Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

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25 Juni 2007
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Wie ja einige wissen, bin ich kürzlich auf der Rückfahrt vom Ring von einem freundlichen Verkehrsteilnehmer angezeigt worden.

Was war passiert? Ich fuhr auf der A-Bahn, 2 Spuren, Tempo frei. Vor mir fuhr ein PKW auf der linken Spur, deutlich langsamer als ich. Aus der Entfernung habe ich 2-3 x links geblinkt. Keine Reaktion. Ich bremste also und fuhr hinter dem Fahrzeug her. Als nach einiger Zeit immer noch nichts passierte, überholte ich rechts ohne dabei den anderen Fahrer zu nötigen oder änliches.

Der gute Mann war davon offensichtlich so erbost, das er per Handy die Polizei anrief und mich angezeigt hat. Die Kollegen haben mich dann noch auf der Autobahn angehalten und interviewt. Sie hätten mich auch ziehen lassen, hätte der Fahrer nicht Anzeige erstattet.

Nun ist die Post da und mir stellt sich die Frage: zum Anwalt geben oder selber antworten? Laut der Aussage des anderen Fahrers, hätte ich den Abstand auf unter 10m reduziert und mit Lichthupe reagiert. Das stimmt definitiv nicht.
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

Wennst ne Rechtschutz hast, nimms in Anspruch.

Kann auf keinen Fall schaden.
 
AW: Anzeige wg. rechts überholen - Reaktion?

Wie ja einige wissen, bin ich kürzlich auf der Rückfahrt vom Ring von einem freundlichen Verkehrsteilnehmer angezeigt worden.

Was war passiert? Ich fuhr auf der A-Bahn, 2 Spuren, Tempo frei. Vor mir fuhr ein PKW auf der linken Spur, deutlich langsamer als ich. Aus der Entfernung habe ich 2-3 x links geblinkt. Keine Reaktion. Ich bremste also und fuhr hinter dem Fahrzeug her. Als nach einiger Zeit immer noch nichts passierte, überholte ich rechts ohne dabei den anderen Fahrer zu nötigen oder änliches.

Der gute Mann war davon offensichtlich so erbost, das er per Handy die Polizei anrief und mich angezeigt hat. Die Kollegen haben mich dann noch auf der Autobahn angehalten und interviewt. Sie hätten mich auch ziehen lassen, hätte der Fahrer nicht Anzeige erstattet.

Nun ist die Post da und mir stellt sich die Frage: zum Anwalt geben oder selber antworten? Laut der Aussage des anderen Fahrers, hätte ich den Abstand auf unter 10m reduziert und mit Lichthupe reagiert. Das stimmt definitiv nicht.

Keine Experimente, sofort zu einem Anwalt!

Bevor der Dir zur Last gelegte Sachverhalt nicht durch eine Akteneinsicht abgesichert und mit einem Rechtsanwalt besprochen ist, wird geschwiegen.

Grüße
Sascha
 
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Hab ich, mit 250 € Eigenbeteiligung. :g
Naja, kann sich schon lohnen. Muss aber nicht ...

Wenn du keinerlei Voreintragungen hast, kannst Du Dich entspannt zurücklehnen und zurückschreiben, dass seine Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen.
Er ist ja in der Beweispflicht.

Auf keinen Fall solltest Du schreiben, dass Du recht süberholt hast, weil er Dich mit dem Blockieren der linken Spur nötigte oder so.

Sobald Du auch nur einen Punkt in Flensburg hast oder sonstige Voreintragungen solltest Du sofort zum Anwalt gehen, denn schon allein die Voreintragungen reichen aus um Dich vor den Kadi zu zerren. Ganz böse ist es, wenn er Zeugen hat und Du nicht.

... oder Du pokerst und schilderst Deine Version der Vorfälle auf Deine Art und Weise.
Vielleicht hat er nach dem Überholvorgang rechts geblinkt und Du hast schon beschleunigt, musstest dann jedoch abbremsen um den Sicherheitsabstand wieder herzustellen weil er doch nicht die Spur wechselte? In diesem Fall bist Du natürlich dichter rangefahren, weil Du zügig überholen wolltest sobald die Spur frei ist.

Hat er diesen "Überholversuch" vielleicht als Provokation aufgefasst und Dich mit einer Bremsung erschrecken wollen?
... und Du bist deshalb auf die freie rechte Spur ausgewichen und hast ihn zügig überholt um die Situation zu entschärfen?

Keine Ahnung, wie's vorgefallen ist ... das muss Du selber zusammenschreiben.

Ich selber dürfte sowas nicht bringen - hab schon zu viel Punkte, da glaub man mir das nicht mehr. :X

Da aber auch die Polizei schon mit Dir gesprochen hat, ist besser zum Anwalt zu gehen um zu schauen, wie die Aktenlage bisher ist.
 
