Ausstattung fehlt nach Gebrauchtwagenkauf

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3 Dezember 2013
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Hallo zusammen.
Das Töchterchen hat sich einen praktischen Opel Astra bei einem freien Händler gekauft. Nach dem Kauf stellte sich heraus, daß die ausgeschriebe Ausstattung Bluetooth - FSE nicht vorhanden ist. Im Kaufvertrag gibt es keine Übersicht der Ausstattung.
Nun ist es möglich, bei Opel die originale FSE verbauen zu lassen (350 Euro plus Einbau). Der Händler macht natürlich dicke Backen, wir bestehen auf die Nachrüstung.
Wie ist die Rechtslage, wie können wir einfach und effektiv vorgehen ?
Danke sehr ...
 
Bevor es wieder einmal los geht: Die Rechtslage hängt von einigen Details ab, die du hier noch gar nicht erwähnt hast und die "aus der Ferne" ohne Durchsicht der relevanten Unterlagen auch nicht zuverlässig diskutierbar sind. Damit werden die hier ggf. erteilten Ratschläge, wohlwollend formuliert, mit erheblicher Vorsicht zu genießen sein.
 
Welche Details ?
Es wurde halt ein Auto gekauft. Da steht im Kaufvertrag nix von der Werksausstattung drin. Im Verkaufstext sind diese aufgeführt, und die FSE gibt's eben nicht.
 
... und beim Verkaufstext steht darunter "Irrtum vorbehalten"?

@Brummm Jan, ich hielte es eher für zielführend, wenn du die Details zumindest im Grundsatz erwähnen würdest. Danke im Voraus :w

MfG Gerhard
 
Zuletzt bearbeitet:
... Ich hielte es eher für zielführend, wenn du die Details zumindest im Grundsatz erwähnen würdest. Danke im Voraus :w
MfG Gerhard
Und ich halte genau das, lieber Gerhard, für herzlich wenig bis gar nicht "zielführend", weil auch dann, wie der Fachmann weiß, sich aus den vertragsrelevanten Unterlagen und/oder aus den vorangehenden werblichen Aussagen immer noch relevante Punkte ergeben können, die hier unerwähnt bleiben. Aber mach' nur, wenn du dich berufen fühlst. :) :-)
 
Du bist der Jurist, Jan. Ich bin Ingenieur mit gesundem Menschenverstand :w
Und (deshalb?) verstehe ich nicht, warum man da nicht, auch nur beispielhaft, konkreter werden kann.
MfG Gerhard
 
Hallo,

bei dem Betrag sollte man da kein Fass aufmachen. Ich würde den Händler bitten bzw. fragen ob man sich ggf. die anfallenden Kosten teilen kann damit alle zufrieden sind. Ein Rechtsstreit darum wird sich einfach nicht lohnen.

Meine Vermutung ist, bei einem Rechtsstreit würde man den Kaufvertrag heranziehen und das was dort drin steht. (Weil ja Verträge primär geprüft werden.) Da nach hat das Auto dieses Extra nicht, wurde aber so gekauft bzw. der Vertrag unterschrieben.
Ist leider Gang und gebe, dass die Autos bei mobile falsch inseriert werden. Natürlich nie mit Absicht. Viel geschummelt wird bei Extras und auch bei der Ez. . Das habe ich bei den wenigen Käufen die ich gemacht habe schon zu oft erlebt, als dass es tatsächlich ein Irrtum sein kann.

MFG
 
... Und (deshalb?) verstehe ich nicht, warum man da nicht, auch nur beispielhaft, konkreter werden kann. ...
Weil es gerade bei solchen, vermeintlich fürchterlich einfachen Sachverhalten wirklich ganz erheblich auf kleine oder kleinste Details ankommt:
- Welchen Inhalt hat der Kaufvertrag?
- Auf welche Unterlagen verweist der Vertrag ggf. direkt oder indirekt?
- Was wurde im Vor- und Umfeld des Kaufs besprochen? Wie konnte, durfte oder musste man es verstehen? Wie ist die Beweislage dazu?
- Welche werblichen Aussagen gibt es? Inwieweit sind die werblichen Aussagen für den Verkäufer bindend?
- Welche Vorbehalte hat der Verkäufer gemacht? Sind sie wirksam?
- Was steht in den AGB des Verkäufers? Wurden die wirksam vereinbart? Sind die betreffenden Klauseln wirksam?
... und einiges mehr.

Und nun komm' mir einer daher und behaupte, dass er all das aus der lockeren Diskussion, wie sie hier regelmäßig gepflegt wird, lückenlos und treffsicher ermitteln und daraus die Rechtslage korrekt herleiten kann. :s

Die Realität ist, nunmehr wohl wenig überraschend, eine ganz andere: Hier werden Tipps gegeben, diskutiert, und früher oder später zeichnet sich eine Tendenz ab. Mit dieser Tendenz rennt der Betroffene dann siegessicher zum Händler und beharrt auf seinem - vermeintlichen - Recht. Vielleicht bekommt er es, weil der Händler es selbst nicht besser weiß, kulant ist oder einfach die Nase voll hat. Oder aber es ist eben ein relevantes Detail doch anders, der Händler weiß das und der Betroffene sieht dann ganz alt aus.

