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Verschärfte Regeln für Winter- und Ganzjahresreifen
Die Regeln für Winter- und Ganzjahresreifen werden zum 1. Januar 2018 verschärft. Bislang galt in Deutschland, um der situativen Winterreifenpflicht zu genügen, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen entweder Ganzjahresreifen (mit M+S-Symbol) oder Winterreifen mit "Alpine"-Symbol (Schneeflocke in stilisiertem Berg) gefahren werden müssen. Ab 1. Januar 2018 reichen Reifen allein mit M+S-Symbol nicht mehr aus: Dann sind nur noch Winter- oder Ganzjahresreifen mit "Alpine"-Zeichen zulässig. Die Regel gilt nur für Neureifen, die ab diesem Stichtag produziert wurden; M+S-Reifen ohne "Alpine"-Symbol, die bis 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, dürfen noch bis 30. September 2024 gefahren werden.
Zweite Neuerung: Bislang wurde lediglich der Fahrer eines Autos, das ohne geeignete Reifen unterwegs war, mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bestraft. Ab 1. Januar 2018 wird auch der Halter des Fahrzeugs zur Verantwortung gezogen. Das Bußgeld wurde erhöht und beträgt dann 75 Euro, bei Gefährdung mehr.
Kfz-Versicherung: Neue Typ- und RegionalklassenZweite Neuerung: Bislang wurde lediglich der Fahrer eines Autos, das ohne geeignete Reifen unterwegs war, mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bestraft. Ab 1. Januar 2018 wird auch der Halter des Fahrzeugs zur Verantwortung gezogen. Das Bußgeld wurde erhöht und beträgt dann 75 Euro, bei Gefährdung mehr.
Zum Jahreswechsel werden neue Kfz-Versicherungstarife gültig. Über ihre Höhe entscheiden die Typ- und die Regionalklassen, mit welchen die Versicherungen die Schadenswahrscheinlichkeit der verschiedenen Modelle in verschiedenen Gegenden einschätzen. Je höher die Wahrscheinlichkeit, desto höher die Beiträge. Für die meisten Autofahrer ändert sich nichts, einige müssen aber mit deutlich höheren oder auch niedrigeren Beiträgen rechnen.
Abgase: Endrohrmessung wird Pflicht- Typklassen: Laut GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) muss sich jeder siebte Autobesitzer nach der neuen Typklassenstatistik mit höheren Beiträgen abfinden. Knapp 5,7 Millionen Autos (14 Prozent, also jedes siebte Fahrzeug) kommen im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse. Betroffen sind hier vor allem stark motorisierte SUVs und Oberklassewagen. Doch rund 5,2 Millionen Autofahrer, vor allem von Kleinwagen, können sich auch freuen, sie rutschen in eine niedrigere Klasse (13 Prozent). Für fast drei Viertel der insgesamt rund 39,6 Millionen mit Haftpflicht versicherten Autos dagegen ändert sich nichts (73 Prozent). Hier bleiben die Typklassen im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Bei der Teilkasko kommt ein Fünftel (20 Prozent) in eine höhere Klasse. Das sind laut GDV rund 2,5 Millionen Autos. Für rund ein Drittel wird es günstiger (33 Prozent). So kommen rund 4,2 Millionen Autos in niedrigere Klassen.
- Regionalklassen: Während sich die Regionalklassen der Kfz-Haftpflichtversicherung von rund 67 Zulassungsbezirken in Deutschland verbessern, werden 41 Zulassungsbezirke in ungünstigere Regionalklassen heraufgestuft. Von der Verbesserung profitieren etwa 5,5 Millionen Autofahrer, von den Verschlechterungen werden etwa 3,6 Millionen Fahrer betroffen sein. In 305 Zulassungsbezirken beziehungsweise für 31 Millionen Autofahrer bleiben die Regionalklassen von 2017 erhalten. Bei den Kasko-Versicherungen sind insgesamt deutlich weniger Versicherte von Veränderungen betroffen: Hier rutschen rund 2,8 Millionen Versicherte in niedrigere (günstigere) Regionalklassen und etwa 2,6 Millionen in höhere (ungünstigere) Regionalklassen. Für knapp 29 Millionen der über 34 Millionen Voll- oder Teilkaskoversicherten ändern sich die Regionalklassen nicht.
Nach dem VW-Abgasskandal will der Bund den Autobauern schärfer auf die Finger sehen. So wird vom 1. Januar 2018 an die Endrohrmessung bei der Abgasuntersuchung (AU) Pflicht. Bislang wurden die Werte per On-Board-Diagnose überprüft, und nur wenn hier ein Fehler vorlag, wurde am Endrohr zusätzlich nachgemessen. Damit lassen sich Defekt wie auch bewusste Manipulationen erkennen.