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ab zum anwalt. da würde ich nicht dran rumexperimentieren.

aber rechts überholt ist halt rechts überholt :X
 
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Auch wenn es langweilig wird ;): Auch ich sage, dass Du besser zum Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, gehen solltest. Eine Investition, die sich - sofern Du am Lappen hängst - immer auszahlt :M.

Edith sagt: Hat er (der die Anzeige erstellt hat) denn per Handy am Ohr angerufen, oder eine Freisprecheinrichtung genutzt ? ;)
 
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Jo, würd mir auch nen Anwalt nehmen, denn das dir vorgeworfene ist schon sehr happig.

Rechts Überholen kommt um einiges günstiger und Überholen auf dem Standstreifen ist wiederum noch günstiger als Lichthupe inkl. zu dichtem Auffahren und die dadurch resultierende Nötigungb: Schau dir das video mal an :

[yt]http://www.youtube.com/watch?v=Iejk5Ii2amo[/yt]
 
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Ja gut, ihr sagt das gleiche was meine innere Stimme auch sagt: ab zum Anwalt. Bin schon unterwegs... :a
 
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Edith sagt: Hat er (der die Anzeige erstellt hat) denn per Handy am Ohr angerufen, oder eine Freisprecheinrichtung genutzt ? ;)

Die Frage halte ich tatsächlich für interessant. Er nimmt es ggfls. selbst nicht besonders genau mit der Gesetzeslage...
 
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Ist das eigentlich auch Rechtsüberholen?:

3 spurige AB. Links trödelt einer, schon mehrere Fahrzeuge dahinter, Mitte und rechts frei.
Auf dem rechten Fahrsteifen an allen vorbei.

Gruß
Ale
 
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Ward ihr beide allein im Auto??? Hast Du gegenüber der Polizei das Rechtsüberholen schon zugegeben???
 
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hi,

also um deine 250 € selbstbeteiligung brauchst du dir keine gedanken machen.
wenn der andere fahrer dich wegen nötigung angezeigt hat, zahlt deine rechtschutz eh nicht da es ein vorsatz ist. die anteiligen kosten für das rechts überholen eventuell wenn es in gedanken passierte ;-)

zum anwalt und wenn die letzten zwei jahre nichts war dann sieht es doch gar nicht so schlecht aus. kann ja sein das seine version überhaubt nicht stimmt und er sich nur für etwas rächen wollte ( zb. du hast ihn vor einem lkw nicht ausscheren lassen usw.)
 
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Ist das eigentlich auch Rechtsüberholen?:

3 spurige AB. Links trödelt einer, schon mehrere Fahrzeuge dahinter, Mitte und rechts frei.
Auf dem rechten Fahrsteifen an allen vorbei.


Ja (mit Verlaub - extrem doofe Frage)

Die Frage halte ich tatsächlich für interessant. Er nimmt es ggfls. selbst nicht besonders genau mit der Gesetzeslage...

Klar, denn da rechts anscheinend soo viel Platz zum Überholen war, hat er das Rechtsfahrgebot eindeutig missachtet. Es hat sogar für einen doppelten Spurwechsel eines deutlich schnelleren Fahrzeugs gereicht ....

Rechts Überholen kommt um einiges günstiger und Überholen auf dem Standstreifen ist wiederum noch günstiger

Leider wurde das nun schon mehrfach in verschiedenen Foren vorgeplärrt - richtig ist es jedoch nicht. Denn wer zum Rechtsüberholen den Standstreifen benutzt, kommt um das Delikt "Rechtsüberholen" dennoch nicht herum.

Das dichte Auffahren hingegen muss über eine bestimmte Distanz mit unverändertem Abstand erfolgen - vor Gericht ist diese Aussage also nicht verwertbar, wenn sie nicht dokumentiert (Film, Foto, Zeugen, etc.) wurde.

Und die Lichthupe ist auch nicht verwertbar, denn nur der Fahrer sieht in der Regel was hinter einem passiert. Der nachfolgende Verkehr sieht das auch nicht.

Das Linksblinken auf der Autobahn ist meiner Meinung nach eine ziemlich doofe Angewohnheit - was soll es denn bringen??
Da man als Schnellfahrer grundsätzlich das Licht eingeschaltet hat (wer's nicht hat, gehört verhauen!) geht der vordere Blinker für den vorausfahrenden Verkehr im Scheinwerferlicht vollkommen unter - wozu also?

Und dem nachfolgenden Verkehr ist es eh egal, wenn der Vordermann auf der linken Spur auch noch links blinkt.

