Bitte dringend Antwort

Umit

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4 März 2012
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,0i
Hallo
Ich habe von Anzeige im Internet bei DB , Mercedes Benz ein DB SLK 350 jungstern gekauft. Laut Anzeige 1. Besitzer .
Habe die Anzeige Schwarz auf weiß auf dem Papier .
Heute habe den Wagen zugelassen , Dan habe ich auf den neuen Brief reingeschaut und gesehen das ich als 3. Besitzer eingetragen .
Da ich das Auto Donnerstag abhole bitte um Antwort . Morgen früh werde ich Rechtsberatung holen.
1 ist es korrekt von DB ?
2. habe bestimmt Nachteile beim wieder Verkauf, entsteht mir einschaden ?.
3. das Auto war fast drei Monate auf DB zugelassen ,Dan der 2 Besitzer nach drei Monaten
4. muss ich das akzeptieren ??
5. ich muss Donnerstag das Auto ab holen ( Anzahlung schon letzte Woche geleistet), wie soll ich mich verhalten ?
Bitte dringen um Rat.
 
Dein Thema wäre wohl besser im Cafe aufgehoben!
Unabhängig davon kann es ja sein, dass der Verkäufer bei der Anzeige "Vorbesitzer 1" angegeben hat, da ja vor ihm nur 1 Besitzer war? (also er nicht mit eingeschlossen)
Ist nicht ganz eindeutig bei den Internetportalen.
 
Dein Thema wäre wohl besser im Cafe aufgehoben!
Unabhängig davon kann es ja sein, dass der Verkäufer bei der Anzeige "Vorbesitzer 1" angegeben hat, da ja vor ihm nur 1 Besitzer war? (also er nicht mit eingeschlossen)
Ist nicht ganz eindeutig bei den Internetportalen.
Diese Anzeige stand bei DB.
 
Auf Richtigkeit der Angaben in der Anzeige hast wohl aufgrund der obligatorischen Freizeichnungsklauseln keinen Anspruch, rechtlich bindend sind aber auf jeden Fall die Angaben im Kaufvertrag.

Frag doch mal "Brummm", der kann dir bestimmt weiter helfen... ;)
 
Auf Richtigkeit der Angaben in der Anzeige hast wohl aufgrund von den obligatorischen Freizeihnungsklauseln keinen Anspruch, rechtlich bindend sind aber auf jeden Fall die Angaben im Kaufvertrag.

Frag doch mal "brumm", der kann dir bestimmt weiter helfen... ;)
Laut Vertrag
Vorbesitzer: laut Brief -1 ( schwarz auf weiß)
 
Na dann, sprich doch die Problematik einfach mal beim Verkäufer an und schau mal welche Erklärung bzw. welchen Lösungsvorschlag er für dich hat... ;)
 
Hallo
Ich habe von Anzeige im Internet bei DB , Mercedes Benz ein DB SLK 350 jungstern gekauft. Laut Anzeige 1. Besitzer .
Habe die Anzeige Schwarz auf weiß auf dem Papier .
Heute habe den Wagen zugelassen , Dan habe ich auf den neuen Brief reingeschaut und gesehen das ich als 3. Besitzer eingetragen .
Da ich das Auto Donnerstag abhole bitte um Antwort . Morgen früh werde ich Rechtsberatung holen.
...definitiv richtig!
1 ist es korrekt von DB ?
...gefühlt: nicht korrekt! juristisch: sagt Dir die Rechtsberatung!
2. habe bestimmt Nachteile beim wieder Verkauf, entsteht mir einschaden ?.
...eindeutig!
3. das Auto war fast drei Monate auf DB zugelassen ,Dan der 2 Besitzer nach drei Monaten
...s.Pkt.2
4. muss ich das akzeptieren ??
...s.Pkt.1
5. ich muss Donnerstag das Auto ab holen ( Anzahlung schon letzte Woche geleistet), wie soll ich mich verhalten ?
...dem Vorschlag der Rechtsberatung folgen und ganz wichtig: ruhig Blut, keine Aggression, bestimmt in der Sache, höflich im Umgang!
Bitte dringen um Rat.
...das isser!
Sollte in der Anzeige definitiv nur von einem Halter zu lesen sein, ist's unseriös. Noch dazu, wenn's aus dem Hause DB kommen sollte !
P.S.: hast hier einen Doppelpost, bitte 1x löschen http://www.zroadster.com/forum/index.php?threads/bitte-dringend-rat.91628/#post-1701020

Grüße
 
Hättest Du das Auto mit 2 Vorbesitzern nicht gekauft?

