mabel
macht Rennlizenz
- Registriert
- 16 Februar 2013
- Wagen
- BMW Z4 e89 sDrive23i
Hallo zusammen,
ich bin ja noch ganz neu hier (habe einen gebrauchten Z4 in einer NL gekauft und vor 3 Tgagen abgeholt). Das Fahrzeug steht auf den original BMW-Felgen "Vielspeiche 293" (18" mit Mischbereifung). In der Zulassungsbescheinigung ist nur die serienmäßigen 17"-Bereifung aufgeführt. Eine ABE zu den montierten Felgen, die man im Fahrzeug mitführen könnte, gibt es ja nicht. Auf meine Frage, ob es nicht Probleme bei einer Polizeikontrolle geben könnte, weil die montierte Felgen-/Reifengröße ja nirgends aufgeführt sei, meinte der Verkäufer, dass dies auch nicht nötig sei, denn es handele sich ja um eine Original-BMW-Felge. Das finde ich wenig plausibel, denn eine Original BMW-Felge in 21" für den X5 wird ja wohl kaum auf einen Einser passen, oder? Allerdings ist die an meinem Z4 montierte Felgen-/Reifengröße in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung als zulässig aufgeführt. Nur sollte man diese Bescheinigung ja nicht im Fahrzeug mitführen.
Wie kann ich einem unwissenden Polizisten bei einer Kontrolle belegen, dass die montierte Felgen-/Reifengröße legal ist?
Gruß
mabel
ich bin ja noch ganz neu hier (habe einen gebrauchten Z4 in einer NL gekauft und vor 3 Tgagen abgeholt). Das Fahrzeug steht auf den original BMW-Felgen "Vielspeiche 293" (18" mit Mischbereifung). In der Zulassungsbescheinigung ist nur die serienmäßigen 17"-Bereifung aufgeführt. Eine ABE zu den montierten Felgen, die man im Fahrzeug mitführen könnte, gibt es ja nicht. Auf meine Frage, ob es nicht Probleme bei einer Polizeikontrolle geben könnte, weil die montierte Felgen-/Reifengröße ja nirgends aufgeführt sei, meinte der Verkäufer, dass dies auch nicht nötig sei, denn es handele sich ja um eine Original-BMW-Felge. Das finde ich wenig plausibel, denn eine Original BMW-Felge in 21" für den X5 wird ja wohl kaum auf einen Einser passen, oder? Allerdings ist die an meinem Z4 montierte Felgen-/Reifengröße in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung als zulässig aufgeführt. Nur sollte man diese Bescheinigung ja nicht im Fahrzeug mitführen.
Wie kann ich einem unwissenden Polizisten bei einer Kontrolle belegen, dass die montierte Felgen-/Reifengröße legal ist?
Gruß
mabel
Du musst gar nicht´s belegen 