immerhin ca. 700Euro aus.... Hatte ähnliches Problem schon in 2007, dort haben Sie mich allerdings aufgefordert, die KM glaubhaft nachzuweisen, was jetzt hier nicht der Fall ist.

Was soll ich machen? Einspruch dagegen einlegen, oder so stehen lassen? Bin etwas ratlos und hoffe auf sachkundige Hilfe :-)

Danke und Grüße !
 
Warum sollte ich denn in einen Steuerberater investieren, wenn die KM-Pauschale so, wie ich sie abgegeben habe auch akzeptiert worden ist? Bisher hat das ja immer geklappt!
Für produktive Vorschläge bin ich weiterhin offen ;)
 
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: "Geh zum Steuerberater".

Vor einigen Jahren hatte ich die gleichen Probleme (einfache Fahrt 65 Km). Im ersten Jahr KM Nachweis und Rechnungen der Inspektionen. Im jedem Jahr wurden mehr Nachweise gefordert und der Schriftverkehr hat sich über Monate hingezogen. Danach zum Steuerberater, ich habe die Unterlagen vorbereitet er hat geprüft und versendet, danach war RUHE!

Seit ein paar Jahren bin ich Selbstständig, natürlich mit einem guten Steuerberater. In den ersten Jahren alle möglichen Rückfragen und Ablehnungen. Bei einigen Punkten waren wir bereit einen Rechststreit zu führen. Wir haben alle Punkte durch bekommen und auch bei keiner Prüfung gab es Beanstandungen. Seit dem ist Ruhe!

Übrigens ist der Steuerberater günstiger als man denkt.
 
Du kannst bei Fahrten mit dem Pkw immer alles ansetzen.

Alternativ gehen auch bis 4500€ mit öffentlichen Verkehrsmittel und den Rest über das Auto.

Einfach mal googeln.
 
Dazu noch ne Frage: ein Bekannter von mir hat letztens eingeworfen, man könne auch als Arbeitnehmer eine Vollkostenrechnung fürs Auto machen. Da die tatsächlichen Kosten eines Autos ja deutlich höher sind als 15c/km (denn man kann ja nur den einfachen Weg ansetzen) müsste das doch einiges bringen, natürlich mit mehr Aufwand verbunden (Fahtenbuch, Versicherungsnachweise etc).

Stimmt das? Ich finde da nix zu, und glaube das auch nicht wirklich.
 
Also:

1. das öffentlich in einem Forum zu machen ist etwas blöd, da das Ganze in Richtung Steuerberatung geht und dazu nur ein gewisser Personenkreis befugt ist. Du musst auch nicht zum Steuerberater gehen. Bei normalen Arbeitnehmern reicht meist ein Lohnsteuerhilfeverein aus. Der ist günstiger und bringt dich ebenfalls ans Ziel.

2. Rufe einfach beim Finanzamt an und sag, dass du da eine Differenz bei den WK von deiner Berechnung zu deren hast und sagst auch gleich, dass es wohl an der Kostendeckelung (4500 €) liegt.

Dann machst du ihr begreiflich, dass du mit dem PKW fährst und der gleiche Sachverhalt schon im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2007 zu Rückfragen seitens des FAs geführt hat, du jedoch glaubhaft machen konntest, dass du die KM mit dem PKW fährst.

Entweder das FA korigiert den Bescheid jetzt von selbst oder es sagt dir, dass du noch mal kurz einen schriftlichen Änderungsantrag stellen sollst. Das geht entweder mit einem Einspruch oder Antrag auf Änderung.

Mehr gibts eigentlich dazu nicht zu sagen.

Außer, dass der Bearbeiter der Erkläung eine Kennzahl vergessen hat, einzugeben. Dann könnte es auch einfach ein einfaches Versehen sein.

Zur rechtlichen Würdigung möchte ich nichts sagen, weil das wie gesagt in die Richtung der Steuerberatung geht, aber das regelst du schon.

Grüße
Tony
 
Hmm, ich sehe es so, dass Du nur die Kosten absetzen kannst, die Dir auch entstanden sind. So eine Rumeierei "meist" PKW und "manchmal" Öffis würde ich da gar nicht argumentieren wollen.

Es kann aber durchaus sein, wenn es eine gute Verbindung von Deinem Wohnort zu Deinem Arbeitsplatz gibt, dass es eine Einzelfallentscheidung geben kann, die eben so ausfällt.

Einspruch kannst Du immer einlegen - und wenn Du das nicht tust, dann hast Du auf jeden Fall im nächsten Jahr ein Erklärungsproblem.

Generell würde ich jedoch Steuererklräungsthemen nicht in öffentlichen Foren diskutieren. Bringt ja nix, weil Steuerberater am besten direkt angesprochen werden sollten.
 
Wie gesagt: der griff zum Telefon ist erst mal am sinnvollsten.

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Steuerberater kostet dich 100-150€ im Jahr, dafür ersparst du dir den ganzen Streß mit dem FA...
In 2 Jahren kannst du zu mir kommen ;)
 
Investier von Anfang an in einen Steuerberater ;)

Der macht sich nur "die Taschen voll" - das habe ich aus eigener Erfahrung gelernt :( Hinterher hat der fast mehr gekostet, als ich vom FA zurück
bekommen habe :confused: :mad: Ne "normale" Steuererklärung kann heute jeder Depp selber machen, denn überall gibt es PC-Programme oder Foren im Web dazu ;)
Das "zroadster-Forum" ist da sicherlich nicht die erste Wahl, wie man schon an einigen Antworten sehen kann :rolleyes:
 
Du kannst bei Fahrten mit dem Pkw immer alles ansetzen.

Alternativ gehen auch bis 4500€ mit öffentlichen Verkehrsmittel und den Rest über das Auto.

Einfach mal googeln.

Jetzt bin ich auch wieder zu Hause. Vom Iphone zu schreiben ist doch sehr anstrengend.

Für öffentliche Verkehrsmittel können maximal 4.500€ angesetzt werden. Für den PKW kann unbegrenzt die Entfernung abgesetzt werden.
Die Kombination ist jedoch auch möglich z.B. weil Teilstrecken mit unterschiedlichen Verkehrsmittel zurückgelegt werden oder man hin und wieder die öffentlichen Verkehrsmittel nimmt z.B. monatsweise.

Hier das entsprechende Urteil und Beispiele. Durfte ich meinen Steuerberater auch erst einmal erklären.:)
Dann habe ich alles absetzen können.:)

http://www.bundesfinanzministerium....a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
 
Schon ne Frechheit was sich die Finanzbeamten teilweise rausnehmen. Ich hoffe doch sehr, er (Finanzbeamte) hat dich zuerst angehört (91 AO)???

Ansonsten Eionspruch einlegen und mitteilen, dass du mit dem PKW gefahren bist. (Du bist doch mit dem PKW gefahren???).

Im Rahmen des Einspruches wird man dich anschreiben und einen entsprechenden Nachweis verlangen (Werkstattrechnungen mit Angabe des Kilometerstandes sind dazu aureichend, oder Inspektionsheft). Wenn du dieses Anschreiben im Rahmen des Einspruchsverfahren vermeiden möchtest, kannst du auch mit deinem Einspruch gleich die Belege einreichen. Wenn du gut rüber kommen willst schreibst noch § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 2. Halbsatz EStG rein....da steht das ganze nämlich niedergeschrieben.

Kleiner Exkurs: Der Höchstbetrag 4.500,00 Euro kommt von der Bahncard 100% und soll den Abzug von mehr als die tatsächlichen Aufwendungen verhindern.

Bitte die Einspruchsfrist von einem Monat beachten. Der Bescheid hat ein Datum und gilt 3 Tage später als bekannt gegeben. Ab da läuft die Frist von 1 Monat.

Normalerweise sollte dann binnen weniger Wochern ein geänderter Bescheid dir zugen, und ein weiterer Betrag X auf deinem Kto. landen.

Also schnell Briefchen schreiben.

Beste Grüße,

Manuel
 
Hmm, ich sehe es so, dass Du nur die Kosten absetzen kannst, die Dir auch entstanden sind. So eine Rumeierei "meist" PKW und "manchmal" Öffis würde ich da gar nicht argumentieren wollen.

