Auto vor Auslieferung gestohlen!

LordElektro

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25 Juni 2007
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anderer Wagen
Moin,

was für eine Woche, wenn´s mal dicke kommt, dann gleich richtig. Die Krönung kam gestern Abend in Form eines Anrufs meines BMW Händlers, bei dem ich einen gebrauchten BMW M3 (E92) gekauft habe.

Was ist passiert?

Ich habe vor etwa zwei Monaten den besagten M3 gekauft. Genauer: Kaufvertrag unterschrieben und eine Anzahlung geleistet. Der Wagen sollte in zwei Wochen an mich ausgeliefert werden*. Und jetzt der Hammer: in der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde das Auto gestohlen!

Meine Frage: muss der Verkäufer den Vertrag nun trotzdem erfüllen? Muss er einen Ersatz beschaffen? Oder bin ich der gekniffene?

*Anmerkung: zwischen Kaufvertrag und Auslieferung liegt deshalb ein längerer Zeitraum, weil ich erst mein Z4 Leasing beenden wollte.

Unnötig zu sagen, dass ich schwer genervt bin... :mad:
 
Oha Thomas! So eine Scheisse......aber ich finde, das ist die gerechte Strafe dafür, das Du keinen ZZZZ mehr haben wolltest!! :p :P :rolleyes:
Nee, im Erst....keine Ahnung...!? Ich denke, Du bekommst die Anzahlung wieder und das war es dann....mal sehen, was die Forums-Juristen dazu meinen ;)
 
Mit Ersatz wird es wohl nichts werden, da der Kaufgegenstand weg ist hast Du nur anrecht auf Deine geleistete Anzahlung!
 
Hi Thomas,
vorab: ich bin kein Jurist, sonder "nur" BWLer. Meines Erachtens hast Du grds. das Recht auf Lieferung. Ich gehe jedoch, wie manu davon aus, dass im Kaufvertrag ein Rücktritt des Verkäufers für außergewöhnliche Fälle geregelt ist, die dieser nicht zu vertreten hat.
 
Aeh... musst in diesem Fall nicht vielleicht sogar DU Anzeige erstatten? Ich würde auf jeden fall prüfen ob der Wagen wirklich gestohlen wurde.
 
Die Anzeige erstattet der Eigentümer. Da nur eine Anzahlung geleistet wurde, ist Thomas noch nicht der Eigentümer.

Und bei gebrauchten Gegenständen wäre es absurd, wenn der Verkäufer bei einem Diebstahl der Sache Ersatz leisten müsste! Daher muss er das nicht.

Die Anzahlung gibt es anstandslos zurück, der eigentliche Vertrag, der ohnehin noch nicht zustande kam, wird nun auch nicht zustande kommen.

Eigentlich ganz einfach ;)
 
Hallo,
für mich ist hier die Frage, wem der Wagen in dieser Zeit gehört. Die kann ich Dir aber nicht beantworten, ich bin kein Jurist.
Wenn der Wagen noch dem Händler gehört, dann wird er Dir nach meiner Ansicht deine Anzahlung zurückgeben müssen, mehr nicht.
Wenn der Wagen schon dir gehören sollte (also in dein Eigentum übergegangen wäre), dann wäre es absolut sch...
Ich kann Dir nur empfehlern, schau in deinen Kaufvertrag, und frag einen Juristen.
MfG Gerhard
 
Es gibt doch immer so einen tollen Satz "ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung unser eigentum" das wird da in dem Vertrag sicherlich auch drin stehen.
Sprich zu der Zeit gehört das FZ noch dem Händler.. bin ich mir ziemlich sicher ohne jurist zu sein ;) xD
 
Es gibt doch immer so einen tollen Satz "ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung unser eigentum" das wird da in dem Vertrag sicherlich auch drin stehen.
Sprich zu der Zeit gehört das FZ noch dem Händler.. bin ich mir ziemlich sicher ohne jurist zu sein ;) xD
Richtig, dazu muss man auch kein Jurist sein. :M
 
Dieser von Dir geschilderter Fall entsprach genau meiner Prüfungsaufgabe Schuld- und Sachenrecht letzte Woche (BA):

Genau gesagt handelt es sich um eine nachträgliche, subjektive Unmöglichkeit des Verkäufers, gem. § 275 I BGB:

Gebrauchtwagen = Stückschuld, kann vom Verkäufer nicht mehr geleistet werden.

Deine Rechte:

Richten sich nach § 275 IV BGB:
1) Schadensersatz (SE) statt Leistung gem. §§ 280 I, III, 283 BGB
2) Rücktritt + SE - § 325 BGB
3) Aufwendungsersatz: gem. § 284 BGB
4) Ersatzherausgabe (z.B. die von der Versicherung an den Händler gezahlte Summe) - gem. §285 BGB - dann musst Du aber auch die Gegenleistung (Kaufpreis) zahlen.

