"Autoposer" und Auto-"Lärm"

Moin Marion,
es ging mir nicht um jährliche Treffen im Schwarzwald oder sonstwo, sondern explizit um die Allgemeinverfügung in Singen auf die ich mich bezogen habe.
Gemäß dieser Verordnung, auch wenn diese nur für einen begrenzten Zeitraum gilt, sind meine diesbezüglichen Anmerkungen kein Quatsch sondern aktuelle Realität.

Moin, moin

Singen hat (da günstig gelegen) ein eine recht ordentliche Poser-Szene
mit entsprechendem Klientel.
Da fährt nicht der “reiche“ Kiefernchirurg aus Stuttgart zum Treffen hin, um seinen Lamboghini zu zeigen und in den Cafes zu verzehren und in Hotels abzusteigen.
Das ist das Klientel “isch bin laut“, “ey, wattn Donut auffer Straße“, “lass maaa Sprintrennen machen“
Also die vollbekloppten “für meine Leasingrate gibt meine Familie das letzte Hemd her“ - Spackos mit Äxtänsion-Kopp-Mädels auf dem Beifahrersitz.

Das kannste absolut mit keinem Zetti-Treffen vergleichen.
 
@geronimo keiner hat was von Horror geschrieben das hast du ins Spiel gebracht.

Das Wort "Horror" steht in dem von mir verlinkten Artikel des SWR. Insofern halte ich ihn für übertrieben.

Im übrigen meine ich, man sollte nicht Ursache und Wirkung verwechseln. Diese Verordnung ist eine Reaktion auf Auswüchse, die man nachlesen kann. Und die will man nicht mehr haben.
 
Moin, moin

Singen hat (da günstig gelegen) ein eine recht ordentliche Poser-Szene
mit entsprechendem Klientel.
Da fährt nicht der “reiche“ Kiefernchirurg aus Stuttgart zum Treffen hin, um seinen Lamboghini zu zeigen und in den Cafes zu verzehren und in Hotels abzusteigen.
Das ist das Klientel “isch bin laut“, “ey, wattn Donut auffer Straße“, “lass maaa Sprintrennen machen“
Also die vollbekloppten “für meine Leasingrate gibt meine Familie das letzte Hemd her“ - Spackos mit Äxtänsion-Kopp-Mädels auf dem Beifahrersitz.

Das kannste absolut mit keinem Zetti-Treffen vergleichen.
Wie heißt es doch so schön: Gebranntes Kind scheut das Feuer.

Singen wird hier einschlägige Erfahrungen zugrunde gelegt haben, um solch einen Beschluss durchzusetzen.
Mit normalen Zettitreffen hat das beileibe nix zu tun.
Ich wage daher guten Mutes zu behaupten, dass wenn sich hier bspw. 20 normal gesinnte Zettifahrer treffen und weder durch Beschleunigungsrennen oder sonst völlig sinnbefreite Aktionen auffallen, hat die Polizei m. E. keinerlei Grundlage hier einzugreifen.

Zumal ich im Regelfall davon ausgehe, dass hier aus dem Forum kaum jemand zu solch Bekloppten gehört, die sich durch solch primitive Aktionen profilieren müssten.
Dazu ist im Übrigen auch nicht unbedingt Ostern oder das Bedürfnis von Gläubigen in den Vordergrund zu stellen, sondern die grundsätzliche Belästigung als auch Gefährdung der Einwohner als maßgebliche Grundlage zu sehen.
Hieraus eine pauschale Panikmache kreieren zu wollen, dass dies nun flächendeckend in ganz Deutschland Einzug bekommt, halte ich m.E. für maßlos übertrieben.

Aber gerne werden solche Beschlüsse dazu genommen, weil man sich eventuell selbst persönlich davon betroffen sehen könnte.
Vielleicht im Einzelfall noch nicht mal unberechtigt? :sneaky:

Für mich selbst sehe ich das vollkommen gechillt, zumal ich sowieso solch Massenveranstaltungen
nix abgewinnen kann.
 
