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UPS... Sch...T9Ich fress nen Besen....Stiel
Legal hin illegal her.Wollt ich gerade auch schreiben. Man darf kein Fahrzueg ohne Kennzeichen im öffentlichem Verkehrsraum abstellen.
Sieht aber trotzdem geil aus.
Natürlich nicht. Aber wenn's gut gemacht ist und beim TÜV oder ner allgemeinen Verkehrskontrolle nicht auffällt...Wäre diese Konstruktion denn überhaupt erlaubt? Darf ich denn überhaupt in der Lage sein, das Nummernschild
wegklappen zu können?
Gruß
Markus
Wäre diese Konstruktion denn überhaupt erlaubt? Darf ich denn überhaupt in der Lage sein, das Nummernschild
wegklappen zu können? ...
Oder ich gebe an, dass ich des Kennzeichen gegen Diebstahl gesichert habe.Interessante Frage.
Auf einem Privatgrundstück darf ich mein Nummernschild so oft an- und abschrauben, wie es mir gefällt, und ich kann den Wagen dort auch beliebig lange ohne stehen lassen. Auf öffentlichem Gebiet ist die Entfernung des Kennzeichens natürlich nicht erlaubt (auch nicht beim Parken). Ich würde daher vermuten, dass es sich - sofern vom TÜV abgesegnet - wie bei Blitzerwarnern verhält, d.h. dass Kauf und Besitz erlaubt sein könnten, aber die Nutzung des Mechanismus uneingeschränkt verboten wäre. Andererseits könnte juristisch argumentiert werden, dass es keinen Grund für ein Wegklappen gibt. Entweder ist der Wagen zugelassen und er muss ein Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum haben (dann muss es auch sichtbar sein), oder er ist es nicht und in dem Fall muss es entfernt und nicht weggeklappt werden.
Gruß
Kai
Oder ich gebe an, dass ich des Kennzeichen gegen Diebstahl gesichert habe.![]()
Laufen die von der Verkehrsüberwachung bei Euch noch mit Fellen rum, oder war die Frage ernst gemeint?Wäre diese Konstruktion denn überhaupt erlaubt? Darf ich denn überhaupt in der Lage sein, das Nummernschild
wegklappen zu können?
Gruß
Markus
Wäre diese Konstruktion denn überhaupt erlaubt? Darf ich denn überhaupt in der Lage sein, das Nummernschild
wegklappen zu können?
...
Ok, falls wir wirklich ernstlich über die Zulässigkeit sprechen wollen, dann würde ich zumindest nicht in der Haut dessen stecken wollen, der auf der Straße mit weggeklapptem Kennzeichen erwischt wird. Da dürfte dann der eine oder andere Straftatbestand erfüllt sein.Natürlich nicht. Aber wenn's gut gemacht ist und beim TÜV oder ner allgemeinen Verkehrskontrolle nicht auffällt...![]()