Betriebserlaubnis erlischt bei Mischbereifung für Winterreifen

singhammer

Testfahrer
Registriert
29 November 2005
Hallo Leute,

ich war gerade beim Räderwechsel in München Fröttmaning.
Da wollte man mir mein Auto erst aushändigen nachdem ich unterscrhieben habe, dass ich zur Kenntnis nehme, dass die Betriebserlaubnis aufgrund der ungültigen Räder-Reifen-Kombination erlischt.
Die Reifenkombinatino ist 225/40 R18 vorne und 255/35 R18 hinten, so wie er serienmäßig ausgeliefert wird/wurde, nur eben mit Michelin Alpin 4 Winterreifen.
Das kann doch nicht stimmen, oder?
 
92 V XL. Sollte doch eigentlich reichen?
Ich dachte auch, dass einige hier die Pilot Alpin 4 fahren im Winter.
Außerdem haben sie ja das gar nicht bemängelt, sonder nur, dass die Reifen hinten zu breit wären.
 
Hallo Leute,

ich war gerade beim Räderwechsel in München Fröttmaning.
Da wollte man mir mein Auto erst aushändigen nachdem ich unterscrhieben habe, dass ich zur Kenntnis nehme, dass die Betriebserlaubnis aufgrund der ungültigen Räder-Reifen-Kombination erlischt.
Die Reifenkombinatino ist 225/40 R18 vorne und 255/35 R18 hinten, so wie er serienmäßig ausgeliefert wird/wurde, nur eben mit Michelin Alpin 4 Winterreifen.
Das kann doch nicht stimmen, oder?


Hallo

Warum hast du nicht gefragt, was du als Winterreifen nach denen ihrer Meinung fahren sollst? (musst) Ich vermute die haben sich nach der EG-Übereinstimmungsbescheinigung orientiert, da steht im Feld 35, 225/45 R17 91W aber die Anmerkung im Feld 52 nicht gelesen, dort stehen nämlich noch weitere erlaubte Reifengrößen
 
Ja, vermutlich. Ich hatte das leider nicht so genau im Kopf. Aber bevor ich die Reifen besorgt habe, habe ich ausführlich recherchiert.
Ihrer Meinung nach wären wohl nur die 225/45 R17 rundum zulässig.
 
Ja, vermutlich. Ich hatte das leider nicht so genau im Kopf. Aber bevor ich die Reifen besorgt habe, habe ich ausführlich recherchiert.
Ihrer Meinung nach wären wohl nur die 225/45 R17 rundum zulässig.

Hallo

Klär die "Spezialisten" mal auf, bevor sie Leute zu was nötigen, sich erst mal Kundig zu machen:j
 
Sind aber schon auch die organalen Felgen? Es gibt auch lediglich Kombinationen, die ausschließlich mit m+s Reifen gefahren werden dürfen, aber nicht andersherum. Tolle Experten sitzen da rum...
 
Ja, die vom Gebrauchtwagen Center. War der einzige Standort wo ich noch einen termin bekommen habe auf die Schnelle.
Die Felgen sind die Vielspeiche 293. Die waren sogar mal Standard für den 35i, wenn ihc mich nicht täusche. Und die werden eigentlich von BMW auch nur in der Kombi, in der ich sie fahre, verkauft. Mit Sommerreifen halt.
 
So ein Quark!
Ich fahre schon seit ich den Z habe die originale 293er mit 225/255 Winterreifen.
Da ich immer im Januar zum TÜV muss, sind diese dann montiert.
Bisher ohne beanstandung.
Wieso auch?
 
Ja, die vom Gebrauchtwagen Center. War der einzige Standort wo ich noch einen termin bekommen habe auf die Schnelle.
Die Felgen sind die Vielspeiche 293. Die waren sogar mal Standard für den 35i, wenn ihc mich nicht täusche. Und die werden eigentlich von BMW auch nur in der Kombi, in der ich sie fahre, verkauft. Mit Sommerreifen halt.


Hallo singhammer

Also die müssten es eigentlich schon wissen, da sie ja fast ausschließlich mit BMW -Fz zu tun haben. Na ja, mit manchen BMW Betrieben, hatte ich auch schon so meine Erlebnisse
 
... da geht es doch nur um die Schneekettenmontage.
Bei der Mischbereifung dürfen keine Schneeketten montiert werden, da die Freigängigkeit nicht gewährleistet ist. In der Kombination mit Schneeketten dürfen nur die 225'er in 17" gefahren werden.
 
... da geht es doch nur um die Schneekettenmontage.
Bei der Mischbereifung dürfen keine Schneeketten montiert werden, da die Freigängigkeit nicht gewährleistet ist. In der Kombination mit Schneeketten dürfen nur die 225'er in 17" gefahren werden.

