Ich habe folgende Situation, die mir trotz nachlesen nicht so 100%ig klar ist:
Mein neu gekaufter Gebrauchter ist momentan abgemeldet und ohne Tüv, anmelden möchte ich ihn ab März als Saisonfahrzeug. Versicherung ab 1. März ist gegeben.
Wenn ich es richtig verstehe, kann ich ja das Auto an der Zulassungsstelle nicht einfach anmelden ohne Tüv-Bescheinigung. Andererseits kann ich auch schlecht einfach ohne Anmeldung zum Tüv fahren.
Kann ich mein versichertes Fahrzeug sowas wie "vorläufig" anmelden, um dann zum Tüv zu fahren (direkte Fahrt sollte ja zulässig sein wenn ich das richtig gelesen habe) um dann an der Zulassungsstelle den Tüv-neu-Bericht sozusagen nachzureichen?
Mängel sollten beim Auto nicht vorhanden sein.
Merci, falls jemand hiermit Erfahrungen hat und schildern kann. :)
LG
Stefan
Mein neu gekaufter Gebrauchter ist momentan abgemeldet und ohne Tüv, anmelden möchte ich ihn ab März als Saisonfahrzeug. Versicherung ab 1. März ist gegeben.
Wenn ich es richtig verstehe, kann ich ja das Auto an der Zulassungsstelle nicht einfach anmelden ohne Tüv-Bescheinigung. Andererseits kann ich auch schlecht einfach ohne Anmeldung zum Tüv fahren.
Kann ich mein versichertes Fahrzeug sowas wie "vorläufig" anmelden, um dann zum Tüv zu fahren (direkte Fahrt sollte ja zulässig sein wenn ich das richtig gelesen habe) um dann an der Zulassungsstelle den Tüv-neu-Bericht sozusagen nachzureichen?
Mängel sollten beim Auto nicht vorhanden sein.
Merci, falls jemand hiermit Erfahrungen hat und schildern kann. :)
LG
Stefan



