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Ich denk nun drüber nach das über meine Vollkaski laufen zu lassen und den ganzen Wagen gleich neu in schwarzmetallic lackieren zu lassen, wenn das die VK mit übernimmt...
Über Gutachten mit der Vers. abrechnen und die Gebrauchtteile von der Werkstatt einbauen lassen. Dann reichts noch (zumindest für einen großen Teil) für die Lackierung und du bist rechtlich im grünen Bereich.
Offiziell, geht das sehr wahrscheinlich nicht ....![]()
Also erste Inidikation war 2000-2500 für Tür, Spiegel (ohne Spiegelglas) und Seitenschweller inkl. Lackierung.
Bin im Parkhaus beim Rückwärts ausparken von der Kupplung gerutsch (nasse Gummisohlen und nasse Pedale....) und "Peng" seitlich gegen einen Betonträger geschossen.....
Bei einem Haftpflichtschaden ja, aber bei einem VK-Schaden siw nein.![]()
Soweit ich gelesen habe, will er den gesamten Wagen lackieren lassen und über VK abrechnen ... es ist aber nur die Tür beschädigt.
So habe ich es auch gelesen. Die Gesamtlackierung wird natürlich nicht von der Vers. bezahlt.
und vorher bei der Versicherung oder einem kompetenten Fachmann nachfragen,
mir wurde gesagt, dass ich bei VK nicht über Gutachten abrechnen kann.![]()
Warum sollte der Schaden nicht von der Vollkasko getragen werden?
Ist doch keine grobe Fahrlässigkeit...![]()
Dies kann Z4Neuling nur selbst entscheiden.
Da hätte ich gerne mal den Grund gewußt warum die Vers. den Schaden nicht über den Gutachter abrechnen kann?
Soweit ich gelesen habe, will er den gesamten Wagen lackieren lassen und über VK abrechnen ... es ist aber nur die Tür beschädigt.
siehe Zitat bei #6![]()