Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis

Ka3ax

Fahrer
Registriert
11 Juni 2010
Ort
DA-FFM-WI
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,2i
War letzte Woche beim TÜV um meine Tieferlegung von Ebach und Spurverbreitung abzunehmen.

Hab die 53,00€ für den §19(2) bezahlt und aus irgendwelchen Gründen auch noch für zusätzlich Stunden 27,00€. Bei der Abnahme gab es keine Probleme und am Ende von der Untersuchung drückt mir der Prüfer so ein Stapel Papier mit einem Antrag auf Erteilung von einer Betriebserlaubnis nach § 21 STVZO mit angehängten Untersuchungsbericht.

Er meint ich soll den Antrag auf die angegeben Adresse schicken und 39,80 auf das Konto überweisen. Dann soll ich noch zu der Zulassungsstelle laufen und dort alles eintragen lassen. Da werden bestimmt auch weitere Gebühren entstehen.

So nun zu der Frage: was zum Teufel soll ich mit dem Antrag? Muss ich ihn abschicken? Muss ich das bei mir in den Brief eintragen lassen oder kann ich anstelle mit dem Untersuchungsbericht rumfahren?
 
So nun zu der Frage: was zum Teufel soll ich mit dem Antrag? Muss ich ihn abschicken? Muss ich das bei mir in den Brief eintragen lassen oder kann ich anstelle mit dem Untersuchungsbericht rumfahren?

Sorry, zur Sache selbst kann ich zwar nichts sagen, aber warum hast Du Deine Fragen nicht direkt vor Ort dem Fachmann gestellt, dessen tägliches Geschäft es ist? Kompetenter hätte man(n) Dir sicher keine Antwort geben können.
 
1. Ruhe bewahren und alles lesen, was dir mitgegeben wurde :)
2. an welche Adresse sollst du den Antrag schicken? Normalerweise erteilt die Zulassungsstelle die neue Betriebserlaubnis durch Eintrag der Änderung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vor Ort (Teil 2, der "Brief", wird nur benötigt, wenn dort eingetragene Daten verändert werden, z.B. die Motorleistung).
3. Im Untersuchungsbericht (meist auch schon in den Gutachten der Teile) müsste stehen, wie du weiter verfahren musst. Die Tieferlegung, evtl auch die Verbreiterung, sind normalerweise eintragungspflichtig. Im Untersuchungsbericht steht dazu entweder:
- Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich zu veranlassen (ab zur Zulassungsstelle)
- Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich, aber bis zur nächsten Befassung zurückgestellt (du kannst mit dem Untersuchungsbericht fahren, bis du aus einem anderen Grund, z.B. vorübergehende Abmeldung, dort erscheinst.
- Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich (Untersuchungsbericht und ggf. ABE für verbaute Teile müssen aber im Fahrzeug mitgeführt werden).
 
Zur Sache:
1. Ruhe bewahren und alles lesen, was dir mitgegeben wurde :)
2. an welche Adresse sollst du den Antrag schicken? Normalerweise erteilt die Zulassungsstelle die neue Betriebserlaubnis durch Eintrag der Änderung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vor Ort (Teil 2, der "Brief", wird nur benötigt, wenn dort eingetragene Daten verändert werden, z.B. die Motorleistung).
3. Im Untersuchungsbericht (meist auch schon in den Gutachten der Teile) müsste stehen, wie du weiter verfahren musst. Die Tieferlegung, evtl auch die Verbreiterung, sind normalerweise eintragungspflichtig. Im Untersuchungsbericht steht dazu entweder:
- Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich zu veranlassen (ab zur Zulassungsstelle)
- Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich, aber bis zur nächsten Befassung zurückgestellt (du kannst mit dem Untersuchungsbericht fahren, bis du aus einem anderen Grund, z.B. vorübergehende Abmeldung, dort erscheinst.
- Berichtigung der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich (Untersuchungsbericht und ggf. ABE für verbaute Teile müssen aber im Fahrzeug mitgeführt werden).
 
Ich hab ihn gefragt wieso das so Umständlich ist, aber er hat keine Zeit für eine ausführliche Antwort.

@6inline: ich kenn mich da ned so aus, hab einfach mal den Antrag eingescannt, hoff du kannst was damit anfangen.
 