Wenn "doch", dann: rattenegal ... kauf das Auto und gut ist. :X

Wenn "nein", dann erkläre DB, dass Du Dich getäuscht fühlst und daher vom Kaufvertrag zurücktreten wirst. Fertig.

Anwalt? Wozu?
 
Also beim evtl. Wiederverkauf KANN sich die Anzahl der Vorbesitzer schon auf den Preis auswirken. Von dem her soll dir der Verkäufer einfach noch ein paar % nachlassen und alle sind happy... :)
 
Also beim evtl. Wiederverkauf KANN sich die Anzahl der Vorbesitzer schon auf den Preis auswirken. Von dem her soll dir der Verkäufer einfach noch ein paar % nachlassen und alle sind happy... :)
Ja habe 23 Kröten geblättert , wieviel Minderung ist ung. Korrekt.?
 
Danke erstmal für die Mühe.

so wie es in Deinem Link beschrieben ist und abgekürzt:

- gesetzl Gewährleistung im ersten halben Jahr: der Verkäufer muss nachweisen, dass der Schaden/Mangel --> bei Verkauf nicht vorhanden war. Kann er aber nicht, da Du beweisen kannst, dass Angebot + Kaufvertrag nur einen Vorbesitzer aufweisen.

DB müsste Dir nun ein fast identisches Fahrzeug zum Austausch anbieten. Werden sie vermutlich nicht können. Hier bitte DB einen Termin setzen.
DB kann nicht so einfach vom Kauf zurücktreten, sondern müssen Dir den Schaden ausgleichen.
Wie hoch kann nur ein Gutachter schätzen. Das würde dann zu einer Kaufpreisminderung führen.

Auch wenn in den AGBs viel Blablabla steht "Mit Kauf erkennen Sie an, dass wir (DB) nicht für unsere dämlichen Aussagen unserer Verkäufer garantieren können":

Die AGBs können sich nicht über geltendes Gesetz (Gewährleistung) stellen. Und DB haftet dafür, was die geschulten Handlungsbevollmächtigten Verkäufer verzapfen.

DB müsste es also auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, der unter Umständen mehr kostet als die Minderung wert wäre.

Hast doch eine Rechtschutzversicherung, oder? Advocat ist Umits Liebling ;) .... wichtig ist nachwievor der Kaufvertrag!!!!

LG Marion
 
Hallo
Ich habe von Anzeige im Internet bei DB , Mercedes Benz ein DB SLK 350 jungstern gekauft. Laut Anzeige 1. Besitzer .
Habe die Anzeige Schwarz auf weiß auf dem Papier .
Heute habe den Wagen zugelassen , Dan habe ich auf den neuen Brief reingeschaut und gesehen das ich als 3. Besitzer eingetragen .
Da ich das Auto Donnerstag abhole bitte um Antwort . Morgen früh werde ich Rechtsberatung holen.
1 ist es korrekt von DB ?
2. habe bestimmt Nachteile beim wieder Verkauf, entsteht mir einschaden ?.
3. das Auto war fast drei Monate auf DB zugelassen ,Dan der 2 Besitzer nach drei Monaten
4. muss ich das akzeptieren ??
5. ich muss Donnerstag das Auto ab holen ( Anzahlung schon letzte Woche geleistet), wie soll ich mich verhalten ?
Bitte dringen um Rat.

Nenn Mercedes deinen Prei, den du bereit bist zu zahlen unter Berücksichtigung von 2 Vorbesitzern. Wenn Sie drauf eingehen ist die Welt wieder in Ordnung und ansonsten einfach zurücktreten. Wird sich sicherlich keiner Querstellen. Nur nicht unverschämt werden und 2.000 Euro Wertminderung erwarten.

