Betrug!!!wie löst man es am besten...

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28 Januar 2005
Hallo Zetti Gemeinde,
ich bräuchte heute mal keinen technischen Rat sondern mehr in Richtung Paragraphen Dschungel.

Situation:

Firma "D" bekommt schriftlich einen Auftrag bzw die bestellung der ware "x" für 14500€ Kunde "K" zahlt 5000euro an und bekommt einen Liefertermin.Soweit so gut!"K" wünscht noch anbauteile für 1700euro und bezahlt diese auch an Firma D im vorraus.
"K" wird langsam unruhig und möchte gerne die Ware "X" nach 3Monaten bei "D" ansehen und wird an der langen leine gehalten da noch nix da sei.Nun endlich nach 3Monaten versichert "D" die ware "x" ist da und wird Montag (heute) geliefert.

Doch "D" liefert nicht!

Fakten des schriftlichen Vertrages: 5000Euro Anzahlung +1700euro Anbauteile Restlichen 9500euro bei lieferung!!!
Keine AGB´S lediglich der Satz wir liefern ihnen gemäß ihrer Bestllung vom 07.09.2006
folgendes Fzg...!
"D" reagiert weder auf anfragen noch SMS noch Kontakt im Shop da shop immer zufällig zu !:g:g:g:g

Meine Frage wie kommt man da wieder raus bzw welches hintertürchen kann ich wählen um an das geld bzw ,den vertrag zu stornieren, zu kommen ????
Mfg Carsten der soviel wut im Bauch hat um "D" anzuzünden!:a:a:a:a
 
AW: Betrug!!!wie löst man es am besten...

Man hätte im Vertrag Konventionalstrafen bei Lieferterminüberschreitung einbauen sollen - aber oftmals macht man soo genaue Verträge gar nicht.

Kannst wirklich nur tagtäglich hinterherrennen und nachtelefonieren.

Was Du jedoch nicht machen solltest, den Lieferanten öffentlich anprangern - hast Du mit diesem Thread auch nicht, das ist gut.

Aber lass durchklingen, dass Du Dich so langsam nach Rechtsbeistand umschaust und Du dich gern auf eine gütliche Einigung drängst.

... hab hier ein ähnliches Problem gehabt mit unserem Festernfritzen - der kam und kam nicht in die Puschen und die Garage zierten über Monate hinweg zwei Löcher anstatt Fenster.
Leider hatten wir keinen Liefertermin vereinbart und können uns nur im Nachgang "erkenntlich" zeigen, indem wir den Einbau bemängeln und die Rechnungszahlung aufgrund nicht erfolgter Abnahme verzögern.
Vielleicht merkt er ja so, dass er vielleicht beim nächsten Kunden mehr am Ball bleiben sollte ...
 
AW: Betrug!!!wie löst man es am besten...

"..einen Liefertermin."

Sofern dieser nach dem Kalender bestimmbar ist, also nicht "in ca. x Monaten, Wochen" den Händler in Verzug setzen, dann den Vertrag wandeln (zurücktreten), ansonsten Nachfrist setzen, "Liefern sie bis zum tt.mm.jjjj" dann ist er in Verzug, falls er nicht liefert.

Soweit so schön, das Problem ist die hohe Anzahlung. Wenn er in Konkurs gerät oder gewillt ist zu gehen, ist die futsch. Würde schleunigst zum Rechtsanwalt gehen, ein geschlossener Laden ist keine gute Referenz.

MfG Henry
 
AW: Betrug!!!wie löst man es am besten...

Nun endlich nach 3Monaten versichert "D" die ware "x" ist da und wird Montag (heute) geliefert.

Hmm,
ich bin ja auch kein Jurist - aufpassen, Halbwissen!

Hat "K" von "D" die oben aufgeschriebene Lieferzusage nachweislich (am besten schriftlich)?
Falls ja, würde ich "D" damit in Verzug setzen, denn unabhängig davon, was im Vertrag steht, hat "D" doch als "ordentlicher Kaufmann" so manche Nebenpflicht gem. HGB/BGB.

"K" sollte die Leistung mit Verweis auf §286 BGB anmahnen und damit "D" in Verzug bringen. (§ 286 BGB Verzug des Schuldners)

Grüßle
Chris
 
AW: Betrug!!!wie löst man es am besten...

