Ärger mit Ebay-Händler bezüglich Widerrufsrecht...wer weiß Rat ?

Zetti-Rolf

macht Rennlizenz
Registriert
16 Juli 2008
Ort
Karlsruhe
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0si
Habe folgendes Problem : Ich habe etwas per Sofortkauf am 28.01 in der Bucht für 75 Euro gekauft. Habe es per Paypal bezahlt, die Ware kam am Samstag, den 31.01.15.
Das gelieferte Teil war echt Schund, habe es zurückgeschickt. Nun hat mich der Händler nach Erhalt der Retoure angeschrieben und mir ein besseres Gerät angeboten. Nach Zögern nahm ich an, der Kaufpreis des neuen Teils wurde mit der Retoure verrechnet, war wesentlich teurer. ( 550 Euro ) Diese Aktion lief übrigens nicht mehr über Ebay.

Auch mit diesem Teil war ich nicht restlos zufrieden und habe es per versichertem Versand und einem ausgefüllten Retourevordruck zurückgeschickt. Laut Sendungsverfolgung hat er das Teil selbst angenommen, es war am SAMSTAG, den 14.02.2015

Somit sind zwischen dem Erhalt des ersten Artikels und der Retoure-Annahme genau 14 Tage vergangen ( Frist Widerruf Fernabsatzgesetz)

Der Händler weigert sich nun, mir den Betrag zurück zu überweisen, der Mailkontakt läuft sehr schleppend. Er behauptet, daß die Frist abgelaufen sei und ich Pech habe...was meint Ihr ?


Das hier steht auf seiner Webseite :

Achtung: Für eine schnellere und bessere Rückabwicklung laden Sie sich bitte unseren Retourevordruck herunter, füllen Sie diesen aus und legen diesen bitte der Sendung bei.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Firma XY
- Retouren -

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist
die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück.
Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.

Unfreie oder Pakete per Nachnahme können aus logistischen Gründen nicht angenommen werden und gehen an den Absender zurück. Wir erstatten Ihnen gerne auf Wunsch die Portokosten, sofern diese nicht von Ihnen
selbst zu tragen sind. Bitte legen Sie hierzu einfach den Versandbeleg und Ihre Kontodaten mit bei.
Vermeidbare Mehrkosten der Rücksendung (z.B. durch unfreien Paketversand) sind laut §254 BGB vom Käfer zu tragen. Es sollte somit eine angemessene Versandart gewählt werden. (In der Regel als Einschreiben bei kleinen Paketen bis ca. 40 Euro Warenwert oder als versicherter Paketversand)

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind sowie Sonderanfertigungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann bei PayPal das Geld einfrieren und alles wird gut ;)
Du meinst, bei Paypal einen Konflikt zu melden ?
Würdest Du noch warten, oder sofort Alarm machen ? Seine letzte Mail kam gestern, nachdem ich 12 Tage gar nichts gehört habe. Daraufhin habe ich ihm heute früh geschrieben, daß ich noch in der Frist meinen Widerruf getätigt habe. Danach wieder Funkstille....
 
Hey,
Hast du seine Bankdaten oder nur über paypal gezahlt ??

Hast du seine bankdaten :

- 1x anschreiben und mahnen mit frust setzung
- Wenn er sich nicht melden, einfach ein Online Mahnverfahren eröffnen ( kostet rund 30€ )

Für Hessen : http://www.ag-huenfeld.justiz.hesse...rnet?uid=910709b8-11e9-6511-aeb6-df144e9169fc

- Antwortet er : gehts entweder vor Gericht oder er erstattet das geld ( je nach dem was er ankreuzt )
- Antwortet er nicht, hast du einen Titel gegen ihn.
Gehste zur bank mit dem titel, wird sein konto eingefroren und du bekommst dein geld + alle gebühren wieder.

--> Funktioniert super und ist witzig, schon 3x durchgesetzt :D


Geht alles über Paypal :

- Paypal ist quasi ein Treuhänder, sprich die werden sich um alles kümmern 8-)


Ich hoffe ich konnte helfen
 
Hey,
Hast du seine Bankdaten oder nur über paypal gezahlt ??