Grundsätzlich: Ohne Leistung keine Gegenleistung (dementsprechend auch Rückzahlung der Anzahlung oder Aufrechnung, wenn Du bei dem Händler einen anderen Wagen kaufst), zahlen brauchst Du also nur wenn Du die Ersatzherausgabe verlangst.

Gruß Greg
 
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*Anmerkung: zwischen Kaufvertrag und Auslieferung liegt deshalb ein längerer Zeitraum, weil ich erst mein Z4 Leasing beenden wollte.
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Ergänzung: Ich hoffe, dass das auch vertraglich fixiert wurde (also KV und spätere Erfüllung),
ansonsten schlitterst Du ggf. in den interessanten Sonderfall Gläubigerverzug ;)

Gruß Greg
 
Ergänzung: Ich hoffe, dass das auch vertraglich fixiert wurde (also KV und spätere Erfüllung),
ansonsten schlitterst Du ggf. in den interessanten Sonderfall Gläubigerverzug ;)

Gruß Greg

Das wäre aber eine fiese Nummer, wenn die Niederlassung auf solche "Tricks" zurückgreifen würde. Ausgeschlossen ist es natürlich nicht, weil es ja auch darauf ankommt, wie die Versicherung der Niederlassung mit dem Fall umgeht. Wenn die nicht leisten würde..... wer weiß?
 
Ach ja, Thomas..... mein Beileid für diesen herben Rückschlag. Und nun? Jetzt stehst Du ja dann sozusagen in Kürze ohne Vehikel da?
 
Da wär ich auch angepisst.
Aber sehs mal so rum; besser, als wenn der Wagen nach Übergabe an dich weggekommen wäre.
 
Jetzt erstmal hoffen, dass die Kiste in den nächsten Tagen nicht wieder auftaucht und Du das Auto dann doch kaufen musst, wer weiss was in den Zwischenzeit damit für Spässe veranstaltet wurden...
 
So, wie ist es weiter gegangen: der gestohlene M3 ist natürlich nicht wieder aufgetaucht. Ersatz konnte der Händler auch nicht bieten. Also habe ich mich selber darum gekümmert und gefunden. Glück im Unglück ist ja auch was schönes. So werde ich in den nächsten Tagen einen gerade eingefahrenen BMW M3 aus erster Hand (BMW Dienstwagen) mein eigen nennen können. Das gute Stück ist ein mehr als würdiger Ersatz für den gestohlenen M3 und mit fast allen Extras ausgestattet, die man sich nur wünschen kann. Ich freue mich schon sehr auf mein neues Spielzeug. :-)

4valdrxf.jpg
 
Angebot:
Tausche gut erhaltenen R6 3.0i gegen aus der Bahn geratenen R8 (daher jetzt V8) mit ohnehin zu hohem Verbrauch. Unter Forumskollegen hilft man sich natürlich daher zahle ich den Umbau und verlange für den guten R6 keinen Aufpreis. Gib mir einfach nen Termin wann wir umbauen. ;-)
 
Gut, gut, gut. Du bist also noch unsicher... Jetzt fahr den Bomber mal ein paar Tage, wenn dir dann das ständige Grollen und Gebrabbel, diese ewigen Drehzahl-Orgien und dieses Kreischen im oberen Drehzahlband auf die Nerven geht dann meldest du dich einfach. Ich bin ja nicht nachtragend! :D
 
So, wie ist es weiter gegangen: der gestohlene M3 ist natürlich nicht wieder aufgetaucht. Ersatz konnte der Händler auch nicht bieten. Also habe ich mich selber darum gekümmert und gefunden. Glück im Unglück ist ja auch was schönes. So werde ich in den nächsten Tagen einen gerade eingefahrenen BMW M3 aus erster Hand (BMW Dienstwagen) mein eigen nennen können. Das gute Stück ist ein mehr als würdiger Ersatz für den gestohlenen M3 und mit fast allen Extras ausgestattet, die man sich nur wünschen kann. Ich freue mich schon sehr auf mein neues Spielzeug. :)

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Eine bessere Wahl hättest Du nicht treffen können.
Gratulation :t und viel Spass damit.

Gruß Michael
 
Ende gut, Alles gut. Ich wünsche Dir diesmal mehr Glück mit Deinem Neuen 8 Ender!:t
 
Also ich würde mich nicht schämen, wenn ich damit ein ein paar Kilometer fahren "müsste" :D

Schönes Auto.
 
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