Danke erstmal für euer bemühen!!!Morgen geht der Kampf in die nächste Runde!@ChrisNoDiesel
klasse link danke das wirkt bestimmt ich drucke schon fleisig aus !!!
 
AW: Betrug!!!wie löst man es am besten...

Also ich kenne das auch so:

Wenn Liefertermin überschritten

umgehend schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Lieferfrist setzen

wenn dann nix kommt

Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag

beide Parteien sind so zu stellen als wäre der Kaufvertrag nie zustande gekommen

sollte dem Käufer durch den Verzug ein Schaden entstanden sein, so besteht glaub ich auch noch das Recht auf Ersatz (zB wenn du das gleiche Teil woanders teurer einkaufen musst).

Aber bei sowas zücke ich immer meine Rechtsschutzversicherung, leider geht es heutzutage nicht mehr ohne....
 
AW: Betrug!!!wie löst man es am besten...

Unabhängig der rechtlichen Situation ist im Augenblick 1. Priorität die Anzahlung zu sichern. Es nützt nichts den Vertrag formgerecht aufzulösen, die Frage ist auch dann, wie kommt er zu seinem Geld oder der Ware.
MfG Henry
 
AW: Betrug!!!wie löst man es am besten...

Unabhängig der rechtlichen Situation ist im Augenblick 1. Priorität die Anzahlung zu sichern.
richtig, aber auch dabei kann man sich schon mal ordentlich aufstellen.

Es nützt nichts den Vertrag formgerecht aufzulösen, die Frage ist auch dann, wie kommt er zu seinem Geld oder der Ware.
MfG Henry

Natürlich ist das immer noch ein Problem, aber andersrum glaubst Du doch selbst nicht daran, dass "K" von "D" die Anzahlung zurückbekommt, wenn der sich auch nur in einigermaßen aussichtsreicher rechtlicher Situation wähnt. :j

Das ist dieselbe Argumentation, die ein verärgerter Patriarch hat, wenn er tönt "Abmahnen, so ein Quatsch, den schmeiß ich fristlos raus".
Klug wäre es statt dessen, fristlos mit einer sauberen Argumentation zu kündigen und parallel dazu fristgerecht zu kündigen (für den Fall, dass die fristlose in die Hose geht).

"K" kann doch mehrere Dinge unternehmen:
  • weiter probieren, die Waren zu bekommen.
  • "D" gem. BGB 286 in Verzug bringen
  • mal ein bißchen schauen, ob was bei der Verbraucherzentrale bekannt ist
  • mal prüfen lassen, ob man "D" strafrechtlich anschießen kann (da müsste man mehr Rahmenbedingungen haben, um zu wissen, ob da mglw. Untreue etc. in Frage kämen)
  • ...

Aber dennoch @Pimped Z4(2.5): keep it simple!

  • Erst mal ganz solide mit Bordmitteln (BGB, dazu braucht man keinen Anwalt) agieren; Zustellung per Übergabeeinschreiben mit Rückschein.
  • ca. 10 Tage plus Postlaufzeit als Frist (je nachdem mehr, falls es ein "Atomkraftwerk" ist oder weniger bei "lebenden Eintagsfliegen").
  • Wenn dann keine Ware auf dem Hof steht, ab zum Advokaten (am besten einem, der sich auch mit Strafrecht auskennt) und den sofort massiv werden lassen.
  • Das kostet nochmal Vorschuss für den Anwalt, daher parallel - wenn der Anwalt es nicht von sich aus macht - bei Creditreform und Amtsgericht nachhaken, ob was zu holen ist. Auch ohne Rechtsschutz ist so ein Verfahren bezahlbar - auch Anwälte sind verschieden teuer.
  • Wenn nicht - Abbruch der Übung bei einer Kapitalgesellschaft, denn da müsste man erst mal die Durchgriffshaftung erwirken und das rentiert sich bei ein paar 1000€ nicht,
    --> unter Erfahrung verbuchen
    bei einer Personengesellschaft, ruhig das Mahn-/Vollstreckungsverfahren durchziehen und einen Titel (vollstreckbar) über 30Jahre erwirken. Dann hat man zwar die Kohle nicht zurück, aber der Anspruch verfällt nicht nach drei Jahren und die Privatinsolvenz wird deutlich erschwert.