Zumal ich im Regelfall davon ausgehe, dass hier aus dem Forum kaum jemand zu solch Bekloppten gehört, die sich durch solch primitive Aktionen profilieren müssten.
Naja,wenn ich sehe,dass hier(und in anderen BMW Foren)gefühlt jede dritte Frage sich auf lautere Auspuffanlagen bezieht bin ich mir nicht wirklich sicher.😂
 
Wenn Ostern ist, die Leute in die Kirche gehen, respektiere ich das.
Ansonsten kannst ja ne Petition starten, dass die für Deutschland gültigen christlichen Feiertage abgeschafft werden.

Tut mir leid, aber an einem Feiertag laut und saublöd durch eine Stadt hämmern, ist für mich respektlos und zeugt nicht gerade von guten Manieren
Ich unterscheide zwar gerne nochmal zwischen christlichem Glauben und der Kirche, aber darum geht es hier weniger.
Die extremen Maßnahmen sind halt mal wieder völlig bescheuert. Wenn man an die Stellen stehen würde an denen Leute durch die Stadt hämmern, dann wäre ok, aber so wie das jetzt angekündigt wird....

Warum darf ich mich nicht mit meinen Tuningkumpels zum Gottesdienst auf dem Parkplatz treffen? Richtig, weil ich dabei ja laut oder zu schnell sein könnte. Schön dass ich überhaupt noch das Haus verlassen darf, da könnte ich ja laut singen 😬
 
Ich übertreibe mal und nenne die Stadt Singen anstatt Stenkelfeld :D Treffen sich 5 Familien mit Ihren Autos und nachgerüsteten Kindersitzen in Singen ........ :b
 
Ich wage daher guten Mutes zu behaupten, dass wenn sich hier bspw. 20 normal gesinnte Zettifahrer treffen und weder durch Beschleunigungsrennen oder sonst völlig sinnbefreite Aktionen auffallen, hat die Polizei m. E. keinerlei Grundlage hier einzugreifen.

Wenn die 20 Zetti Fahrer in dem Zeitraum sich in Singen Treffen, werden die einschreiten, ganz sicher.
Morgen brauch ich in Osnabrück nicht auf die Pagenstecher Str. zu fahren, auch nicht zu einen der dortigen Fastfood Läden, dort bekomme ich sofort einen Platzverweis, egal wie leise oder langsam ich dort fahre.
Letztes Jahr hat es einen etwas älteren Herren (72 Jahre) mit seinem GT-R genau so erwischt, alles was ins Raster past wird weg gejagt.
 
... Warum darf ich mich nicht mit meinen Tuningkumpels zum Gottesdienst auf dem Parkplatz treffen? Richtig, weil ich dabei ja laut oder zu schnell sein könnte. Schön dass ich überhaupt noch das Haus verlassen darf, da könnte ich ja laut singen 😬
Egal wie oft hier noch dramatisiert wird, ihr liegt dennoch daneben. Man kann es nur wiederholen:

Eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des/eines Polizeigesetzes, wie sie die Stadt Singen offenbar erlassen hat, kann nicht einfach mal so erlassen werden, weil man gerade einen besonders lustigen Tag hat. Sondern solche Verfügungen können nur - einfach gesagt - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erlassen werden (z. B. weil die öffentliche Ordnung wesentlich gefährdet wird). Liegen die Voraussetzungen nicht vor, ist die Verfügung rechtswidrig und rechtlich angreifbar. Mit Kommunal- und Verwaltungsrecht steh‘ ich auf Kriegsfuß, aber so ungefähr dürften meine Ausführungen stimmen.

Es kann also nicht einfach passieren, dass in allen möglichen Städten muntere Zetti-Treffen eingeschränkt oder gar verboten werden. Sondern so etwas ist eben nur denkbar, wenn es gewichtige Gründe gibt. Dass das in Singen offenbar oder Fall ist, wurde oben ja gut beschrieben.
 