Hast du seine bankdaten :

- 1x anschreiben und mahnen mit frust setzung
- Wenn er sich nicht melden, einfach ein Online Mahnverfahren eröffnen ( kostet rund 30€ )

Für Hessen : http://www.ag-huenfeld.justiz.hesse...rnet?uid=910709b8-11e9-6511-aeb6-df144e9169fc

- Antwortet er : gehts entweder vor Gericht oder er erstattet das geld ( je nach dem was er ankreuzt )
- Antwortet er nicht, hast du einen Titel gegen ihn.
Gehste zur bank mit dem titel, wird sein konto eingefroren und du bekommst dein geld + alle gebühren wieder.

--> Funktioniert super und ist witzig, schon 3x durchgesetzt :D


Geht alles über Paypal :

- Paypal ist quasi ein Treuhänder, sprich die werden sich um alles kümmern 8-)


Ich hoffe ich konnte helfen

Lesen hätt schon geholfen

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Ja, auch mit Paypal !
 
.... ich kann aus ähnlicher Erfahrung sagen, einfach bei PayPal den Vorgang als Konflikt melden. Da es auch bei mir eindeutig war, hatte ich innerhalb von 3 Tagen mein Geld zurück.
 
@AirKlaus @F1Schumi @Kinofan @markusoh @karatekid

Es gibt Neuigkeiten, leider keine guten für mich :

Ich habe zwar einen Retourevordruck ausgefüllt, den übrigens auch korrekt...nur reicht das nicht aus. Da hat sich von Gesetz her was verändert :

1.)Die ab dem 13.6.2014 geltende Regelung enthält kein Rückgaberecht mehr. Das schließt nicht aus, dass der Unternehmer vertraglich dem Verbraucher zusätzlich ein Rückgaberecht einräumt. Die vor dem geltenden Recht bestehende Rechtslage des § 356 BGB (alte Fassung) enthielt aber eine Alternativregelung, die es dem Unternehmer ermöglichte, das Widerrufsrecht durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht zu ersetzen. Diese Bestimmung ist weggefallen.

2.)Widerruf muss eindeutig erklärt werden
Es reicht nicht mehr aus, die Ware einfach kommentarlos zurückzuschicken ( habe ich ja nicht, habe ja den Retourevordruck ausgefüllt und Rückgabe angekreuzt ), um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Zukünftig muss der Kunde eindeutig erklären, dass er dieses Recht in Anspruch nimmt (am besten per Email, Post oder Fax).
Das muss in einer Widerrufserklärung vorhanden sein :
  • Ihr Name inkl. Anschrift (Sollte auch identisch mit dem Besteller sein)
  • Anschrift des Verkäufers (Nicht zwingend notwendig, schadet aber sicherlich nicht)
  • Ihre Willenserklärung, sprich es muss erkennbar sein, dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten
  • Daten zur Bestellung (Bestell-Nr., evtl. eBay-Name)
  • Wenn per Nachnahme oder Überweisung bezahlt: Ihre Bankdaten
  • Realistische Fristsetzung, beispielsweise 3 Werktage, in der Sie eine Resonanz bzw. Antwort erwarten
  • Optional: Der Kaufpreis inkl. Versandkosten
  • Optional: Das aktuelle Datum - Optional deshalb da dieses aus der email hervorgeht
Hier ein Musterschreiben :

Absender:
Ihr Name
Ihre Adresse



Empfänger:
Händler
Adresse vom Händler


Widerruf
Hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch.

Es betrifft die Bestellung Nr. 1234 vom 01.04.2012

Bitte teilen Sie mir die Rücksendemodalitäten mit.

Ich bitte um Bestätigung meines Widerrufbegehrens und erwarte Ihre Resonanz innerhalb der nächsten 3 Werktage.

Bitte beachten Sie dass mein Widerruf auch ohne Ihre Bestätigung Wirkung hat, sollte Ihrerseits keinerlei Antwort eingehen so erlaube ich mir die Ware an die mir bekannte Adresse zu senden.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name



Also...so sieht es aus ! Nach Email-Kontakt gestern wird mir der Händler wohl das ungliebte Teil zurückschicken. Frecherweise hat mir der Händler gestern angeboten, daß er mir das Teil ein zweites Mal umtauscht, aber nur in ein erneut teureres Gerät im Wert von 1300 Euro. Da dies dann aber wieder auf den "Altvertrag" basiert, wäre ein erneuter Widerruf vermutlich sowieso nicht mehr möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Händler/ Shopbezreiber/ Verkäufer hat den Kunden darüber zu belehren und ihm ein entsprechendes Formular aushändigen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht bevor der Kunde eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Werden Kunden nicht über ihr Recht belehrt, können sie den Vertrag bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss widerrufen.

