An alle, die in seit 2008 bis heute studiert haben oder noch studieren (Erststudium), sollte folgendes heute veröffentlichtes Urteil sehr viel Freude und auch einiges an Geld bereiten:
KLICK
Wichtig für euch ist, dass ihr für das Jahr 2008 bis zum 31.12.2011 eine Steuererklärung beim Finanzamt abgebt. Für 2009 hättet ihr bis zum 31.12.2012 (Ablauf) Zeit etc.
Es handelt sich dann bei den Kosten um vorweggenommene Werbungskosten. Ich möchte jetzt hier nicht beratend tätig werden und diese Kosten im Einzelnen nennen, sondern hier lediglich einen Anstoß zur Handlung geben.
Bitte schreibt auch nichts unqualifiziertes über irgendwelche "absetzbaren" Kosten. Alleine der Spiegel schreibt schon Sätze wie
"Kosten für eine Wohnung sind abzugsfähig"
Absolut schlechte und unzutreffende Aussage. Die Kosten können lediglich bei Zweitwohnungen abgezogen werden ("können!"). Die Butze bei Mama zu Hause ist keine Erstwohnung!
Also einfach mal in euch gehen und sich fragen, ob das auf einen zutreffen könnte.
Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an eine Person der steuerberatenden Berufe oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Solltet ihr für die Jahre bereits bestandskräftige Steuerbescheide haben, könnt ihr euch den Aufwand sparen. Dann ists vorbei, solange diese nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurden.
Vorläufig waren die Bescheide in diesem Punkt nie.
In diesem Sinne,
viel Spaß beim Erklärungen ausfüllen.
Gruß
Tony
KLICK
Wichtig für euch ist, dass ihr für das Jahr 2008 bis zum 31.12.2011 eine Steuererklärung beim Finanzamt abgebt. Für 2009 hättet ihr bis zum 31.12.2012 (Ablauf) Zeit etc.
Es handelt sich dann bei den Kosten um vorweggenommene Werbungskosten. Ich möchte jetzt hier nicht beratend tätig werden und diese Kosten im Einzelnen nennen, sondern hier lediglich einen Anstoß zur Handlung geben.
Bitte schreibt auch nichts unqualifiziertes über irgendwelche "absetzbaren" Kosten. Alleine der Spiegel schreibt schon Sätze wie
"Kosten für eine Wohnung sind abzugsfähig"
Absolut schlechte und unzutreffende Aussage. Die Kosten können lediglich bei Zweitwohnungen abgezogen werden ("können!"). Die Butze bei Mama zu Hause ist keine Erstwohnung!
Also einfach mal in euch gehen und sich fragen, ob das auf einen zutreffen könnte.
Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an eine Person der steuerberatenden Berufe oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Solltet ihr für die Jahre bereits bestandskräftige Steuerbescheide haben, könnt ihr euch den Aufwand sparen. Dann ists vorbei, solange diese nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurden.
Vorläufig waren die Bescheide in diesem Punkt nie.
In diesem Sinne,
viel Spaß beim Erklärungen ausfüllen.
Gruß
Tony
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