Einer schreibt oder teilt was und schon wird mit Extrembeispielen pro und contra Stellung bezogen die oft an der Vernunft oder dem eigentlichen Inhalt vorbeigehen, das hält sich hier im Forum bzw. in dem thread zwar noch in Grenzen - aber genau so funktioniert die Polarisierung im Netz - bis sich 2 Lager bilden die dann unsinnig aufeinander verbal eindreschen.:confused:
Mal drüber nachdenken....;)

Oder besser das Traumwetter nutzen um den Z:t nebst Frau :K (oder Männleinq:) auszuführen!8-)

Die Singener "Parkplatz-Poser-Angelegenheit" verstehen wohl nur ortskundige, für alle anderen mag sich das schon "bisschen gaga" anhören und ist für witzige Bemerkungen eine gute Vorlage.:rolleyes:

Sollte es bei nem Z-Treffen Probleme geben, ich komme gerne vorbei um mich zwischenrein-zustellen, meine 225/255er sind Serie und Auslieferungszustand! :D
 
In Singen gilt Ostern "Posertreffenverbot" :b, breitere Reifen als Serie zählen schon als Tuning und bei mehr als 5 Fahrzeugen auf einem Parkplatz gilt das schon als Treffen und kostet in Singen 150€ :j

Das so eine Verfügung überhaupt rechtlich zulässig ist?! Ich fühle mich dadurch in meiner Parkplatzauswahl sehr eingeschränkt und diskrimminiert. Imho dürfte ich ja nicht mal in Singen vor der Kirche parken. Man kann nur hoffen, dass andere Städte nicht auf den Zug aufspringen. Wobei ich vermute, dass das spätestens nächstes Jahr der Fall sein wird, wenn nicht der ADAC oder irgend ein anderer Verein dagegen vorgeht.
 
Das so eine Verfügung überhaupt rechtlich zulässig ist?! Ich fühle mich dadurch in meiner Parkplatzauswahl sehr eingeschränkt und diskrimminiert. Imho dürfte ich ja nicht mal in Singen vor der Kirche parken. Man kann nur hoffen, dass andere Städte nicht auf den Zug aufspringen. Wobei ich vermute, dass das spätestens nächstes Jahr der Fall sein wird, wenn nicht der ADAC oder irgend ein anderer Verein dagegen vorgeht.
Du allein darfst doch vor der Kirche parken und mit dir Fachsimpeln 😂 nur wenns mehr als 5 werden wirds brenzlig 🤪 ADAC ist doch fürs Abschleppen zuständig der wird sich hüten dagegen vorzugehen 😬
 
Naja, nur wenn ich der Erste (Zweite, Dritte oder Vierte) an der Kirche bin und sich keine weiteren Autos dazustellen. Da Ostern viele in die Kriche gehen, ist das sehr unwahrscheinlich.

Würde ja verstehen, wenn man gezielt gegen Spinner/Deppen/Poser vorgeht. Aber für das bloße Parken von 5 Autos mit anderen Felgen oder Reifen 150 EUR zu verlangen, finde ich eine Frechheit. Wenn wir nicht schon den 18.4. hätten, würde ich es für einen schlechten Aprilscherz halten. :roflmao:
 
Muss man für die Aussprache eines Platzverweises nicht körperlich anwesend sein?
Glaub kaum, dass die Polizei den Gottesdienst stört um irgendwelche Platzverweise für's vor der Kirche parken verteilt...
 
Muss man für die Aussprache eines Platzverweises nicht körperlich anwesend sein?
Glaub kaum, dass die Polizei den Gottesdienst stört um irgendwelche Platzverweise für's vor der Kirche parken verteilt...
In Stenkelfeld .... ähhh Singen :b
setzen die Ordnungshüter das Zwangsgeld für die 5 Poser mit den nachgerüsteten Kindersitzen fest, warten 20 Minuten und beschlagnahmen die Autos bis "Osterdienstag". Freigabe nur gegen Zahlung der 350,- Euro Kosten zuzüglich Entgeld für das Verwahren jedes einzelnen Autos........ :eek: :o

Wer Stenkelfeld kennt, weiß wie das endet :D
Wer Stenkelfeld nicht kennt, hier eine kleine Kostprobe

 
Zuletzt bearbeitet:
Muss man für die Aussprache eines Platzverweises nicht körperlich anwesend sein?
Glaub kaum, dass die Polizei den Gottesdienst stört um irgendwelche Platzverweise für's vor der Kirche parken verteilt...

Denke schon, nur werden diejenigen, welche zu diesem Thema das Ende ihrer Bürgerrechte nahen sehen, sowieso nicht in Singen aufhalten.

Lustig allerdings, dass so manche Z4-Herren die Maßnahme zum lose Haufen Carfreitag auf ihre Z4 beziehen der, wenn er nicht gerade verschlimmbastelt ist, gerade nicht zum Posen taugt.

