cooler spruch

AW: cooler spruch

6,5 cm ist echt mindesthöhe ? Ich sehe hier immer mindestens 5 Döner-Gölfe rumeiern (das sind die die nie in die Vekehrsberuhigten BEreiche kommen, Schildkröten sei dank), die höchstens auf 3 cm kommen mit dem Frontspoiler ...
 
AW: cooler spruch

Nein, 6,5 cm sind deutlich unter der Mindestbodenfreiheit :w

Die Mindestbodenfreiheit unter der Fahrzeugmitte wird aber sicher noch irgendwer hier recherchieren :w

... ich meine es wären in Deutschland 8 cm und im Ösiland 11 cm (wegen der hohen Berge *gg*)
 
AW: cooler spruch

ist völliger blödsinn, soweit ich weiß, sollte ein auto 12 cm bodenfreiheit haben, es ist aber ein sollte, nach dem TÜV darf das auto nicht zu einem verkehrshinderniss werden, das mit den 12 cm ist kein gesetzt sondern nur eine richtlinie. die polizei darf einem das auto deswegen nicht stilllegen (wenn die Tieferlegung eingetragen ist), sondern kann dich nur erneut zum tüv schicken und die können es verweigern es abzusegnen.
 
AW: cooler spruch

was es jedoch gibt, sind gesetze, welchen abstand die Beleuchtungen und das nummernschild mindestens vom boden brauchen. also mein e30 hatte noch 3 cm unter der ölwanne, ich kam nichtmal über die stahlkante der grube beim tüv, trotzdem alles eingetragen gewesen.

was gefunden:

Die StVZO enthält auch keine Stelle, wonach für Pkw eine Bodenfreiheit von 11 cm vorgeschrieben ist. Es existiert allerding ein Merkblatt VdTÜV 751, Stand Mai 2000, das sich auch mit der Frage der Bodenfreiheit von Kfz befaßt. In dem Merkblatt soll auch eine Empfehlung enthalten sein, wonach ein Kfz in der Lage sein sollte, ein Hindernis von 800 mm x 110 mm ohne Berührung zu überfahren. Auch insoweit handelt es sich aber keineswegs um eine rechtlich verbindliche oder zwingende Vorgabe. Für die Frage, ob ein Kfz ausreichende Bodenfreiheit hat, kommt es auf das konkrete Kfz in der Gesamtbetrachtung an. Der Radstand spielt ebenso eine Rolle wie die Federwege. Grundsätzlich ist es denkbar, dass durch Fahrwerksänderungen in Form von Tieferlegung die Betriebserlaubnis eine Kfz erlischt. Ob ein konkretes Fahrzeug den zulassungsrechtlichen Erfordernissen der StVZO entspricht, prüft der TÜV. Bei Tieferlegung eines Kfz ist zunächst zu fragen, wie die Tieferlegung konkret vorgenommen wurde. Es kommt z.B. darauf an, ob für die eingebauten Teile eine Teilebetriebserlaubnis vorliegt, und ob die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis von einer Abnahme des Einbaus abhängig gemacht wurde. In manchen Fällen kann aber auch eine (kostenintensive!) Vollbegutachtung des Fahrzeugs gemäß § 21 StVZO erforderlich werden. Sofern ein Fahrzeug nicht den zulassungsrechtlichen Bestimmungen der StVZO entspricht, steht der Verwaltungsbehörde das Instrumentarium des § 17 StVZO zur Verfügung. Danach kann u.a. eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden oder es kann ein Sachverstädigengutachten eingeholt werden. Auf jeden Fall ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, so dass eine Stillegung erst als letztes Mittel in Betracht kommt. Eine Stillegung durch die Polizei dürfte nur in ganz extremen Fällen rechtmäßig sein, wenn ohne weiteres klar ist, dass die Vorschriften der StVZO verletzt sind und wenn mildere Mittel nicht in Betracht kommen, um eine Gefahr abzuwenden. Eine Stillegung durch die Polizei, weil ein Hindernis 800 mm x 110 mm nicht ohne Berührung überfahren werden konnte, müßte wohl sehr genau auf ihre Rechtmäßigkeit untersucht werden.

und:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenfreiheit
 
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