Betrunkener Russe

Bullus

Fahrer
Registriert
3 März 2007
Jetzt habe ich 3 Wochen meinen Z4. :8partyz:
Am Wochenende durch die Wetterprognose schön mit Swizöl gewachst und immer schön offen gefahren.:@
Alles war wunderschön, bis mir gestern ein russischer Zeitgenosse an der roten Ampel ins Heck brettert. Polizei wollte natürlich nicht kommen, weil nur Blechschaden.:8policema
Der Mann super freundlich läd mich ein zu ihm nach hause zu kommen zwecks Versicherungsaustausch. Bei ihm zuhause angekommen interpretiere ich sein lallen nicht mehr als Dialekt und das torkeln führe ich nicht mehr auf ein künstliches Hüftgelenk zurück. Sein Wodkaatem im Wohnzimmer gab mir dann den Rest.:bierwein:
Ich wieder schön die Polizei gerufen und gewartet. Polizei da - Russe weg.
Der Bruder hat sich leider in der Zeit wo ich draussen gewartet habe verdrückt.
Die Polizei durchsucht bei ihm schön die Wohnung; die 3 kleinen Kinder allein zuhause weinen und fragen ob der Papa jetzt ins Gefägnis muss - EIN DRAMA!
Wenigstens zahlt seine Versicherung. Schaden heut beim BMW Händler schätzen lassen - 1500 Euro. Dauer bis Teile da sind eine Woche. :g

Brauche dringend einige Dosen Mitleid!:#

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Dir und den Kindern mein herzliches Beileid !!!

Unglaublich, was es für Sachen gibt... sowas hab ich auch noch nie gehört...
Er muss wohl so betrunken gewesen sein, dass er sich freiwillig noch tiefer in die Scheisse geritten hat :X
 
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Das ist ja das Schlimme: er hat sich nicht weiter in die Scheisse geritten. Es war sein gutes Recht abzuhauen. Die Versicherunsdaten waren schon ausgetauscht (also keine Fahrerflucht). Dem passiert jetzt gar nix, mangels Beweisen. Die Polizei hat mir sogar geraten dem seiner Versicherung nix davon zu erzählen, sonst zahlen die erst mal nicht.
 
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wie bitte??:j :j :j

das ist ja unglaublich :g :g :g b:

Yepp! Da weigert sich jede Versicherung bei "Trunkenheit am Steuer"! Also hälst besser die Klappe (tschuldigung) sonst siehst nie Kohle!

Und mit den Kids gebe ich euch völlig recht. Mit solchen Familien hab ichs oft genug in meinem Beruf als Hauptschullehrer zu tun! Da bekommst als das pure Ko..... :X
Die Kinder bleiben auf der Strecke.
 
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oh mann... schöne scheisse ist das... naja da haben die polizisten recht - lieber nix sagen sonst kannste lange auf dein geld warten.

zumindest erklärt der hohe wodkakonsum den unfall... das rot der ampel hat er vielleicht mit der untergehenden sonne verwechselt :j
 
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Mein ehrlicher Kommentar hätte für mich unter Umständen gerichtliche Konsequenzen,also sorry !!!:b
 
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Hallo,

tolle Rechtsauffassung.

Nur weil die Bullen im geschildereten Fall offensichtlich zu faul waren den Trunkenheitsfall ( Straftat ) aufzunehmen, müssen sie auch noch blödes Zeug über die Versicherung labern.
Der vom gegnerischen Wagen angerichtete Schaden ist von der Versicherung nach Schuldprüfung zu begleichen. Da spielt es keine Rolle, ob der Fahrer besoffen war oder nicht. Die Versicherung könnte dann versuchen, bei dem Suffkopf Geld einzutreiben.
Gruß Vaio 105
 
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mir tun die 3 kleinen kinder leid... weil da zahlt keine versicherung

Naja, vielleicht der Staat :X .

tut mir leid für den Crash, hatte auch mal eine unangenehme Begegnung mit Auto und angetrunkenem Russen, ging glücklicherweise gut aus.
 
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Hallo,

tolle Rechtsauffassung.

Nur weil die Bullen im geschildereten Fall offensichtlich zu faul waren den Trunkenheitsfall ( Straftat ) aufzunehmen, müssen sie auch noch blödes Zeug über die Versicherung labern.
Der vom gegnerischen Wagen angerichtete Schaden ist von der Versicherung nach Schuldprüfung zu begleichen. Da spielt es keine Rolle, ob der Fahrer besoffen war oder nicht. Die Versicherung könnte dann versuchen, bei dem Suffkopf Geld einzutreiben.
Gruß Vaio 105

Näää anders rum geht's doch auch.

