BMW Basic Service? EWG Übereinstuimmungsbest...

cdebuhr

Fahrer
Registriert
22 September 2005
Hi,

ich habe og. Paket und frage mich nun, wie erfährt eigentlich später bei einer Inspektion die BMW-Werkstatt, dass ich das Paket habe?

Eine Service-Karte oder ähnliches habe ich nicht bekommen. Es steht halt nur auf der Rechnung.

Noch ein 2. Punkt. Ich habe eben meinen alten Wagen verkauft und der Käufer wollte eine "EWG Übereinstimmungsbescheinigung". Für den AMG hatte ich keine. Bei BMW habe ich jetzt aber auch keine bekommen. Muss man die extra "beantragen"?

Danke für Eure Hilfe.
Chris
 
AW: BMW Basic Service? EWG Übereinstuimmungsbest...

cdebuhr schrieb:
Hi,

ich habe og. Paket und frage mich nun, wie erfährt eigentlich später bei einer Inspektion die BMW-Werkstatt, dass ich das Paket habe?

Eine Service-Karte oder ähnliches habe ich nicht bekommen. Es steht halt nur auf der Rechnung.

Noch ein 2. Punkt. Ich habe eben meinen alten Wagen verkauft und der Käufer wollte eine "EWG Übereinstimmungsbescheinigung". Für den AMG hatte ich keine. Bei BMW habe ich jetzt aber auch keine bekommen. Muss man die extra "beantragen"?

Danke für Eure Hilfe.
Chris

Das ist die neue CoC-Bescheinigung (Übersetzung hab ich gerade nicht im Kopf). Wird dir normalerweise mit dem Fahrzeugbrief ausgehändigt. Damit kann das Fahrzeug innerhalb der EU zugelassen werden.

Die CoC gibt es nach meinem Wissen erst seit dem es den neuen Brief gibt.

EDIT: Paket ist bestimmt in deiner elektronischen Fahrzeugakte gespeichert. Dort ist auch die gesamte Ausstattung und die Historie hinterlegt.
 
AW: BMW Basic Service? EWG Übereinstuimmungsbest...

Ah, danke.

Die elektr. Akte, kann die jeder BMW-Händler einsehen? Dann wärs ja eine elegante Lösung.

Thx
Chris
 
AW: BMW Basic Service? EWG Übereinstuimmungsbest...

cdebuhr schrieb:
Eine Service-Karte oder ähnliches habe ich nicht bekommen. Es steht halt nur auf der Rechnung.

Steht es nicht auch als "Sonderausstattung" in Deinem Service-Heft (1. Umschlagseite?)?

Grüßle
Chris
 
AW: BMW Basic Service? EWG Übereinstuimmungsbest...

cdebuhr schrieb:
Ah, danke.

Die elektr. Akte, kann die jeder BMW-Händler einsehen? Dann wärs ja eine elegante Lösung.

Thx
Chris

Kann ich nicht sagen, aber ich nehme es mal an. Obwohl das ein datenschutzrechtliches Problem wäre. Aber das ist ein anderes Thema.:w

Aber die CoC-Bescheinigung würde ich unbedingt anmahnen, nicht das es Probs gibt, wenn Du dein Teil verkaufen willst.

*klugscheissmoduson*
PS: Die Bezeichnung EWG gibt schon seit Jahrzehnten nicht mehr:w
*klugscheissmodusoff*
 
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