BIETE Z4 M E86 Coupé / Alpinweiß / 113000 km

Das Fahrzeug steht in Wien, wurde mir vor 2-3 Monaten für weit weit weit weniger Angeboten.
 
Also der blaue Z4 3.0si, nicht der weise in der Anzeige hier ganz oben, nicht das es zu Missverständnissen kommt. :)
 
jetzt wo wir die Beziehungsthemen ausdiskutiert haben sollte ich 2 wichtige Punkte zum Kauf noch hier schreiben:
1) ein Käufer, der das Auto nach Deutschland exportiert, zahlt nur den Exportpreis von 34 TEUR. Um die Novarückvergütung kümmere ich mich. Die NOVA tangiert den Käufer nicht.
2) eine Anmeldung in Deutschland sollte bei diesem Auto kein Problem sein, weil vor 2010 war das Auto 2 jahre lang angemeldet in Deutschland (Kopie ZS Teil II vorhanden).

Langsam wird mir bewusst was für einen Prozess ich hier gestartet habe, und ja ein bisschen wehmut habe ich schon....
Den Punkt 1 finde ich interessant. Ist eine § 21 Zulassung nötig? Oder reicht ein normaler Tüv?
 
Ich meine, dass ein normaler TÜV reicht, weil es ein ehemals deutsches Fahrzeug ist.
Ich vermute, dass dem nicht so sein könnte, weil das Fahrzeug zwischenzeitlich in einem/zwei anderen Ländern angemeldet war. Theoretisch könnte das Fahrzeug an die anderen Landesanforderungen angepasst worden sein.
Vermutlich wird wesentlich sein, ob das COC Papier unverändert Gültigkeit behalten hat.
 
 
Ich hatte den gleichen Fall bei meinem E30. Der war ebenfalls ein ehemals deutsches Fahrzeug und war zum Zeitpunkt meines Kaufs in Österreich angemeldet. Ich hatte den Verkäufer gebeten frischen TÜV in Österreich zu machen, damit ich erstmal Ruhe habe. Das war leider völlig falsch gedacht, wie sich später herausstellen sollte. Der Verkäufer brachte mir dann das Auto in D vorbei und nahm die Kennzeichen etc. mit und schickte mir den Brief nach der Abmeldung zu. Beim Anmelden in Deutschland hatte ich dann folgende Probleme:
  • Die Versicherung wollte vor Ausstellen der eVB Nummer einen gültigen deutschen TÜV (Der aus Österreich wurde nicht anerkannt) -> Keine Anmeldung ohne eVB
  • Zum TÜV fahren konnte ich nicht, da das Auto nicht zugelassen war und natürlich keine Kennzeichen hatte
  • Kurzzeitkennzeichen etc. bekommt man übrigens auch nur mit eVB und gültigem TÜV
Nachdem ich also keine Möglichkeit hatte mein Auto dem TÜV vorzuführen habe ich einen bekannten KFZ Meister um Hilfe gebeten. Von ihm habe ich dann rote Kennzeichen bekommen und habe ihm dann das Auto in die Werkstatt gestellt. Dort hat sich dann herausgestellt, dass der Wagen in keinem Land der Welt hätte TÜV bekommen dürfen, aber das ist eine andere Geschichte.

Kurzum: Unbedingt dafür sorgen, dass man das Fahrzeug irgendwie zum deutschen TÜV bekommt.
 
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