Eventuell würde man ja gerne auch mal wahrgenommen werden, wenn auch nur mit Auto, so mein Eindruck.
 
In Stenkelfeld .... ähhh Singen :b
setzen die Ordnungshüter das Zwangsgeld für die 5 Poser mit den nachgerüsteten Kindersitzen fest, warten 20 Minuten und beschlagnahmen die Autos bis "Osterdienstag". Freigabe nur gegen Zahlung der 350,- Euro Kosten zuzüglich Entgeld für das Verwahren jedes einzelnen Autos........ :eek: :o

Wer Stenkelfeld kennt, weiß wie das endet :D
Wer Stenkelfeld nicht kennt, hier eine kleine Kostprobe


In Stenkelfeld haben auch alle Menschen im Zunamen ein “ö“, oder?
😂
 
Getreu dem Motto: Besser schlechter Eindruck als keiner? :D

👍😂

Hauptsache man bekommt einmal im Leben die Aufmerksamkeit, die man sich als Kind so sehr wünschte.

Und zu “Hilfe, xx Zettis dürfen nicht nebeneiander in dieser Zeit in Singen parken“:
Da hat man wohl zuviel “Wenn Du nicht brav bist, kommt die Polizei und bringt Dich ins Heim“ von den Eltern hören müssen.

Ich kann jetzt schon versprechen, dass wir dort mit einigen Wagen aus dem Forum zu Kaffee und Kuchen/warme Mahlzeit hinfahren können.... da passiert nix seitens der Polizei.

Das Klientel, welches dort zu den Feiertagen rumgurkt, ist das was in zb Köln auffällig ist.
 
Lustig allerdings, dass so manche Z4-Herren die Maßnahme zum lose Haufen Carfreitag auf ihre Z4 beziehen der, wenn er nicht gerade verschlimmbastelt ist, gerade nicht zum Posen taugt.
Die Stadt Singen ist es, die jedes zweites Fahrzeug der Autotuning-Szene zuschreibt und deren Fahrer als Poser bezichtigt...
Zur Autotuning-Szene gehören Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge gegenüber der Serienproduktion an Karosserie, Fahrwerk, Motorleistung, Auspuff oder Bereifung technisch verändert wurden. Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen dieser Art.
Ich vermute mal, dass ein Großteil hier im Forum eine oder mehrere dieser Änderungen an Ihren Fahrzeugen durchgeführt hat. Ergo dürfen sie in Singen über Ostern nirgends mehr parken. Jetzt könnte man argumentieren - was junkt mich das - ist ja nur Singen. Nur wenn das Kind erstmal in den Brunnen gefallen ist, und andere Städte die nächsten Jahre dieses ERFOLGSMODEL der Stadt Singen übernehmen - haben wir irgendwann ein Parkplatzproblem. Vielleicht wird auch Tuning komplett verboten.
Nur weil irgendein Bürgermeister eine Phobie gegen veränderte Fahrzeuge hat.

Man sollte sich nicht jeden Scheiß gefallen lassen oder gar gut finden.
 
Das so eine Verfügung überhaupt rechtlich zulässig ist?! ... Man kann nur hoffen, dass andere Städte nicht auf den Zug aufspringen. ...
... Nur wenn das Kind erstmal in den Brunnen gefallen ist, und andere Städte die nächsten Jahre dieses ERFOLGSMODEL der Stadt Singen übernehmen - haben wir irgendwann ein Parkplatzproblem. Vielleicht wird auch Tuning komplett verboten.
Nur weil irgendein Bürgermeister eine Phobie gegen veränderte Fahrzeuge hat. ...
Sag' mal: Kann es sein, dass du komplett beratungsresistent bist?! :evil2:

Oder, anders gefragt: Liest du eigentlich die Beiträge hier, oder interessiert dich rein gar nix außer deinen eigenen "Kommentaren"? :eek: :o

Wie deutlich muss man es dir denn erklären? Das, was du hier andauernd herbeijammerst, kann so nicht passieren. Die Städte, Kommunen, Gemeinden etc. können nicht so einfach solche Verfügungen erlassen. Sondern es müssen ausreichende Gründe dafür vorhanden sein. Lass' es doch bitte endlich mal sein, hier irgendwelche komplett realitätsfernen Behauptungen aufzustellen. Sondern lies' dir durch, was andere zu dem Thema schreiben.