Hallo Klaus

Es ging in der Eingangspost um das Erlöschen der "Betriebserlaubnis"
 
Und das in München.... Ich habe schon öfter gemerkt, dass manche Leute bei BMW selbst einfach keine Ahnung haben. Peinlich und auch untragbar, wenn so ein Mist den Kunden erzählt wird.
Der soll doch mal darlegen, in welchem Paragraph der STVZO steht, dass die freigegebene Rad/Reifen Kombination ausschließlich auf Sommerreifen beschränkt ist. In deinem Fahrzeugschein steht unter Ziffer 20-23 die freigegebene Rad/Reifenkombination. Diese gilt für alle Arten von Reifen. Manchmal werden unten im Zusatztext weitere erlaubte Rad-Reifen Kombinationen aufgeführt, die auch CoC konform sind. Die 225er Komplettbereifung ist auch konform, zumindest mit Winterreifen - ob diese Einschränkung überhaupt gesetzlich relevant ist, bezweifel ich. Es sind ja auch Bereifungen von 17-19 Zoll CoC konform. Stehen die bei allen im Fahrzeugschein? Nein - sie sind aber trotzdem für dieses Modell erlaubt. Bei mir stehen auch nur die 18er drin, aber ich habe die 19er montiert - und das ist erlaubt, da CoC konform.
 
Erlaubt sind alle Rad-Reifen-Kombinationen, die im EG Typengenehmigungsschrieb (CoC) stehen. Die Bindung an bestimmte Reifenmarken und -typen gibt es schon lange nicht mehr. Im Fahrzeugschein steht in der Regel nur eine der möglichen Rad-Reifen-Kombination für das Fahrzeug. Ich glaube es ist immer eine/die kleinst mögliche Kombination. Bei mir z.B. ist es 225/45 R17 91W VA und 255/40 R17 94W HA, obwohl der Wagen mit 19" ab Werk ausgestattet war.

Im Normalfall sind die Traglastindizes bei Winterreifen kein Problem, da sie meist gleich oder größer als die Indizes vergleichbarer Sommerreifen sind. Zur Sicherheit sollte man das aber mit den Indizes im EG Schrieb gegenprüfen.
Winterreifen haben oft geringere Geschwindigkeitsindizes. Aber auch das ist kein Problem, solange ein für den Fahrer sichtbares Hinweisschild mit der für die Winterreifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeug angebracht ist.

Diesen Fauxpas, den sich die NL München Fröttmaning da geleistet hat, würde ich an die Kundenbetreuung melden, oder mich zumindest mal auf einen Plausch mit dem dortigen Leiter des Bereichs Service zusammensetzen.
 
Erlaubt sind alle Rad-Reifen-Kombinationen, die im EG Typengenehmigungsschrieb (CoC) stehen. Die Bindung an bestimmte Reifenmarken und -typen gibt es schon lange nicht mehr. Im Fahrzeugschein steht in der Regel nur eine der möglichen Rad-Reifen-Kombination für das Fahrzeug. Ich glaube es ist immer eine/die kleinst mögliche Kombination. Bei mir z.B. ist es 225/45 R17 91W VA und 255/40 R17 94W HA, obwohl der Wagen mit 19" ab Werk ausgestattet war.

Im Normalfall sind die Traglastindizes bei Winterreifen kein Problem, da sie meist gleich oder größer als die Indizes vergleichbarer Sommerreifen sind. Zur Sicherheit sollte man das aber mit den Indizes im EG Schrieb gegenprüfen.
Winterreifen haben oft geringere Geschwindigkeitsindizes. Aber auch das ist kein Problem, solange ein für den Fahrer sichtbares Hinweisschild mit der für die Winterreifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeug angebracht ist.

Diesen Fauxpas, den sich die NL München Fröttmaning da geleistet hat, würde ich an die Kundenbetreuung melden, oder mich zumindest mal auf einen Plausch mit dem dortigen Leiter des Bereichs Service zusammensetzen.

Hallo Michael

Schön geschrieben und gut erklärt. Genauso ist es, aber ich bin auch sehr verwundert, das so eine Aussage von BMW in Fröttmaning kommt.
Ich war schon einige male dort und der "Laden" kam mir schon als kompetent vor, aber gut vielleich war es die Aussage, eines "Neulings" der sich profilieren wollte.
Hatte sowas ähnliches mal in meiner Werkstatt (BMW) mit einem Annahmemeister erlebt, der von VW kam und mir eine Storry erzählte, die so nicht für BMW Fahrzeuge zutraf. Als ich es ihm wiederlegte, entschultigte er sich mit der Bemerkung, er sei neu und kenne sich bei BMW noch nicht so recht aus.
Ich gab ihm den Rat, dann lieber nichts zu sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten