Anhängelast der AHK eintragen lassen

Markus_CGN

Testfahrer
Registriert
3 Januar 2016
Ort
Köln
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0si
Hallo zusammen,

ich habe an meinem Z4 eine Anhängerkupplung von Rameder bzw. GDW verbaut. Der Einbau hat auch gut geklappt, jetzt verzweifele ich jedoch ein wenig daran die Anhängelast eintragen zu lassen. Der Kupplung liegt ein Prüfbericht vom TÜV Süd bei, auf dessen Basis die Eintragung grundsätzlich möglich sind sollte.

Darin ist u.a. ausgeführt:
"Die Befestigungspunkte und zulässige Anhän-
gelast am BMW Z4 Roadster Typ E85/86 und
baugleicher Fahrzeuge
in Verbindung mit dem
Kupplungstyp 1680T31 wurden gemäß Tech-
nischen Bericht 08-00248-CX-GBM (ABG Nr.
M 9915) überprüft und genehmigt."

An der Formulierung "BMW Z4 Roadster Typ E85/86 und baugleicher Fahrzeug" stören sich jedoch alle bisher von mir konsultierten TÜV Gutachter, da dies zu allgemein formuliert ist und daraus nicht eindeutig hervorgeht, dass genau mein Modell erfasst ist.

Mich würde daher interessieren, wem ist es im größeren Umkreis von Köln gelungen die Anhängelast eintragen zu lassen und bei welcher Zweigstelle des TÜV ist dies durchgeführt worden?
 
Ich bin mir nicht sicher, ob hier von uns überhaupt jemand eine AHK am Zetti jemals verbaut hatte.

Und weshalb wendest Du Dich nicht gleich an die Hersteller? Immerhin haben die es zu verantworten. &:
 
Und weshalb wendest Du Dich nicht gleich an die Hersteller? Immerhin haben die es zu verantworten. &:

Das habe ich natürlich bereits getan und dort auch ein Ticket offen, sowie die Zusage beim nächsten Gespräch mit dem TÜV telefonisch, argumentative Unterstützung durch den zuständigen Mitarbeiter zu erhalten. Jedoch würde es die Sache natürlich deutlich vereinfachen, wenn ich wüsste, dass ein bestimmter Gutachter die Eintragung auf Basis des vorliegenden Prüfbericht bereits schon einmal vorgenommen hat.
 
An der Formulierung "BMW Z4 Roadster Typ E85/86 und baugleicher Fahrzeug" stören sich jedoch alle bisher von mir konsultierten TÜV Gutachter, da dies zu allgemein formuliert ist und daraus nicht eindeutig hervorgeht, dass genau mein Modell erfasst ist.
Hä? &:

Was genau ist an der Formulierung nicht eindeutig genug - welch anderen BMW Z4 Roadster E85 koennten denn gemeint sein?!?
 
Die Argumentation der Gutachter ist, dass aus dem Prüfbericht nicht hervor geht, welche Variante (Motorisierung etc.) diesem zu Grunde liegt. Es könnte ja sein, dass bestimmte nicht geeignet für die AHK sind, aber wahrscheinlich auch nicht alle am Markt erhältlichen geprüft wurden. Eine derart allgemein formulierte Aussage zur Gültigkeit des Prüfbericht ist denen daher zu weit gegriffen. Benötigt werden würde eine einzelne Auflistung aller Varianten, die vom Prüfbericht erfasst sein sollen. Im Endeffekt geht es darum, ob der Prüfbericht dem Gutachter zur eigenen Absicherung seiner Eintragung genügt. Dies beurteilen Prüfer halt sehr individuell.
 
War heute früh mit dem überarbeiteten Bericht beim TÜV. Jetzt hat es geklappt.
 
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