Aquaplaning Unfall - was nun?

Kinofan

Der Tunnelfetischist unter den "Dreien"
Registriert
30 Oktober 2005
Ort
Nürnberger Land
Wagen
BMW Z4 e85 M roadster
Hallo,

kann mir jemand eine Einschätzung geben, was am Sinnvollsten zu tun wäre?

Nein, es geht nicht um mich, aber einem Familienmitglied.

Er ist auf der Autobahn mit seinem M140 ins Aquaplaning gekommen und hat die Leitplanke tuschiert.

Hinten rechts ist die Stoßstange, Scheinwerfer, Seitenteil, Felge kaputt. Das Rad steht schief.

Vorne rechts ist die Motorhaube Scheinwerfer, Stoßstange, Kotflügel, Felge kaputt
Das Rad sieht noch gerade aus.

Die linke Seite hat nichts abbekommen.

Der Versicherungsvertrag ist ein "Premiumvertrag" mit einer 24 Monate "Neuwagenregelung".
Der Wagen ist nun 20 Monate alt.

Was genau die jetzt aussagt weiß ich nicht.

Der Wagen steht jetzt bei einem BMW Händler.

Ist es besser die Versicherung schickt ihren Gutachter?

Oder ist es besser selbst einen Gutachter (über den BMW Händler) zu nehmen?

Ich denke, dass ein freier Gutachter den Schaden bestimmt höher bewertet und ev. schneller zu einem Totalschaden kommt, wie ein Gutachter der Versicherung, oder?
Der freie Gutachter muss in dem Fall selbst bezahlt werden?

Ich denke auch, dass sich in diesem Fall ein Totalschaden besser auswirkt, oder?

Übrigens, dem Fahrer ist nichts passiert.

Bin für jeden Tipp dankbar! :t
 
Bei einer Neuwagenregelung müsste dann wahrscheinlich die bisherige Nutzung runtergerechnet werden, oder?

Die dürfte dann aber auch bei 20 Monaten und 50.000km erheblich sein, oder?
 
Ich glaube, bei einem Kasko-Schaden hast Du keine freie Wahl des Gutachters.
Ruf doch einfach mal bei TÜV, DEKRA oder auch ADAC an und frage nach!


Ich habe jetzt gerade mal nachgesehen, was bei mir im Vertrag steht:

Wer ein nagelneues Auto kauft, geht in der ersten Zeit bei einem Totalschaden einen hohen Wertverlust ein.
Der Versicherte bekommt bei einem Totalschaden jetzt während der ersten beiden Jahre nach dem Kauf des Neuwagens den vollen Neupreis erstattet.
Erstattet wird die Summe, die benötigt wird, um ein gleichwertiges neues Fahrzeug zu kaufen.
Daneben übernimmt die Versicherung auch die Zulassungs- und Überführungskosten.



Ich habe aber keine Ahnung, ob Dir das weiter hilft?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich glaube, bei einem Kasko-Schaden hast Du keine freie Wahl des Gutachters.
Ruf doch einfach mal bei TÜV, DEKRA oder auch ADAC an und frage nach!
Im Übrigen ist in meinen Augen der Schadensumfang vollkommen egal, wenn die Knochen heil geblieben sind.

Diese 24 Monate Neuwagen-Regelung habe ich auch in der Kasko.
Da ist bei mir irgendwas mit 80% im 1.Jahr und 70% im 2.Jahr, nur wovon weiß ich nicht.
Schadenshöhe vom Marktwert, vom Neuwert,... keine Ahnung.

So siehts aus, wenn es darum geht, dass die eigene Versicherung einen Schaden regulieren soll, hast du keine Möglichkeit, den Gutachter auszuwählen. Das geht nur, wenn eine gegnerische Versicherung deinen Schaden regulieren soll.

Prinzipiell hast du in deinem Fall keine weiteren Optionen, du musst alles auf dich zukommen lassen.
 
Wobei das mit den 80, bzw. 70% nicht in dem Vertrag steht (deshalb hatte ich das auch nachträglich wieder gelöscht), aber beim Abschluss wurde mir so etwas in der Art erzählt.
Interessiert mich aber auch jetzt, sag bitte mal Bescheid, wie´s weitergeht.
 
