BFH Urteil zum Erststudium veröffentlicht! Kosten können abziehbar sein!

anthony

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14 März 2009
An alle, die in seit 2008 bis heute studiert haben oder noch studieren (Erststudium), sollte folgendes heute veröffentlichtes Urteil sehr viel Freude und auch einiges an Geld bereiten:

KLICK

Wichtig für euch ist, dass ihr für das Jahr 2008 bis zum 31.12.2011 eine Steuererklärung beim Finanzamt abgebt. Für 2009 hättet ihr bis zum 31.12.2012 (Ablauf) Zeit etc.

Es handelt sich dann bei den Kosten um vorweggenommene Werbungskosten. Ich möchte jetzt hier nicht beratend tätig werden und diese Kosten im Einzelnen nennen, sondern hier lediglich einen Anstoß zur Handlung geben.

Bitte schreibt auch nichts unqualifiziertes über irgendwelche "absetzbaren" Kosten. Alleine der Spiegel schreibt schon Sätze wie

"Kosten für eine Wohnung sind abzugsfähig"

Absolut schlechte und unzutreffende Aussage. Die Kosten können lediglich bei Zweitwohnungen abgezogen werden ("können!"). Die Butze bei Mama zu Hause ist keine Erstwohnung!

Also einfach mal in euch gehen und sich fragen, ob das auf einen zutreffen könnte.

Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an eine Person der steuerberatenden Berufe oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Solltet ihr für die Jahre bereits bestandskräftige Steuerbescheide haben, könnt ihr euch den Aufwand sparen. Dann ists vorbei, solange diese nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurden.

Vorläufig waren die Bescheide in diesem Punkt nie.

In diesem Sinne,

viel Spaß beim Erklärungen ausfüllen.

Gruß

Tony
 
Jo, hatte es auch gelesen. Mal zwei Sachen dazu:

a) Was ist an diesem Urteil neu ? Studiengebühren konnte man bisher auch absetzen - oder werden hier noch weitere Kosten reinaddiert ?
b) Die ganze Wohnung kannste als Student nicht absetzen, aber das Arbeitszimmer :)
 
Da es bisher nicht möglich ist, das BAFöG nahtlos in die Rente übergehen zu lassen, habe ich mich ganz bewusst GEGEN ein Studium entschieden :s.
 
Neu ist, dass das Erststidium maximum als Sonderausgabe abziehbar war. Wenn du jetzt 3000 Euro kosten hattest und sonst nix, konntest du ne Erklärung abgeben,es hat aber nix gebracht. Bei wk hättest du im selben Fall einen Verlustvortrag erhalten. Den kannst du später mit Einkünften verrechnen und bekommst dann grds ne Steuererstattung.

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@Leisetreter
Bisher wurde zwischen
- Ausbildungskosten (nur im anfallenden Jahr verechenbar) beim Erststudium und
- Werbungskosten (durch den Verlustvortrag z.B. mit dem ersten "richtigen" Einkommen verechenbar) beim Zweitstudium
unterschieden.

Die abzugsfähigen Kosten bleiben die gleichen.

Wenn man sich die abzugsfähigen Kosten ansieht, wird es relativ schwer da über den Pauschalwerbungskostensatz zu kommen.
Da ja wie oben erwähnt Miete, Essen etc. nicht in die Werbungskosten geht.
Einzige "Chance" in meinen Augen ist die Entfernung Uni-Wohnung (Pendlerpauschale).
Habe ich das richtig verstanden: Wenn ich Einkünfte in Höhe von 2.000€ habe und Werbungskosten in Höhe von 1.200€ geltend machen kann... dann passiert nichts, richtig? Weil Verlust=Einkünfte-Ausgaben < 0
Also ist die Regelung sowieso nur für Studenten interessant, die während dem ganzen Jahr kein bzw. ein kleines (<Ausgaben (i.S.d. Werbungskosten) Einkommen haben?
 
Da es bisher nicht möglich ist, das BAFöG nahtlos in die Rente übergehen zu lassen, habe ich mich ganz bewusst GEGEN ein Studium entschieden :s.

Du hast ja heute früh eine Vielzahl geistreicher Kommentare parat (siehe auch "14%" Thread)... :rolleyes:
 
Der Student, der auf 400 Euro Basis schafft, dem bringt das was (Ist in der EstErkl. nicht anzugeben). Der Student, der auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hatte, wird wohl einen geringeren Nutzen bis garkeinen daraus ziehen können (siehe oben).

Insbesondere wird es wohl auf folgende Aufwendungen hinauslaufen:

Fahrten zur Hochschule
Studiengebühr
Fachliteratur und Schreibmaterialien
Lerngemeinschaften
Evtl. Verpfl.m.Aufw.
 
@merlin: genau so ist es! 400 Euro Jobs werden bei der knappschaft angemeldet.

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