Wie schon gesagt wurde: Der Betrag ist den ganzen Aufwand - hier und anderswo - doch gar nicht wert. Im Kaufvertrag steht offenbar nix, laut der Annonce sind "Irrtümer vorbehalten", damit sind doch die Karten des Händlers offenkundig erst einmal nicht die Schlechtesten. Soll der Betroffene da nun wirklich mit der "Rechtskeule" kommen?

Aber ich seh's ja letztlich ein: Hier wird diskutiert werden - egal ob's sinnvoll ist, oder nicht. :whistle:
 
Update : Das ausgeschriebene Sportfahrwerk fehlt auch.
Also ich würde jetzt nicht mehr von einem Irrtum, sondern von Betrug ausgehen.
Es fehlen halt die Ausstattungen, die man nicht gleich sehen kann.
 
Ich bin jetzt nicht so der typische und gewiefte Gebrauchtwagenkäufer, aber warum vergleicht man das Auto nicht vor der Übernahme mit den Angaben in der Anzeige.
Mit den Begriffen "Betrug" oder vlt. sogar noch "arglistige Täuschung" würde ich sehr vorsichtig agieren, es gibt nämlich auch noch den Begriff der "üblen Nachrede"!
Wie willst Du denn beweisen, dass nicht vlt. tatsächlich eine Verwechslung oder schlicht ein Irrtum vorliegt.
Ein seriöser Gebrauchtwagenhändler räumt meist für eine gewisse Zeit ein Rückgaberecht ein.
Wenn Dir das Auto nun nicht mehr passt, versuch es doch einfach mal mit Gesprächen direkt beim Händler und nicht im Internet.
Und gestatte mir bitte noch ein weiteres Wort zu Deiner Aussage "Betrug" - wenn´s denn rechtlich tatsächlich ein solcher sein sollte: Einer betrügt und ein anderer lässt sich betrügen!
Beim nächsten Autokauf bist Du schlauer!

Ob das hier nun der richtige Platz ist, Deinen Frust abzulassen, sei einmal dahin gestellt.
Und mal ganz allgemein: Ein Forumsmitglied unter Druck zu setzen (so kam´s mir vor!), weil dieser eine juristische Ausbildung hat, ist auch nicht gerade ein guter Stil.

Entschuldige bitte meine offenen Worte, aber irgendwie fällt es mir gerade sehr schwer, großes Verständnis für Deine Situation aufzubringen,
wenngleich ich auch Deinen Ärger in gewisser Weise nachvollziehen kann!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Update : Das ausgeschriebene Sportfahrwerk fehlt auch.
Also ich würde jetzt nicht mehr von einem Irrtum, sondern von Betrug ausgehen.
Es fehlen halt die Ausstattungen, die man nicht gleich sehen kann.


Hallo

Ich würde es so machen, zuerst mal die milde Tour, vernünftiges Gespräch und hoffen, das der Händler Einsicht zeigt und sich in euren Sinne bewegt.
Falls nicht, würde ich bei einem Fachanwalt mal die Möglichkeiten besprechen, die in so einem Fall zielführend "sein könnten" und den Händler mal ein Schreiben des Anwaltes zukommen lassen.
Hier wäre natürlich eine RS -Versicherung von Vorteil

Halt uns auf den Laufenden, würde mich interessieren wie sich die Sachen entwickelt.
 
Ich bin jetzt nicht so der typische und gewiefte Gebrauchtwagenkäufer, aber warum vergleicht man das Auto nicht vor der Übernahme mit den Angaben in der Anzeige ...
Ohne jemanden tadeln zu wollen, liegt es wohl in der Tat erheblich nahe, die Ausstattungsliste zum Kaufvertrag hinzuzunehmen. Andernfalls kauft man doch mehr oder minder die sprichwörtliche Katze im Sack. Man stelle sich den Fall vor, dass der als "Z4 35is" ausgeschriebene und als "Z4 E89" verkaufte E89 dann in Wirklichkeit ein E89 23i ist. :eek: :o

Ich kann mir auch durchaus vorstellen, dass der eine oder andere Gebrauchtwagenverkäufer es durchaus absichtlich - oder auch "fahrlässig" bis "versehentlich" - so macht, dass er unter dem Deckmantel des "Irrtümer vorbehalten-Stempels" Ausstattungsdetails anpreist, die richtiger Weise gar nicht vorhanden sind - wohlwissend, dass nicht jeder daran denkt, die Ausstattungsliste als Beschreibung des Kaufgegenstandes zum Vertrag zu nehmen. :confused:

Vorliegend sieht das Ganze nun jedenfalls doch so aus, als ob sich mal jemand dezidiert und fachkundig mit der Sache befassen sollte.
 