Trunkenheitsfahrt ist ein Delikt nach STVO (oder ggf. STGB), also muss die Rennleitung von Amts wegen einsteigen.
Bei der Schadensmeldung einfach mal die Fresse halten macht das Leben einfacher und die Regulierung leichtgängiger ...

Somit ist der Tipp der Förster doch ok.

Grüßle
Chris
 
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Polizei wollte natürlich nicht kommen, weil nur Blechschaden.:8policema


Brauche dringend einige Dosen Mitleid!:#

Also mein Mitleid ist Dir sicher....

...und was lernen wir daraus...???? : IMMER die Rennleitung kommen lassen (ok, hast du ja auch probiert, aber dass sie nicht kommen wollten, weil es "ja nur ein Blechschaden" war, darf nicht ziehen!!!!


Für's (hoffentlich nicht) nächste Mal:
Wenn das Schnittlauch (aussen grün, innen hol :s ) keine Lust hat, aufzukreuzen, dann müssen sie das spätestens dann machen, wenn Du "leichten bis starken Schmerz" im Halswirbelbereich hast oder Du beim Unfallgegner eine "Alkoholfahne" bemerkt hast :s:s....

Falls der Opponent solange die Fliege machen sollte: IMMER Uhrzeit, Kennzeichen, Fabrikat und Farbe (sowie möglichst den Unfallhergang und/oder kleine skizze anfertigen) notieren....

bis dann die Paulizei eintrifft, den eigenen Wagen nicht bewegen und die Jungs Spuren sichern lassen (ist zwar Arbeit für die Kerle, aber hallo: das ist nun mal ihr Job!!!)

NIE und NIEMALS auf so ne Geschichte einlassen...: von wegen Hausbesuch etc...


(der kommt nacher noch mit seiner Großfamilie, die natürlich alle in gebrochenem deutsch den Unfallhergang genauestens beschreiben können.... :#:# )

Kondulente Grüße
Benni
 
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hi

ist ja schon eine ziemliche leistung von der polizei, den mann laufen zu lassen, obwohl er laut zeugen betrunken am steuer sass. und wegen schaden: haftpflichtversicherung des anderen zahlt so oder so - regress auf den eigenen kunden können sie dann immer noch nehmen.

aber eben: manchmal ist die einfache variante die nervenschonendere. allerdings frage ich mich, ob ihr diesen typen auf künftig so besoffen auf der strasse haben wollt... :(

gruss
nicola
 
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Die Versicherung des Unfallgegners haftet immer für den verursachten Schaden. Deshalb nennt sich das auch "Haftplichtversicherung" . Natürlich nurr wenn die Schuldfrage geklärt ist. Was bei einem Auffahrunfall in geschlossenen Ortschaften meist der Fall ist. Sie kommt auch auf, wenn der Fahrer alkoholisiert ist oder keinen Füherschein besitzt. Denn die Versicherung wird für das Fahrzeug abgeschlossen. Regressforderungen seitens des Versicherers an den Fahrer ist deren ihre Sache.
Allerdings würde ich die Sache mit dem Alkohol über die Polizei verfolgen lassen und auch den Versicherer informieren. Ihr sagt zwar jetzt wie unbarmherzig ich bin und ie armen 3 kleinen Kinder. Aber denkt ihr auch an die Kinder des Mannes oder der Frau dieser Herr beim nächsten Unfall im besoffenen Kopf zu Waisen macht ? Ich möchte sowas nicht auf dem Gewissen haben. Tut mir Leid, für Alkohol im Strassenverkehr habe ich keinerlei Verständniss.
Gruss
Dietmar
 
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Die Versicherung des Unfallgegners haftet immer für den verursachten Schaden.

:# Leider nicht ganz (§ 158 c Abs. 4 VVG). Etwa bei Trunkenheit des Versicherungsnehmers nur soweit das Opfer nicht selbst versichert ist.

D.h.: Ist der Wagen Vollkasko-versichert, steht bis auf die Selbstbeteiligung die eigene Vollkasko ein. Nur den Rest zahlt die Haftpflicht. Die Vollkasko darf einen dann aber auch nicht zurückstufen.


@ Bullus: Von mir bekommst Du ein ganzes Sixpack Mitleid! :t Ist manchmal ein Riesen-Hick-Hack mit den Versicherungen.
 
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