Anhänge

  • IMG_0001.jpg
    IMG_0001.jpg
    118,9 KB · Aufrufe: 45
  • IMG_0002.jpg
    IMG_0002.jpg
    135,1 KB · Aufrufe: 47
  • IMG_0003.jpg
    IMG_0003.jpg
    197,6 KB · Aufrufe: 46
  • IMG_0004.jpg
    IMG_0004.jpg
    190 KB · Aufrufe: 43
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf scheint da ein eigenes Verfahren zu haben:). Bei den Behörden, mit denen ich in solchen Sachen zu tun hatte, wurden die Eintragungen bei einem Termin in der Zulassungsstelle erledigt. Vielleicht ist es auch nur ein freundliches Angebot, damit nicht jeder einen Tag Urlaub opfern und in die Kreisstadt reisen muss. Ich würde zunächst mal bei der Zulassungsstelle in Marburg anrufen und fragen, ob sie auf dem schriftlichen Verfahren bestehen. Wenn nein: mit den Papieren, Personalausweis, Geld und Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 hinfahren und die Sache erledigen. Wenn ja: so verfahren, wie es auf dem Antrag steht. Es scheint aber eine ganz "normale" Zulassungsstelle mit Service vor Ort zu sein. Kann man alles hier nachlesen:
http://www.marburg-biedenkopf.de/auto-verkehr/kfz-zulassung/allgemeines-1/
Den ausgefüllten Antrag nicht vergessen.
 
Marburg-Biedenkpopf, ist von mir aus gesehen, am arsch der Welt.

Ich frag mal morgen bei uns in der Zulassungstelle nach.
 
nein, nur das Bundesland Hessen ist gleich. Ich wohne an einem ende von Hessen (südlich von Frankfurt), Marburg liegt am anderen Ende.
 
für eintragungen gilt folgendes (tüvrichtlinie stand 07/2012):

Mit Teilegutachten (nach §19.3)

Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.
Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus.
Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann beim nächsten Kontakt mit der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Einzelabnahme (nach §19.2, wenn keine Papiere vorhanden sind)

Spezielle und komplexe oder gar einzigartige Umbauten, für die weder eine ABE noch ein Teilegutachten vorhanden ist, kann nur per Einzelabnahme genehmigt werden. Diese erfolgt nach StVZO §19.2
Eine Einzelabnahme kann nur ein TÜV Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen. Dies ist daher meißt nur in zentralen TÜV Prüfstellen und nicht bei einem Werkstatt TÜV möglich. Der Aufwand und somit auch die Kosten der Prüfung uns tests hängen von Art und Umfang des Umbaus ab und können sehr kostenspielig werden.

Vollgutachten zur Erstellung eine Betriebserlaubnis (nach §21, wenn eine Neuzulassung oder ein Komplettumbau vorliegt)

Für neue Fahrzeuge oder Fahrzeuge die länger wie 7 Jahre abgemeldet waren muss ein Vollgutachten nach StVZO §21 (Gutachten zur Erstellung eine BE=Betriebserlaubnis)erstellt werden. Dies dürfen auch die aaS/aaSmT der TP machen. Dabei geht es nicht um technischen Änderung sondern es dient nur als Hilfe für das Straßenverkehrsamt, damit die generelle BE (Betriebserlaubnis) für das Fahrzeug erstellt werden kann mit den tech. Daten zGG, V-Max, Geräusche usw.
aus ner eintragung nach §19.2 folgt im normalfall dann die berichtigung nach §21 -> d.h. dein tüvler hat soweit schonmal recht.

ABER

in obigem fall lagen die passenden gutachten vor (zumindest lese ich das so raus - berichtige mich, wenn ich falsch liege), woraus folgt, dass eine eintragung nach §19.3 möglich ist (das geht auch in verbindung mit mehreren teilen).
wenn jetzt noch in KEINEM deiner gutachten steht, dass die fahrzeugpapiere UNVERZÜGLICH berichtigt werden müssen, hast gute chancen, wieder aus der sache raus zu kommen. :t wenn der vermerk drin steht, musst leider in den sauren apfel beissen. :(
also gutachten überprüfen und dann weiter schaun :)
 
jup, für jedes Teil hatte ich ein Gutachten vorgelegt.

Da steht in jedem Gutachten "Unverzügliche Durchführung und Bestätigen der Änderungen".
 
Ich verstehe nur nicht, warum du dann mach Marburg sollst, statt den Eintrag bei deinem Zulassungsbezirk zu machen (das sollte unabhängig davon sein, nach welchem Paragraphen das erfolgt). Dort wird eh die neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Da erkundige dich erstmal bei "deinem" Amt.
 
Also sobald mehrer Sachen die sich beeinflussen verändert werden ist es automatisch eine §21 Geschichte, die jeweiligen Gutachten nach §19 gelten dann nur als Untersuchungshilfe für den Prüfer.

Normalerweise ist es dann aber so, dass wen du das Gutachten anch §21 hast(wie von dir oben gepostet), gehst du zur Zulassungsstelle und die drucken das in den Fahrzeugbrief (bzw jetzt Zulassungsbescheinigung1) damit ist die neue BE erteilt.