... Mit den Begriffen "Betrug" oder vlt. sogar noch "arglistige Täuschung" würde ich sehr vorsichtig agieren, es gibt nämlich auch noch den Begriff der "üblen Nachrede"!
...
Ich finde es in der Tat nicht allzu geschickt, aber auch nicht sonderlich dramatisch, wenn ein juristischer Laie seine Meinung mal derart kundtut. Es ist ja erst einmal eine Meinungsäußerung. ;)

... Und gestatte mir bitte noch ein weiteres Wort zu Deiner Aussage "Betrug" - wenn´s denn rechtlich tatsächlich ein solcher sein sollte: Einer betrügt und ein anderer lässt sich betrügen! ...
Mit dieser Bemerkung habe ich allerdings Schwierigkeiten, Andreas. Sollte der Händler tatsächlich in betrügerischer Absicht gehandelt haben, dann verbietet sich jede Maßregelung des Betrugsopfers. Niemand ist selbst schuld, wenn an ihm ein Verbrechen begangen wird. Gerade im Betrugsfall wird doch häufig die Gutgläubigkeit des Opfers ausgenutzt. Diese Gutgläubigkeit darf man dem Opfer doch nicht vorwerfen!
 
Mit dieser Bemerkung habe ich allerdings Schwierigkeiten, Andreas. Sollte der Händler tatsächlich in betrügerischer Absicht gehandelt haben, dann verbietet sich jede Maßregelung des Betrugsopfers. Niemand ist selbst schuld, wenn an ihm ein Verbrechen begangen wird. Gerade im Betrugsfall wird doch häufig die Gutgläubigkeit des Opfers ausgenutzt. Diese Gutgläubigkeit darf man dem Opfer doch nicht vorwerfen!

Gut, stimmt, war wohl etwas leichtfertig und unüberlegt von mir... Du kennst mich ja ;) und folglich weißt Du auch, dass ich berechtigte Kritik immer annehme und auch lernfähig bin!
Vlt. sollte man aber dennoch an jeden Gebrauchtwagenkauf zunächst einmal immer mit einer gehörigen Portion Misstrauen rangehen, damit die Gutgläubigkeit eben nicht ausgenutzt werden kann wie in diesem Beispiel.
Ja, ich weiß, im Nachhinein gute Ratschläge geben und dumm labbern, kann jeder!
Wenn ich auch nach wie vor der Meinung bin, dass sich eine mögliche Betrugsabsicht nicht so leicht nachweisen lässt, so ist Betrug natürlich eine Straftat und gehört entsprechend bestraft.
Entschuldigung angenommen?

Andreas
 
Entschuldigung gar nicht nötig, wir diskutieren hier doch nur. :t
 
Im Nachhinein ist man natürlich immer schlauer, ich weiss auch nicht ob es das bei Opel gibt;ich habe mir bei den Gebrauchtwagen, die ich bisher gekauft habe (meistens ja BMW oder Mini), immer vorher die VIN geben lassen, die dann schnell bei bmwarchiv nachgesehen, und dann wusste ich ganz sicher, was der Wagen als Sonderzubehör hat, oder nicht. Derjenige Verkäufer, der mir die VIN nicht geben wollte, war für mich in dem Moment auch sofort aussortiert.
 
Im Nachhinein ist man natürlich immer schlauer, ich weiss auch nicht ob es das bei Opel gibt;ich habe mir bei den Gebrauchtwagen, die ich bisher gekauft habe (meistens ja BMW oder Mini), immer vorher die VIN geben lassen, die dann schnell bei bmwarchiv nachgesehen, und dann wusste ich ganz sicher, was der Wagen als Sonderzubehör hat, oder nicht. Derjenige Verkäufer, der mir die VIN nicht geben wollte, war für mich in dem Moment auch sofort aussortiert.

Die Funktion habe ich vor 2 Wochen nicht mehr gefunden, hast du einen Tipp wo die hingewandert ist?
 
Update : Das ausgeschriebene Sportfahrwerk fehlt auch.
Also ich würde jetzt nicht mehr von einem Irrtum, sondern von Betrug ausgehen.
Es fehlen halt die Ausstattungen, die man nicht gleich sehen kann.

Also ich würde folgende Vorgehensweise vorschlagen:

  1. Ausstattunsliste vollständig kontrollieren ;)
  2. Über die Differenz in € klar werden - Neuteil Preise sowie eventuelle Gebrauchteil Preise...
  3. Sich selbst darüber klar werden was man will. Z.B. Ein Teil des Geldes zurück, nachträglicher Einbau der fehlenden Ausstattung oder Auto zurück geben?
  4. Auf zum Händler und verhandeln. Vielleicht noch einen Freund mitnehmen der freundlich aber bestimmt verhandeln kann. (Die Idee von weiter oben, dass vielleicht beide Parteien aufeinander zugehen müssen, finde ich gar nicht so unpassend)
  5. Wenn der Händer kein Angebot macht, welches dir passt. -> überlegen ob es den Aufwand wert ist, wenn ja -> ab zum Anwalt
Hoffe das hilft ein wenig?
 
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