Drücke dir die Daumen und viel Erfolg:)

Beste Grüße,

Manuel
 
so wie es in Deinem Link beschrieben ist und abgekürzt:

- gesetzl Gewährleistung im ersten halben Jahr: der Verkäufer muss nachweisen, dass der Schaden/Mangel --> bei Verkauf nicht vorhanden war. Kann er aber nicht, da Du beweisen kannst, dass Angebot + Kaufvertrag nur einen Vorbesitzer aufweisen.

DB müsste Dir nun ein fast identisches Fahrzeug zum Austausch anbieten. Werden sie vermutlich nicht können. Hier bitte DB einen Termin setzen.
DB kann nicht so einfach vom Kauf zurücktreten, sondern müssen Dir den Schaden ausgleichen.
Wie hoch kann nur ein Gutachter schätzen. Das würde dann zu einer Kaufpreisminderung führen.

Auch wenn in den AGBs viel Blablabla steht "Mit Kauf erkennen Sie an, dass wir (DB) nicht für unsere dämlichen Aussagen unserer Verkäufer garantieren können":

Die AGBs können sich nicht über geltendes Gesetz (Gewährleistung) stellen. Und DB haftet dafür, was die geschulten Handlungsbevollmächtigten Verkäufer verzapfen.

DB müsste es also auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, der unter Umständen mehr kostet als die Minderung wert wäre.

Hast doch eine Rechtschutzversicherung, oder? Advocat ist Umits Liebling ;) .... wichtig ist nachwievor der Kaufvertrag!!!!

LG Marion
Rechtsschutz habe ich schon lange Jahre, habe oben gepostet 1- es steht im Internet Seite von denen ,die ich mir aus gedruckt habe mit Anz.nummer undsw.
2- im Vertrag steht schreibe 1:1 vor bes. Laut Brief 1
 
Nenn Mercedes deinen Prei, den du bereit bist zu zahlen unter Berücksichtigung von 2 Vorbesitzern. Wenn Sie drauf eingehen ist die Welt wieder in Ordnung und ansonsten einfach zurücktreten. Wird sich sicherlich keiner Querstellen. Nur nicht unverschämt werden und 2.000 Euro Wertminderung erwarten.

Drücke dir die Daumen und viel Erfolg:)

Beste Grüße,

Manuel
Meinst du zuzahlen oder zukriegen?
Meinst du bei 23 Kröten %10 Prozent unangemessen?.
 
2300€ Rabatt wegen einem unerwähnten Vorbesitzer? Bisschen viel, findest du nicht?
 
Meinst du zuzahlen oder zukriegen?
Meinst du bei 23 Kröten %10 Prozent unangemessen?.

10% sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für den Händler nicht tragbar.

Fair wäre sicherlich ein Nachlass in Höhe von ca. 300 bis 500 Euro.

Im übrigen bin ich persönlich kein Fan von Vorführfahrzeugen und Fahrzeugen, die auf das Autohaus zugelassen werden. Bei ner Probefahrt macht sich keiner groß Gedanken, ob der Motor warm oder kalt ist. Die Automatik wurde dann wohl auch nicht sorgsam behandelt. Im Gegenzug kann man bei den heutigen Motoren und Technik davon ausgehen, dass sie auch solch ein Fahrverhalten abkönnen.

Beste Grüße,

Manuel
 
10% sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für den Händler nicht tragbar.

Fair wäre sicherlich ein Nachlass in Höhe von ca. 300 bis 500 Euro.

Im übrigen bin ich persönlich kein Fan von Vorführfahrzeugen und Fahrzeugen, die auf das Autohaus zugelassen werden. Bei ner Probefahrt macht sich keiner groß Gedanken, ob der Motor warm oder kalt ist. Die Automatik wurde dann wohl auch nicht sorgsam behandelt. Im Gegenzug kann man bei den heutigen Motoren und Technik davon ausgehen, dass sie auch solch ein Fahrverhalten abkönnen.

Beste Grüße,

Manuel
Das war kein Händler . Es ist eine Niederlassung
 
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