Es kann aber durchaus sein, wenn es eine gute Verbindung von Deinem Wohnort zu Deinem Arbeitsplatz gibt, dass es eine Einzelfallentscheidung geben kann, die eben so ausfällt.

Einspruch kannst Du immer einlegen - und wenn Du das nicht tust, dann hast Du auf jeden Fall im nächsten Jahr ein Erklärungsproblem.

Generell würde ich jedoch Steuererklräungsthemen nicht in öffentlichen Foren diskutieren. Bringt ja nix, weil Steuerberater am besten direkt angesprochen werden sollten.

Die Ungerechtigkeit ist leider nur, dass die Inkompetenz eines Finanzbeamten den Steuerpflichtigen teuer zu stehehn kommen kann. Denn die Beratungskosten übernimmt das Finanzamt leider nicht.

Einspruchsschreiben erstellen und geändert Bescheid prüfen....Evtl. diverser Schriftverkehr mit dem FA...da sind schnell 200 Euro zusammen.

Gruß
 
Die Ungerechtigkeit ist leider nur, dass die Inkompetenz eines Finanzbeamten den Steuerpflichtigen teuer zu stehehn kommen kann. Denn die Beratungskosten übernimmt das Finanzamt leider nicht.

Einspruchsschreiben erstellen und geändert Bescheid prüfen....Evtl. diverser Schriftverkehr mit dem FA...da sind schnell 200 Euro zusammen.

Gruß

Im Gegenzug dazu übernimmt der Staat jedoch die Kosten für die Korrektur von völlig beschissen ausgefüllten Steuererklärungen!

§ 91 AO kann im RB Verfahren nachgeholt werden. Dafür ist es u.a. da.Erst danach ginge es vor Gericht. Wegen jedem Kinkerlitzchen einen Schriftverkehr führen wäre sicherlich sehr zielführend bei über 40.000 Mio abgegeben Steuererklärungen pro Jahr. Aber naja, meckern kann man immer.

Wie ich schon oben schrieb: Einfach mal anrufen Jungs. Nicht immer gleich ein Fass aufmachen. Zwischen dem Höchstbetrag und der unbegrenzten Abzugsmöglichkeit liegt eine Kennziffer. Wenn der TE mit Elster die Steuererklärung abgegeben hat, hat er diese vielleicht selbst nicht angesprochen!

Die Finanzbeamten könnte man allesammt erstetzen, wenn die Stuerbürger in Deutschland 1. fähig währen eine Steuererklärung auszufüllen und 2. tatsächlich die richtigen Angaben nach besten Wissen und Gewissen machen würden.

Ich kanns nicht oft genug wiederholen:

Anrufen klärt eigentlich alles viel viel schneller.

Ich persönlich mache es so (4 Wochen gerade erst her, daher der Tipp):

1. Bescheid bei Erhalt kontrollieren
2. Bei "Fehlern" schaue ich in der Erläuterung. ist dort nichts erwähnt habe ich sowieso über ein Jahr Zeit (Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldlosen Versäumens einer gesetzlichen Frist).
3. Beim FA anrufen und fragen, obs ein Tippfehler ist oder eine Intention dahinter stand.
4. Sachverhalt erklären. Gesteht er den Fehler ein, mache ich mit ihm ab, dass wir das Ganze als Antrag auf schlichte Änderung werten und er den Bescheid gerade mal schnell ändert.
5. ist nach drei Wochen kein neuer Bescheid da, rufe ich noch mal an. Entwerder der Bescheid ist jetzt auf dem Weg oder er hat es verpennt.
6. Erst jetzt würde ich mich an den PC setzen (falls nicht geändert wurde) und würde die Zeit investieren, hier einen Fred aufzumachen, den Müll zu schreiben und dann das Ganze noch zur Post zu bringen.

Bis zu Punkt 5 hat mich alles ungefär 5 Minuten gekostet!

Frage an den TE: Wieviel Zeit hat es dich bisher gekostet?

