Anmelden und Fahrt zum TÜV - was ist erlaubt?

1blacky

Fahrer
Registriert
20 Oktober 2013
Ort
München
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35i
Ich habe folgende Situation, die mir trotz nachlesen nicht so 100%ig klar ist:

Mein neu gekaufter Gebrauchter ist momentan abgemeldet und ohne Tüv, anmelden möchte ich ihn ab März als Saisonfahrzeug. Versicherung ab 1. März ist gegeben.

Wenn ich es richtig verstehe, kann ich ja das Auto an der Zulassungsstelle nicht einfach anmelden ohne Tüv-Bescheinigung. Andererseits kann ich auch schlecht einfach ohne Anmeldung zum Tüv fahren.

Kann ich mein versichertes Fahrzeug sowas wie "vorläufig" anmelden, um dann zum Tüv zu fahren (direkte Fahrt sollte ja zulässig sein wenn ich das richtig gelesen habe) um dann an der Zulassungsstelle den Tüv-neu-Bericht sozusagen nachzureichen?

Mängel sollten beim Auto nicht vorhanden sein.


Merci, falls jemand hiermit Erfahrungen hat und schildern kann. :)


LG
Stefan
 
Wie wäre es mit so nem 5-Tages Überführungskennzeichen? Damit zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle.
Für sowas sind die Kurzzeitkennzeichen ja u.a. auch gedacht.
 
Dass das prinzipiell geht, ist logisch, ja.
Es ist nur ein gewisses Widerstreben da, wegen ca. einem Kilometer Fahrt zum Tüv vorher mehr Kosten und Aufwand zu haben, um für einen Kilometer ein Stück Blech zu befestigen, dass ich danach wegwerfen kann ;-)
 
Wie wäre es mit so nem 5-Tages Überführungskennzeichen? Damit zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle.
Für sowas sind die Kurzzeitkennzeichen ja u.a. auch gedacht.

Das ist relativ teuer und wenn man dann nachher nicht bei der ausgebenden Versicherung bleibt, kostet´s richtig Geld!
 
Tüv Süd (http://www.tuev-sued.de/hauptuntersuchung/3-richtig-vorbereiten/faq-tuev-sued-service-center) sagt übrigens folgendes, ergo müsste das so gehen wie ich dachte:

Mein Fahrzeug ist gerade abgemeldet, die HU fällig, und ich möchte es neu zulassen. Was muss ich beachten?

Wenn Sie kein Kennzeichen reserviert haben, müssen Sie vor der Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle und die Zulassung einleiten. Dafür benötigen Sie die EBV-Nummer der Versicherung und Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung, Teil I und II). Dann erhalten Sie von der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen. Damit können Sie zu uns fahren und die HU durchführen lassen. Anschließend können Sie mit der Bescheinigung über die bestandene Hauptuntersuchung die Zulassung abschließen.
 
Ich würde bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen, was es für Möglichkeiten gibt.
 
... du kannst den "Neuen" auch auf einem Anhänger zum TÜV fahren! Oder mit geliehenen roten Nummern. Wenn Du ein gutes Netzwerk hast. ;)

Grüße; Herbert
 
Viele Versicherer verrechnen das mit der folgenden Versicherung!

-Schilder je nach Standort 10-30€
-Anmeldung 5-Tageszulassung bei uns im Kreis ~16€

Ansonsten rote Nummern besorgen. Ohne Schild würd ich nicht riskieren. Ruhig auch mal mit der Polizei sprechen.
 
Dass das prinzipiell geht, ist logisch, ja.
Es ist nur ein gewisses Widerstreben da, wegen ca. einem Kilometer Fahrt zum Tüv vorher mehr Kosten und Aufwand zu haben, um für einen Kilometer ein Stück Blech zu befestigen, dass ich danach wegwerfen kann ;-)

Ich bin mit Händlerkennzeichen (im Auftrag und mit Vollmacht des Besitzers ;)) beim TÜV gewesen, bei der Zulassungsstelle dann mit einem anderen Auto!
Zulassung ist ohne gültige TÜV-Abnahme nicht möglich.
Ist das Auto versichert, dann darf eigentlich eine Fahrt zur Zulassungsstelle auf direktem Wege erfolgen!
Aber selbst die Polizei war sich unsicher, ob ohne zugeteiltes gültiges Kennzeichen gefahren werden darf, "da das Fahrzeug zweifelsfrei über Kennzeichen einem Besitzer zugeordnet werden müßte".
Ein Polizist schlug vor, mit Abschleppstange zum TÜV und zurück zu schleppen (Versicherung dann über Zugfahrzeug!), ein anderer meinte, auch das sei unzulässig, weil schleppen nur bis zur nächsten Werkstatt erlaubt sei.
Ein Dritter schlug vor, mit einem Kfz-Transportanhänger zu fahren.
Also 3 Leute, 3 verschiedene Antworten!

Wenn Du keine andere Möglichkeit hast, hol Dir ein Überführungskennzeichen und erspare Dir ggf. Ärger!
 
Jep, nachdem was Tüv Süd (s.o.) schreibt, wäre meine Idee eben, mit nem anderen Auto zur Zulassungsstelle, dort "Zulassung einleiten", dann mit dem "Neuen" zum Tüv, dann zurück zur Zulassungsstelle und das ganze "abschließen". Werde diesbezüglich aber vorher sicher bei der Zulassungsstelle mich erkundigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden...
 
Ergänzend zum TÜV Süd ein Beispiel:
http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/auto/fahrten-mit-ungestempelten-kennzeichen/
1. Fahrten ohne Kennzeichen sind nicht zulässig.
2. Du brauchst eine elektronische Versicherungsbetätigung und die am Auto montierten alten (ungestempelten) Kenneichen deines Zulassungsbezirks
3. Wenn das Auto aus einem anderen Zulassungsbezirk stammt, musst du erst mit einem anderen Fahrzeug (oder dem Bus) samt EVB und Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle, Kennzeichen beantragen, daheim ungestempelt montieren, mit dem Auto zur HU und anschl. zum Stempeln zur Zulassungsstelle.
3. Die Zulassungsstellen unterhalten für die sachgerechte Beantwortung solcher Fragen Websites (s.o.) und tel. Hotlines, damit der Bürger nicht im Vertrauen auf gute Ratschläge aus dem Internet umsonst dort erscheint, unnötig Geld ausgibt oder gar mit dem Gesetz in Konflikt gerät.:D
 
Falls es mal jemand anderen auch noch betrifft/interessiert - meine Anfrage an die örtliche Zulassungsstelle deckt sich mit dem hier geschriebenen, passt also alles so:


die Zulassung muss eingeleitet werden.

Sie erhalten dabei unbestempelte Kennzeichen, mit diesen ist lediglich die Fahrt zu einer Prüforganisation oder zu Werkstätten erlaubt.

Nach bestandener Hauptuntersuchung müssten Sie dann nochmals kurz zu uns, Sie erhalten dann die Plaketten auf die Kennzeichen geklebt.

Wichtig ist, dass die Versicherung in Ihrer EVB die Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen als versichert erklärt.
 
Wichtig ist, dass die Versicherung in Ihrer EVB die Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen als versichert erklärt.


Und da Du vermutlich sofort ohne Plaketten angehalten wirst, sollte zwingend etwas Schriftliches im Auto mitgeführt werden.
Erspart Dir ggf. Ärger und den Anruf bei der Zulassungsstelle durch die Polizei.
 
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