Einzig anerkanntes und legales Zeichen um auf sich aufmerksam zu machen ist und bleibt die Lichthupe - diese aus größerer Entfernung ein paar mal aufgeblendet damit man Linksspurblocker mal an ihre rechte freie Spur erinnert ist absolut legitim ... sofern rechts auch frei ist!

Und wenn derjenige meint die linke Spur nicht fregeben zu wollen, dann muss man dahinter bleiben ... so verlangt es das Gesetz :X

Neulich auf der A39 - locker 10 km lang ein Fahrschulwagen auf der linken Spur - Linksspurblocker ...
... es stellte sich heraus, dass der Fahrlehrer erst kürzlich seine Ausbildung absolvierte. Naja, die nette Dame übergab meinen Anruf mal an ihren Chef :b

Erst vorgestern gab es auf VOX bei auto mobil den Beitrag "Pace Car" ... eine junge Dame fährtr mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf der linken Spur und wird - wie sollte es anders sein - rechts überholt. Später bekam sie auch Lichthupe und Dräneleien und man konnte wunderbar sehen, wie langsam sie überholte und wie spät sie erst die linke Spur wieder freigegeben hat.
Sowas regt mich dermaßen auf ... da werden andere als Raser und Drängler hingestellt nur weil sie übelst provoziert werden.
 
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was ist das denn für ein Verkehrsteilnehmer:

Blockiert, ohne es zu merken die linke Spur,

kann noch nicht mal Abstände richtig einschätzen, indem er 100 Meter die Du ja einhieltest auf 10 Meter schätzt,

Deinen Blinker mit der Lichthupe verwechselt,

während der Fahrt, vermutlich ohne Freisprecheinrichtung (ist zu klären) telefoniert.

Ist er nicht noch Schlangenlinien gefahren? :X:w
 
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Rechts überholen ist auch so eine Sache....

Links gefahren, rechts zum überholen genutzt und sofort wieder nach links gezogen? Das ist rechts überholt.

Oder

Links gefahren, rechts rübergezogen und dort verblieben, da freie Fahrt möglich war? Das ist kein rechts überholen, sondern man hält sich lediglich an das Rechtsfahrgebot und ist im fließenden Verkehr mitgezogen.

Naja, alles gefährliche Mutmaßungen. Einen fachkundigen Anwalt zu konsultieren dürfte in jedem Fall der bessere Weg sein. :t
 
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immer wieder toll, wie Straßen-Rowdies sich hier um die Strafe drücken wollen und auch noch in Schutz genommen werden. :j
 
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immer wieder toll, wie Straßen-Rowdies sich hier um die Strafe drücken wollen und auch noch in Schutz genommen werden. :j

Genauso toll wie Leute, die so ein Urteil einfach mal so aussprechen ohne denjenigen oder dessen Fahrweise eigentlich zu kennen :j
 
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immer wieder toll, wie Straßen-Rowdies sich hier um die Strafe drücken wollen und auch noch in Schutz genommen werden. :j
Vielen Dank für diesen qualifizierten Beitrag. Du kennst mich natürlich und weißt wie ich mich im Straßenverkehr verhalte... Selber: :j
 
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Mensch Thomas was machste den für sachen... tststs...

Naja ich schließ mich den anderen an ---> ab zum Anwalt, esseiden du wolltest demnächst dich etwas mehr sportlich ertüchtigen (Radfahren) :s :w
 
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immer wieder toll, wie Straßen-Rowdies sich hier um die Strafe drücken wollen und auch noch in Schutz genommen werden. :j
Wieso? Den Linksspurpenner nimmt doch niemand in Schutz? &:

... na klaar gehört der angezeigt, er blockiert nicht nur den fließenden Verkehr, sondern gefährdet auch noch den nachfolgenden Verkehr, denn der erste bremst noch mäßig, der nächste stärker, der danach macht 'ne Vollbremsung und dahinter knallt es dann.
... und das nicht weil die Abstände nicht eingehalten wurden, sondern das geht auch mit eingehaltenen Abständen, da muss man nur jemand von der rechten Spur nochmal in die Abstände reinziehen und schon haste den Schlamassel.

Also was ist besser um solche Situationen zu vermeiden indem man eine freie nicht befahrene Fahrspur nutzt um diese Situation zu entschärfen?

"Flucht nach vorn" heißt der Zaubersatz - der funktioniert immer wieder. Denn wer bremst, hat grundsätzlich das Risiko jemanden im Kofferraum sitzen zu haben - wer jedoch ganz bewusst "ausweicht" schafft Freiräume für den nachfolgenden Verkehr.

"Ausweichen a'la Elchtest" und "rechts überholen" sind zwei unterschiedliche Situationen mit dem selben Endergebnis: Positionswechsel zweier Fahrzeuge derselben Spur ....
 
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