Bei mir war es so, dass ich aus der Kirche ausgetreten bin, die Krichensteuer jedoch für das ganze Jahr berechnet wurde. Kurz angerufen, die Gegenseite gemeint, dass sie vergessen haben, es in den Grundinfos zu speichern und dass sie das jetzt nachholen. Ich zugesichert, dass ich keinen Widerspruch (heißt bei der Kirchensteuer so) einlege und vor ner Woche war das Geld auf dem Konto.

Warum immer ein Fass aufmachen, wenns auch einfach geht? Steuerberater für so einen Scheiß, mal ehrlich...... Das kann sogar ein Fachanwalt für Steuerrecht :)
 
Ich finde es dennoch verägerlich, dass das Finanzamt keine Anhörung raus schreibt. Die meisten lesen den Bescheid nicht richtig durch und verstehen die Darstellung der Besteuerungsgrundlagen sowieso nicht. Folglich: zu Hohe Festsetzung, welche mit einem einzigen Schreiben und Telefonat (seitens des Beamten) verhindert hätte werden können.

Wenn der Sachverhalt nicht klar ist, hat der Finanzbeamte diesen aufzuklären. Tut er das nicht, macht er seine Arbeit nicht sauber.

Die Fälle werden mE aufgrund von Statistiken zu schnell erledigt (zu Lasten des Steuerpflichtigen).

Ich stimme dir dennoch zu, dass ich pers. auch den Hörer der Schreibmaschine vorziehe....leider führt dies selten zum Erfolg. Insbesondere steuerlich Unwissende haben probleme am Hörer sich durchzusetzen, bzw. lassen sich "vollallen" und versäumen im Zweifel Fristen. Nicht schön sowas.

Ich vermute stark, dass du ebenfalls auf dem FA gearbeitet hattest vielleicht es immernoch tust (SGL?) und schätze es auch sehr kompetente Mitarbeiter beim FA anzutreffen. Ich würde daher zur Sicherheit, namentlich bei Unwissenheit im Steuerrecht, den Einspruch einem jedem anraten.

Wiedereinsetzung aufgrund einer fehlender Begründung in den Erläuterungen halte ich (jetzt ganz spontan) nicht unbedingt für einen Wiedereinsetzungsgrund. Steht dazu was in der AEAO verborgen, bzw. gibts ein Urteil dazu?

PS: Steuerberater muss es nicht immer sein....in den meisten Fällen leisten Lohnsteuerhilfevereine für wenig Geld gute Arbeit. Gerade wenn man nur Arbeitnehmerienkünfte hat.

Beste Grüße,

Manuel
 
Das mit der Widereinsetzung kannste mir glauben. Ergibt sich schon aus dem Tatbestand.

Ich war zwei Jahre im Finanzamt in einenm Veranlagungsbezirk für gewerbliche Steuerpflichtige. Dann Betriebsprüfer für Kapitalgesellschaften in Frankfurt und jetzt studiere ich und möchte mich auf Steuerrecht spezialisieren.

Das mit dem Anrufen klappt auf grund des von dir genannten Statistikdrucks nicht. Ein Bezrik für Arbeitnehmer besteht aus zwei Mitarbeitern. Diese müssen zusammen insg. 6.000 Steuererklärungen Jahr für Jahr kontrollieren, eingeben und versenden. Das ist jedoch nicht die einzige Arbeit.

Also das ist wirklich Massenverfahren. Da bleibt nicht viel Zeit für weitere Arbeiten. Daher muss die Anhörung bei solchen 0815 Geschichten auf das außergerichtliche RB Verfahren geschoben werden (verwaltungsökonomische Gründe). Das RB Verfahren wird dann vom Sachbearbeiter übernommen.So funktionierts halt in der Realität. Das blaueb Buch hat damit "leider" nichts zu tun. Wenn sich jedoch sowohl die Steuerpflichtigen als auch die Steuerberater und das Finanzamt zu100 % daran halten würden, bräuchte man 50 % der Mitarbeiter nicht ;)

Ich habe eigentlich bisher nur mit einem Finanzamt in Thüringen arge Probleme gehabt. Die waren wirklich schlimm. Ich habe ein veröffentlichtes BFH Urteil zietiert und die haben es ohne weitere Erläuterungen einfach ignoriert. Auch im RB Verfahren hielten sie weiter an der Rechtsauffassung fest, dass ein veröffentlichtes BFH Urteil keine Bindungswirkung erziele (allgemein!).

Aber bei solchen einfachen Geschichten sollte das doch kein Problem sein.

Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass 50 % der fehlerhaften Bescheide wegen Tippfehlern angegriffen werden. So denke ich es eigentlich auch hier.
 
Naja, 6.000 EstErkl. im Jahr, macht für jeden der beide MA ca. 13 Fälle Täglich (und für ANV Fälle hab ich nie länger als 20 min je Fall gebraucht). Na da wird doch bei einer steuerliche Ausw. von 900 Euro ein kurzes Telef. drin sein? Naja, Ermessensache - Seis drum. Ich glaube im vorliegenden Fall auch eher, dass der TE im Elster um ein Feld verrutscht ist. Würde aber dennoch das Schreiben aufsetzen, den Sachverhalt kurz darstellen, und um Änderung bitten. Bei 100km einfache Strecke, wollen die sowieso nen Nachweis der gef. km.

Wenn du irgendwas noch zu der Wiedereinsetzung findest, wäre es super wenn du es mir zusenden könntest. ME ist 110AO nur gegeben, wenn durch ein Verfahrensfehler die Frist versäumt wird - also die Ursächlichkeit gegeben ist. Fraglich ist nach wie vor, ob durch eine fehlende Erläuterung diese versäumt wird. Geht mir hier jetzt nicht ums Klugscheissen im Thread, sondern einfach nur um die steuerliche allgemein Bildung. Alles was nicht in der AEAO steht, ist eigentlich grds. schon kritisch. (brauch das Wissen fürs Examen, also wenn du Infos hast, bitte weitergeben)

Was hast in deinem oben stehenden Fall eigentlich gemacht? Geklagt? Ist steuerliche Ausw. unter 5000 Euro oder teilw. auch bis zu 10.000 Euro, klagt doch eh so gut wie keiner. Finde ich in diesem Zusammenhang auch immer ganz schön dreist, wie die Finanzverwaltung dem BFH immer wieder die Möglichkeit gibt "seine Entscheidungen zu überdenken".

Beste Grüße,
 
Bin schon in der Kiste. Schreib mir morgen noch mal ne pm. Hatte mal einen Vortrag über fristen bei der stb gehalten.

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Vielen Dank schonmal für die zahlreichen Antworten. Bevor ich meine Steuererklärung abgegeben habe (mit Wiso erstellt) habe ich nochmals die Dokumente kopiert und konnte dementsrechend nochmal nachsehen, ob ich alles richtig eingetragen habe. Dies war der Fall. Zudem habe ich noch ein Blatt im Anhang aufgeführt, das dargestellt hat, wie viele KM ich mit dem PKW zur Arbeit gefahren bin.
Habe jetzt nochmal einen kurzen Brief aufgesetzt mit der Bitte um Änderung (ich bin der Meinung, dass schreiben besser ist als telefonieren), das Zusatzblatt beigefügt und da ich auch meine Tankbelege gesammelt habe, habe ich die auch noch gleich alle mitgeschickt. Hoffe, dass das so jetzt ausreicht und mir der fehlende Betrag noch erstattet wird. Warten wirs mal ab :w
 
Hier mal ein Beispiel aus meiner Steuer-Software


Ein Pendler wohnt 77,7 Kilometer von seiner Arbeitsstätte entfernt und hat diese an 230 Tagen mit seinem privaten Pkw aufgesucht. Der Pendler kann also eine Entfernungspauschale von 0,30 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung geltend machen.




Fahrten mit dem Pkw nach der Entfernungspauschale
230 Tage * 77 Kilometer * 0,30 € = 5.313,00 €
Insgesamt Pkw5.313,00 €


Anmerkung: Ist die 4.500 €- Grenze überschritten, so ist das Finanzamt angewiesen einen Nachweis über die gefahrenen Kilometer zu fordern. Um unnötige Rückfragen seitens des Finanzamtes zu vermeiden, sollten in diesem Fall entsprechende Nachweise der Steuererklärung beigelegt werden.

Gruß

Ralf


 
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