Nächste Woche kommt ein Gutachter und je nach Schadenshöhe wird dann entschieden
wie es weiter geht....
 
Bei einer Neuwagenregelung müsste dann wahrscheinlich die bisherige Nutzung runtergerechnet werden, oder?

Die dürfte dann aber auch bei 20 Monaten und 50.000km erheblich sein, oder?

Bei der Neupreisentschädigung wird dem Versicherten eine Summe ausgezahlt, welche dem Neuwert des jeweiligen Fahrzeuges entspricht. Der Verschleiß, der während des Nutzungszeitraums stattfand, wird nicht berücksichtigt. Bevor die Entschädigung ausgezahlt werden kann, muss jedoch eine Prüfung des Erstzulassungsdatums stattfinden.
 
Habs noch nicht 100% verstanden, aber es läuft wohl so:

Gutachter kommt und ermittelt den Schaden
Das Auto wird so wie es ist in einer Restwertbörse eingestellt.

Daraus wird dann ermittelt, ob repariert wird oder nicht.
Der Premiumvertrag sagt 24 Monate und 80% des Wertes

Eine Gleichung mit im Moment zu vielen Unbekannten.... ;)
 
So wie ich das verstehen wird entweder repariert oder er bekommt 80% des damaligen Neuwagenpreises.
Blos welcher Preis? Der in der Preisliste stand, oder der verhandelte, wohl günstigere Wert?
 
nein, so wie ich das verstehe wird der Wagen entweder repariert,
oder er bekommt einen neuen Wagen....

Wie genau die Gleichung aber aussieht?

Reparatur xxxx
Restwert xxxx

macht zusammen xxxxx

Heutiger Wert des Fahrzeuges xxxxxx

davon 80% xxxxx

macht Totalschaden = Neuwagen

soweit mein Verständis
 
Vielleicht schaut der Bekannte einfach mal in seinen Versicherungsvertrag. Die HUK erstattet den Neupreis bei entsprechender Versicherung, wenn innerhalb von 18 Monaten ein Totalschaden, Verlust oder Zerstörung des Fahrzeugs eintreten. Als Totalschaden wird gewertet, wenn die Reparaturkosten 80% des Neupreises überschreiten. Der Neupreis ist der tatsächlich gezahlte Preis, der, wie die Eigentumsverhältnisse, durch Vorlage des Kaufvertrags nachzuweisen ist. Entscheidend für die Regulierung ist also der durch den Gutachter festgestellte Reparaturaufwand. Unter 80% wird repariert, es gibt natürlich kein neues Auto für eine Delle im Kotflügel. Bei einem (wirtschaftlichen) Totalschaden zieht die Versicherung den Restwert des Wracks, also i.d.R. das höchste Ankaufgebot der Restwertwerbörse, von der Erstattungssumme ab. Das Geld kann sich der Versicherungsnehmer ja durch Angebotsannahme sichern.
Einige Versicherungen verkaufen eine Mogelpackung unter der Bezeichnung Neuwerterstattung, indem sie vom Kaufpreis Abzüge vornehmen und die Basis für die Regulierung damit auf z.B. 80% reduzieren, oder zeitlich gestaffelte Abzüge vornehmen. Was immer noch mehr ist als eine Zeitwerterstattung. Bei Unsicherheit und Mißtrauen gegenüber der eigenen Versicherung lohnt es, ein paar € in eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt zu investieren, die einem dann die Vertragsklauseln übersetzen.
 
So war es dann gelaufen:

Der Gutachter kam gleich 2 Tage später
Schaden 26.000€
Restwert ca. 21.000€
Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls ca. 35.000€

Das Autohaus hat den Wagen dann zum Restwert genommen
und die Versicherung die Differenz bezahlt.

Der "Premium" Vertrag hat nichts gebracht, da der Schaden
nicht größer wie 80% des Neupreises war.....

Für was braucht man dann einen Premiumvertrag? ;)
 
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