Übrigens, unter diesen Prämissen, auch diese Anmerkungen aus dem anderen Fred galten dir:
... Btw.: Immer wieder schön, wie Brummm und andere die Rechtslage erklären. Bringt so einiges Licht in's Dunkel.
Leider laufen die geduldigen Bemühungen um das Licht allzu oft ins Leere. :( Dabei ist es doch gar nicht schwer, zwischen persönlicher Meinung, die sich so herrlich frei von Grundlagen wie Fakten und Gesetzen herausbilden und auch mal einiges durcheinander bringen darf, Rechtsauffassung und Rechtsprechung zu differenzieren. Wenn man es denn wirklich will.

Wie wäre es, wenn du darüber mal ein wenig nachdenkst?
 
Ganz ehrlich, über so eine Anordnung bin ich auch erschrocken. Ich stelle mir gerade vor, dass 6 Zettis
auf dem Parkplatz parken.... jeder hat irgendeine Kleinigkeit an seinem KFZ verändert.... kleiner Heckspoiler, bisschen tiefer, etwas breitere Reifen, etc.... also nix großes. Alle 6 kommen gesittet und brav auf den Parkplatz
gefahren und parken. Wenn man die Verordnung ernst nimmt ( und das soll man ja wohl), dürfen diese KFZ in besagtem Zeitraum nicht dort parken. (Oder einer verlässt den Platz...)
Ich bin auch überrascht, dass ein legales verändern des KFZ dazu führen „darf“, dass man in der Freiheit, auf einem öffentlichen Parkplatz zu parken, dermaßen eingeschränkt wird.
Zumal ich mich mit einem Serienmäßigen KFZ auch lärmend verhalten kann.
Ob die Polizei in oben angeführten Beispiel wirklich eingreift, ist ja erstmal irrelevant.... weil, sie dürfte es....

Sieht wie eine Vorabverurteilung aus....und das in Deutschland, wo die Polizei in der Regel erst einschreitet,wenn etwas passiert ist....
Bin auch irritiert....

Nach Aufklärung haschende Grüße
Markus
 
Wie deutlich muss man es dir denn erklären? Das, was du hier andauernd herbeijammerst, kann so nicht passieren.
Vor 5 Jahren hätte ich es auch nicht für möglich gehalten, dass ein Raser wegen Mordes verurteilt wird. Ein Tempolimit in Deutschland galt vor 5 Jahren als undenkbar. Heute wird in den Medien überall dafür Stimmung gemacht; ja vermutlich ist nach dieser Beeinflussung sogar bald eine Mehrheit dafür. Vor 5 Jahren hätte niemand für möglich gehalten, dass jemand wegen Überschreitung des Tempolimits (jenseits des gesunden Menschenverstands), sein Fahrzeug abgenommen und versteigert wird. Heute ist es gelebte Praxis. Also verzeih an dieser Stelle bitte, wenn ich solche Vorstöße, wie diesen der Stadt Singen mittlerweile sehr kritisch sehe. (Vor 5 Jahren hätte ich es einfach ignoriert). Mir sind auch keine Gründe bekannt, die solch ein hartes Vorgehen gegen Fahrzeuge mit TÜV-Konformen Veränderungen rechtfertigen würden.

Übrigens hatte ich meine berechtigte Kritik an dem Gesetz gegen Raser und die Ungleichbehandlung von Fahrzeugeigentümern vs. Fahrzeugbesitzern bereits bei der Veröffentlichung dieses Gesetzes geäußert. Damals hieß es hier auch, wir sollen entspannt bleiben und erstmal die Urteile abwarten.
Diese Urteile bestätigen allerdings nur diese Kritik. Diese Kritik gilt auch nicht den Gerichten, sondern dem Gesetzgeber, der dieses Gesetz erlassen hat. Daher ist eine Erklärung der Rechtslage zwar hilfreich, um die Gesetzeslage zu verstehen. Ändert an dem Inhalt des Gesetzes (und damit dem Anlass der Kritik) allerdings wenig bis nichts. Hier müsste der Gesetzgeber nachbessern. Aber das Thema wurde jetzt wohl ausreichend diskutiert.
 
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