Aber nochmal: rede in solchen Angelegenheiten mit Menschen, die sich damit auskennen - ich tu's auch!

Grüßle
Chris
 
AW: Betrug!!!wie löst man es am besten...

weiter probieren, die Waren zu bekommen.
Sehr schön. "Laden zu,wat nu?"

"D" gem. BGB 286 in Verzug bringen
Ja, hatte ich auch empfohlen

mal ein bißchen schauen, ob was bei der Verbraucherzentrale bekannt ist ä
Vorher (vor der Anzahlung) muss man prüfen, das Elend bescheinigen zu lassen ist sinnlos.

mal prüfen lassen, ob man "D" strafrechtlich anschießen kann (da müsste man mehr Rahmenbedingungen haben, um zu wissen, ob da mglw. Untreue etc. in Frage kämen)
Bringt das, das Geld zurück?
 
AW: Betrug!!!wie löst man es am besten...

Finde Dich schonmal damit ab, daß die Kohle futsch ist !
In Deutschland ist es super einfach um seine Schulden rumzukommen b:

Nach dem Mahnverfahren und der gescheiterten Zwangsvollstreckung wird meistens die Hand gehoben (eidestattliche Versicherung). Du bekommst dann einen Titel mit dem Du 30 Jahre lang Zeit hast, Deiner Kohle hinterher zu rennen.

Wenn es sich um ne eingetragene Firma handelt wird meistens Insolvenz angemeldet und unter einen anderen Namen weitergemacht. Bei Privatpersonen gibt es die Privatinsolvenz, bei der der Schuldner nach 6 Jahren schuldenfrei ist.

Allerdings geht Insolvenz nicht, wenn man ihm Betrug nachweisen kann, was aber in den meisten Fällen schwierig ist, da oft die "Betrüger" selbst die betrogenen sind und von ihrem Großhändler "angeblich" abgezockt wurden.

Um Betrug nachzuweisen muß strafrechtlich vorgegangen werden. Um die Kohle zu bekommen zivilrechtlich.

Und da liegt das Problem. Man sollte die Reihenfolge beachten:

- erst Anmahnen wegen Verzug
- dann per Anwalt Mahnverfahren zivilrechtlich einleiten mit Androhung strafrechtlicher Folgen
- warten bis Zwangsvollstreckung (bis 3x bezahlt RSV)
- bei Mißerfolg Anzeige wegen Verdacht (wichtig !) auf Betrug (Strafverfahren wird dann automat. von der Staatsanwaltschaft engeleitet)
- abwarten

Reihenfolge ist deshalb wichtig, da bei Anzeige wegen Betrug die Staatsanwaltschaft anfängt zu ermitteln und meistens dann noch weitere Gläubiger auftauchen (wenn diese nicht schon vorher Anzeige erstattet haben). Diese Verfahren blockiert dann nämlich das Zvilverfahren und alles verzögert sich noch weiter.

Also vorher über den Anwalt nachforschen lassen, ob schon eine Anzeige vorliegt.

Trotzdem viel Glück !!
 
AW: Betrug!!!wie löst man es am besten...

Meine Frage wie kommt man da wieder raus bzw welches hintertürchen kann ich wählen um an das geld bzw ,den vertrag zu stornieren, zu kommen ????

Hallo Carsten,

ganz einfach: Setz eine letzte Frist zur Lieferung (angemessen je nach Einzelfall: ca 10 Tage) und stelle klar, dass Du nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktrittst und Schadensersatz geltend machst. Verschicke den Brief per Einschreiben/Rückschein (zu Beweiszwecken). Lektüre hierzu: § 323 BGB.

Solltest Du nachher wirklich den Rücktritt erklären, so hast Du natürlich Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlungen. Du hast auch weitere Schadensersatzansprüche. Ist z.B. die Ware woanders nur teurer zu besorgen, so hat der Verkäufer für die Differenz einzustehen.

Die Realisierung der Ansprüche kann natürlich schwierig werden. Du solltest überlegen, einen Anwalt zu beauftragen, wenn auf Deine Fristsetzung keine Reaktion erfolgt.

Viele Grüße
Thomas
 
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