Was die Geschichte mit Marburg soll versteh ich hier nicht!? Frage einfach mal bei deiner Zulassungsstelle nach und behalte das Formular für Marburg mal in der Hinterhand, wenn sie danach fragen kannst du es dann immernoch vorlegen
 
@6inline: ich verstehe auch nicht warum das so umständlich gemacht wurde, bzw. ob ich auch den Umständlichen Weg gehen muss.

@BT133: Habe ich das Gutachten nach §21 oder bekomme ich es nach dem absenden von dem Formular? Also reicht der Untersuchungsbericht um den §21 zu bekommen?

@Z on Speed: Kläre mich auf, bevor ich mich da in was tiefes einreite. An was hackt es im Gutachten von Supersport?
 
Da kommt der arme Mann vor Sorgen nicht in den Schlaf :)

In Hessen gibt es offenbar nur zwei Zulassungsstellen, die diese §21-Geschichte bearbeiten und die ABE erteilen dürfen. Der Prüfer hat das Kreuz da gemacht. Statt jetzt einen langen Behördenstreit zu beginnen, ob das zutrifft oder doch eher §19, solltest du gem. TÜV-Prüfer verfahren. Du bekommst aus Marburg die Papiere nach Prüfung mit einem Stempel und ggf. einem Anschreiben zurück (die neue ABE) und musst dann noch einmal zur örtlichen Zulassungsstelle wegen der eigentlichen Eintragung, aber das ist dann auch nicht mehr so wild. Eine Beratung bei deiner Zulassungsstelle schadet natürlich nicht, aber eigentlich hat dir der Prüfer schon alles Notwendige gesagt. Du musst es nur machen.
Ein Umstand wurde überhaupt noch nicht angessprochen. Das Gutachten für die Supersport stammt aus Österreich. Nun mag es sein, dass die Harmonisierung in der EU so weit fortgeschrtiten ist, dass diese Papiere überall anerkannt werden müssen. Vielleicht hat der Prüfer das auch nur wohlwollend "übersehen", hält sich dann aber an den Text. Was immer dich bewogen hat, vorne genau diese Platten zu verbauen: mit H&R auf beiden Achsen wäre die Sache entschieden einfacher geworden. Nach dem dafür geltenden deutschen TÜV-Gutachten reicht das Mitführen der Einbaubescheinigung, die Eintragung in die Papiere ist freiwillig und die Federn werden erst bei der "nächsten Befassung" eingetragen. In Österreich ist man da wohl noch strenger als hier und verlangt eben die sofortige Berichtigung der Papiere. Beim nächsten Mal gehst du besser erst zum TÜV, besprichst den Umbau und die Folgen und legst dann los. Das vermeidet Stress.
 
Also der Tüv stellt das Gutachten für die Abnahme nach §21 aus, das ist der blaue Zettel.
Es könnte aber tatsächlich sein, dass nicht jede Zulassungsstelle eine neue ABE für die Autos erteilen darf, ich wohne in Marburg, von daher ist mir das nie aufgefallen (die durften ja offensichtlich eh erteilen)
Das Ösi-Gutachten ist ausreichend für den Prüfer und wird in DE allgemein anerkannt.
@6er, um die 21er Abnahme wär er sowieso nicht herumgekommen: Federn und Platten beeinflussen sich gegenseitig, von daher muss eine Einzelabnahme erfolgen und das ist dann der oben beschriebene Weg. Dann müssen auch alle Sachen der Kombination in den Brief/Schein/Zulassungsbescheinigung eingetragen werden
 
@Z on Speed: Kläre mich auf, bevor ich mich da in was tiefes einreite. An was hackt es im Gutachten von Supersport?

ich zitire ma das gutachten:


.....Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu
beantragen........



also eigentlich sagt das gutachten ja, dass ne abnahme nach 19.3 nötig ist. d.h. ein prüfer schaut sich das an, du bekommt ne bestätigung über den ordnungsgemässen einbau (kommt einfach zu den fahrzeugpapieren) und beim nächsten besuch auf der zulassungsstelle lässt dann die papiere ändern. das wäre wie gesagt der normale weg, den das gutachten her gibt.