Ich würde es Paypal melden falls darüber bezahlt worden ist und falls du einen Anwalt zur Hand hast würde ich mich erkundigen.
Der Händler steht in der Pflicht dich beim Kauf über die Widerrufsfrist in Kenntnis zu setzen und dir ein Formular zu überlassen/ übermitteln wo du davon gebrauch machen kannst....alles andere steht auf wackeligen Beinen .
 
Der Händler/ Shopbezreiber/ Verkäufer hat den Kunden darüber zu belehren und ihm ein entsprechendes Formular aushändigen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht bevor der Kunde eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Werden Kunden nicht über ihr Recht belehrt, können sie den Vertrag bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss widerrufen.

Das hier steht auf seiner Webseite :

Achtung: Für eine schnellere und bessere Rückabwicklung laden Sie sich bitte unseren Retourevordruck herunter, füllen Sie diesen aus und legen diesen bitte der Sendung bei.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen


Ich habe ja den Artikel fristgerecht zurückgeschickt mit dem Retourevordruck von Ihm und "Rücksendung" angekreuzt.
Was soll ich denn jetzt machen ? Wer hat Recht ?
 
@Zetti-Rolf
Du hattest zuvor eine nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung zitiert. Wenn diese noch immer fehlerhaft/veraltet ist, würde ich diesen Weg weiterverfolgen. Als Verbraucher wirst du grds. mehr geschützt als der Unternehmer. Und wenn dieser dich falsch belehrt (dort steht Rücksendung der Ware), dann könnte das allein zu seinen Lasten gehen.
 
Hast du bei PayPal schon einen "Fall" eröffnet? Wenn nicht mach es und es wird seinen Weg gehen.

Sie melden einen Konflikt als Vorstufe eines Antrags auf Käuferschutz. Wenn ein Käufer einen Konflikt meldet, dann kommunizieren Käufer und Verkäufer zunächst gemeinsam, ohne dass PayPal involviert ist. Falls Sie nicht zu einer Einigung mit dem Verkäufer gelangen, dann haben Sie die Möglichkeit, den Konflikt in einen Antrag auf Käuferschutz umzuwandeln.

Es gibt verschieden Möglichkeiten, einen Konflikt oder Antrag auf Käuferschutz zu eröffnen. Wenn Sie Ihren Artikel auf einer eBay-Plattform gekauft haben, können Sie den Konflikt über Ihr eBay-Mitgliedskonto unter "Probleme klären" melden. Sollten Sie Ihren Artikel über eine andere Website oder einen Onlineshop gekauft haben, eröffnen Sie den Konflikt direkt über PayPal.

Ein Konflikt kann bis 180 Tage nach der Zahlung, bei uns gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass wir nicht mehr für Sie tätig werden können, wenn dieser Zeitraum überschritten wird.

Und so melden Sie einen Konflikt:

  1. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
  2. Wählen Sie den Link "Konfliktlösungen" aus.
  3. Klicken Sie auf den Link "Konflikt lösen".
  4. Nun auf "Problem melden" klicken.
  5. Wählen Sie "Käuferschutz", und klicken Sie "Weiter".
  6. Klicken Sie nun bitte auf die Schaltfläche "Transaktionscode auswählen". Es öffnet sich ein neues Fenster, und Sie müssen lediglich den entsprechenden Transaktionscode anklicken.
  7. Klicken Sie danach bitte auf "Weiter" und folgen Sie der Anleitung.
Quelle www.PayPal.de
 
... Ich habe ja den Artikel fristgerecht zurückgeschickt mit dem Retourevordruck von Ihm und "Rücksendung" angekreuzt.
Was soll ich denn jetzt machen ? Wer hat Recht ?

Ach herrje, man kann lange darüber diskutieren, wer womöglich "Recht" hat, oder auch nicht, und auch dann bringt dir das nix, weil du noch nicht alle relevanten Informationen mitgeteilt hast. Es ist auch ohnehin müßig, weil das Widerrufsrecht derart anspruchsvoll ist, dass man zugunsten des Verbrauchers in den meisten Fällen einen Fehler des Verkäufers findet.

Man könnte sich daher vielleicht eher nur maßvoll Gedanken über die Rechtslage machen, sondern sich einfach zum "Rechthaber" erklären und auf diesem Recht bestehen. Offensichtlich hast du ja auch mindestens ordentliche Argumente auf deiner Seite. Was sicherlich nix bringt, sind Unsicherheiten und Zögern.
 