Neuberechnung der Kfz-Steuer ab September
Vom 1. September 2018 an wird die Kfz-Steuer für brandneue Automodelle neu berechnet. Betroffen sind Autos, die ab diesem Stichtag eine neue Typenzulassung bekommen, also beispielsweise nach einem Modellwechsel. Nach AUTO BILD-Informationen könnte die Steuer bei einigen Modellen um mehrere Hundert Prozent steigen. Hintergrund ist, dass das bisherige NEFZ-Prüfverfahren durch die WLTP-Norm (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ersetzt wird. Bei der Abgasmessung auf dem Prüfstand bringt sie realistischere, also zumeist höhere CO2-Werte – und die dürften sich in einer höheren Kfz-Steuer niederschlagen. Dies gilt jedoch nicht für Autos, die zwar nach dem 1. September 2018 vom Band liefen, deren Typengenehmigung aber schon vorher erteilt wurde. Erst von September 2019 an gelten die neuen Regeln – und damit auch die höhere Kfz-Steuer – für alle neu zugelassenen Autos.
Autos mit grüner Plakette müssen zur Hauptuntersuchung
Mit dem Jahreswechsel ändert sich auch wieder die Farbe der Plaketten, die auf dem Autokennzeichen auf eine fällige Hauptuntersuchung hinweisen. Auf wessen Kennzeichen eine grüne Plakette mit der Jahreszahl 2018 klebt, muss sein Fahrzeug bis spätestens Ende 2018 zur HU vorstellen. In 2018 wird eine blaue Plakette zugeteilt, 2019 eine orangefarbene, und 2020 eine braune. Erkennbar ist dies auch an der Jahreszahl in der Mitte. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette oben steht. Wer die Fristen überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten an.
eCall: Notrufsystem bei allen neuen Modellen
Von April 2018 an wird das automatische Notrufsystem eCall in allen neuen Pkw-Modellen in der EU zur Pflicht. Mit dem neuen System lässt sich nach Schätzung der EU-Kommission die Zahl der Unfalltoten um zehn Prozent verringern. Bei einem Unfall löst eCall automatisch den einheitlichen europäischen 112-Notruf aus. So sollen Helfer schneller zum Unfallort geführt werden – auch wenn der Fahrer bewusstlos ist. Das System soll nur bestimmte Daten weitergeben, darunter Ort und Zeitpunkt des Unfalls, die Fahrtrichtung, die Zahl der Insassen und die Art des Treibstoffs.
Schärfere Prüfbedingungen bei Crashtests
Die Sicherheitsorganisation Euro NCAP verschärft 2018 die Regeln für Fahrzeuge, die eine Höchstbewertung von fünf Sternen anstreben. Künftig bekommt kein Fahrzeug mehr die volle Sternenzahl, wenn nicht Notbrems- und Spurhalte-Assistent an Bord sind. Auch Systeme, die auf Radfahrer reagieren, finden künftig Eingang in die Bewertung, wie auch Tests zum Fußgängerschutz. So müssen Autos in Zukunft zeigen, dass sie auch auf längs laufende Fußgänger bei Tag und Nacht reagieren können. Außerdem wird gemessen, wie gut die Systeme funktionieren, wenn mehrere Pkw miteinander kollidieren.
Lkw-Maut wird auch auf Nebenstrecken fällig
Bisher wird die Nutzungsgebühr von Lkw ab 7,5 Tonnen nur auf den Autobahnen und 2300 Kilometern Bundesstraße kassiert. Das wird nun deutlich ausgeweitet: Von 1. Juli 2018 an müssen Brummi-Fahrer auf fast allen Bundesstraßen blechen, insgesamt sind 39.000 Kilometer Bundesstraße mautpflichtig. So sollen jährlich bis zu zwei Milliarden Euro mehr in die Bundeskasse kommen. Die Neuregelung sieht die Möglichkeit vor, die Mautpflicht auch auf kleinere Landesstraßen auszuweiten, um eventuellen Ausweichverkehr zu unterbinden. Ausgenommen von der neuen Verordnung sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h. Auch Fernbusse und Schausteller sind bisher nicht betroffen. Allerdings will die Bundesregierung bis Ende 2017 eine Ausdehnung der Mautpflicht auch auf diese Fahrzeuge und auf Lkw zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen prüfen.