ABER

oben zitierter satz ausm gutachten gibt dem prüfer auch die möglichkeit (rot markiert), ne berichtigung der papiere sofort zu veranlassen (wo wir wieder beim §21 wären). da könntest jetzt natürlich zum streiten anfangen, weil solche sachen ja auch immer irgendwo ne verhältnismässigkeit haben sollten und sachen wie fahrwerk und spurplatten sind tagesgeschäft und nichts besonderes mehr (hab selbst noch nie erlebt, dass ein prüfer da so handelt). da der prüfer laut gutachten aber nen eigenen handlungsspielraum hat und dein prüfer diesen ausnutzt, wirst nur geringe chancen haben, dass was erreichst.
woran du dich aufhängen könntest wäre, dass man dich nach 19.2 abgerechnet hat, obwohl das in dem fall unnötig war (alle 3 gutachten geben nur 19.3 vor und daran sollten sich die jungs eigentlich halten)

ich würd mich an deiner stelle einfach mal freundlich an ne ihm übergeordnete stelle wenden ;)
 
@Z on Speed: ich hab dich nicht verstanden, kannst du dich einfacher ausdrücken? Ich sehe das du dich auskennst, darum frag ich dich ja aus. Aber dieses Fachjargon liegt mir nicht.

@6inline: Hab mich auch erst gewundert das es aus Österreich ist. Hab mich bei der Firma die das ausgestellt erkundigt gehabt, die meinten es stellt kein Problem dar. Auch bei der Abnahme hat es keiner angesprochen gehabt. Also gehe ich davon aus das es in ordnung ist.

@BT133: Du kommst ja aus dem Hessen. Hast du auch die Einzelabnahme machen müssen? Scheinbar sind es nur die Hessen, die es soch machen müssen?


Also ich war in der Zeit beim dem Mann vom TÜV, der mit das alles eingetragen hat. Der hat es so begründet: "Die Teile beeinflussen sich gegenseitig!". So wie es BT133 auch geschrieben hat. Sprich also, die Gutachten wurden für das Fahrzeug OHNE Veränderungen ausgestellt. Wenn ich also nur mit der Tieferlegung ODER Spurverbreiterung ankommen würde, wäre es der 19.3. Da aber die Tieferlegung beeinflusst die Spurverbreiterung und andersrum, wird es so gehabt als ob ich gar kein Teilegutachten hätte.

Ich dachte zwar die Teilegutachten würden nur die Festigkeitsprüfung belegen. Also das die Teile die Belastung am Fahrzeug aushalten?! Der hat es nun so gelöst. Finde ich persönlich nicht so gut. Da es ja keine Allgemeinebetriebserlaubnis ist, sondern nur ein Teilegutachten. Es werden ja auch Spurverbreiterungen verkauft, die eine Kotflügelverbreiterung benötigen, da sie sonst schleifen. Wenn ich also nach dem Vorfall von oben, mir solche Spurverbreiterung von 80mm, 90mm, 120mm mit Teilegutachten besorge, könnte ich die - ohne an Kotflügel zu arbeiten - einfach dran montieren und würde damit sogar durchkommen?! &:
 
einfach gesagt ist es so:
wen im Gutachten gestanden hätte, das auch andere Veränderungen zulässig sind, wäre das kein Problem gewesen.
Bei Eibach steht das auch drin.
Du bist auf einen Prüfer getroffen der gewusst hat das seit Anfang dieses Jahres allers Verboten ist was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Ist bei mir auch so gewesen mit Eibach und BBS Felgen, den bei BBS steht nicht, das auch andere Veränderungen zulässig sind.
Ich habe mir einfach einen anderen Prüfer gesucht :) der die Weiterbildung noch nicht besucht hatte;)
 
@Z on Speed: ich hab dich nicht verstanden, kannst du dich einfacher ausdrücken? Ich sehe das du dich auskennst, darum frag ich dich ja aus. Aber dieses Fachjargon liegt mir nicht.

ich dachte eigentlich ich hätts schon einfach ausgedrückt, aber dann noch ein versuch ;)

die gutachten geben dem tüvler nen bestimmten handlungsspielraum. theoretisch (und so machen es eigentlich alle die ich so kenne) hat man die gutachten, die jungs schaun sich den einbau an und wenn alles passt, bekommst die abnahme bestätigt und beim nächsten kontakt mit der zulassungsstelle werden die papiere "berichtigt" (bis dahin reichts, wenn man die gutachten und die abnahmebestätigung dabei hat).
dein tüvler sah das ganze nun etwas "genauer" und besteht eben auf ne sofortige berichtigung, weil mehrere sachen gleichzeitig geändert wurden (obwohl das wie gesagt routine sein sollte). das ist sein gutes recht (auch wenns schwachsinnig sein mag) und so kommst aus der sache nunmal nicht raus. wie sagt man so schön: "ober sticht unter"
 
Und nachdem recht früh geklärt war, um was es hier geht und welche Besonderheiten im Land Hessen bezüglich der Zuständigkeiten gelten, könnte die Sache längst auf dem vom Prüfer freundlich vorbereiteten Postweg erledigt und die Papiere berichtigt sein.
 
Zurück
Oben Unten