Ach herrje, man kann lange darüber diskutieren, wer womöglich "Recht" hat, oder auch nicht, und auch dann bringt dir das nix, weil du noch nicht alle relevanten Informationen mitgeteilt hast. Es ist auch ohnehin müßig, weil das Widerrufsrecht derart anspruchsvoll ist, dass man zugunsten des Verbrauchers in den meisten Fällen einen Fehler des Verkäufers findet.

Man könnte sich daher vielleicht eher nur maßvoll Gedanken über die Rechtslage machen, sondern sich einfach zum "Rechthaber" erklären und auf diesem Recht bestehen. Offensichtlich hast du ja auch mindestens ordentliche Argumente auf deiner Seite. Was sicherlich nix bringt, sind Unsicherheiten und Zögern.
Also, Brumm..was würdest Du jetzt tun in dem Fall ? Es geht um 550 Euro ....wenns 50 wären...wärs mir egal !
 
Du hast hier doch nun wirklich reichlich Tipps erhalten - was erwartest du noch? :cautious:

Ich kenne mich mit PayPal nicht aus. Wenn man dort die Zahlung an den Verkäufer tatsächlich "blockieren" o. ä. kann, was dir bereits angeraten wurde, dann ist das doch wohl der erste richtige Schritt? Dann ist der Verkäufer am Zug - und der dürfte wissen, dass seine Chancen nicht allzu gut stehen.
 
Du hast hier doch nun wirklich reichlich Tipps erhalten - was erwartest du noch? :cautious:

Ich kenne mich mit PayPal nicht aus. Wenn man dort die Zahlung an den Verkäufer tatsächlich "blockieren" o. ä. kann, was dir bereits angeraten wurde, dann ist das doch wohl der erste richtige Schritt? Dann ist der Verkäufer am Zug - und der dürfte wissen, dass seine Chancen nicht allzu gut stehen.
Dort bei Paypal gibt es natürlich die Konfliktlösung, aber die Eingabe-Masken sehen einen solchen Fall nicht vor, es hilft vielleicht, dort anzurufen.
 
Man könnte natürlich auch ausprobieren, wie lange der Verkäufer das Konzept "kaufen - zurückgeben - teureren Artikel kaufen - zurückgeben ..." durchhält. Konsequent fortgeführt über mehrere Jahre erscheint mir das als durchaus erheblich käufernah, wenn man dann schließlich den letzten Artikel unter Verweis auf das Widerrufsrecht gegen volle Kaufpreiserstattung wieder zurückgeben kann. :D

Spätestens unter dieser Prämisse kommt dem hier bereits erteilten Hinweis auf den Neubeginn der Widerrrufsfrist eine geradezu dramatisch Bedeutung zu. :) :-)
 
Nach Email-Kontakt gestern wird mir der Händler wohl das ungliebte Teil zurückschicken. Frecherweise hat mir der Händler gestern angeboten, daß er mir das Teil ein zweites Mal umtauscht, aber nur in ein erneut teureres Gerät im Wert von 1300 Euro. Da dies dann aber wieder auf den "Altvertrag" basiert, wäre ein erneuter Widerruf vermutlich sowieso nicht mehr möglich.
Damit ist der Händler schlicht auf dem Holzweg. Die Widerspruchsfrist einer gewandelten Ware beginnt mit der Wandlung erneut. Insbesondere, da es sich hier um eine Wandlung in ein anderes Gerät handelt und somit um ein neues Rechtsgeschäft. So habe ich es noch dunkel aus meiner Zeit als Inhaber von Geschäften in Erinnerung. Auch wenn dem nicht so wäre, die Annahme des gewandelten Gerätes erfolgte noch innerhalb der ersten Widerufsfrist. Die Anwälte hier können das sicher besser erklären.

Wenn über Paypal der Storno so einfach möglich ist, würde ich dieses tun. Wenn der Händler das nicht erwünschte Gerät wieder zurücksendet würde ich dann den Händler per Einschreiben und Frist auffordern zu erklären, wann er gedenkt das Gerät abzuholen. Alternativ kann man natürlich anbieten gegen Vorabüberweisung der Transportkosten ihm das Gerät erneut zuzusenden. Falls es nicht über Paypal funktioniert, würde ich zum Mahnbescheid greifen um mein Geld zu erhalten.
 
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