MC_FireFoX
Fahrer
- Registriert
- 26 April 2008
AW: Coupé zerkratzt
Hallo zusammen,
also ähnlich war auch mein erster Gedanke bezüglich fotografieren. Sicherlich mag es beruhigend für das Gewissen sein, aber wie will ich beweisen, dass auf dem Foto der Schaden noch nicht da war? So wie ich das verstanden habe, wird eben das Nachbarauto inkl. Nummernschild fotografiert. Es mag bei einer "Fahrerflucht" (wenn der Besitzer es gemerkt hat) ein eventuelles Druckmittel sein, allerdings geh ich davon aus, dass man zu 99% umsonst fotografiert hat.
Wenn mir jemand ein Bild zeigt mit meinem Auto neben seinem und dann noch ne Macke an seiner Tür zeigen würde, würde ich ihn auslachen und ihm viel Glück (mehr oder weniger, geht ja dann gegen mich :)) bei seiner Anzeige wünschen.
Meint ihr nicht?
Eine SaCKgasse oder kleine Seitengasse - wahrlich ein Toptipp. Also dort, wo es ja keine Zeugen gibt und sich ein möglicher Täter unbeobachtet fühlt. Alle mir bekannten Vandalismusschäden im Bekanntenkreis oder Radio-Diebstähle spielten sich stets bei Dämmerung oder Nacht in Nebenstraßen ab. Die Gefahr ertappt oder erkannt zu werden, ist in allen Fällen der beste Wächter.
Fotos nützen praktisch nichts. Und bei welcher angeschlagenen Türe sollte das andere Auto Lackspuren hinterlassen? Da hat man Beulen, aber der Lack bleibt auf beiden Autos dran.
Ich hatte einmal einen Parkschaden mit Schrammen, wo am anderen Auto mein Lack klebte und umgekehrt. Die Polizei schaute sich das an und meinte dazu "Ja gut... Protokoll können wir machen, aber das beweist noch nichts. Sie könnten ja auch dem raufgefahren sein.." Fotos beweisen auch nichts, weil ich könnte es ja beim Ausparken nach dem Schießen des Fotos verursacht haben und dann verärgert reklamieren wollen. Das hat mir im obigen Fall mein Versicherungsmakler aus seiner Erfahrung bestätigt... Anwalt meinte dazu "Ja gut.. probieren können wir es, aber das wird dauern..." Ein vorsätzlicher und von Zeugen belegter Vandalismusschaden an einem meiner Autos dauerte 16 Monate bis zur Verhandlung und da mußte ich auch noch 2x antanzen zur Strafverhandlung (Zeit!), der nur mit einem Standardsatz entschädigt wird als Zeuge, der nicht einmal die Benzinkosten für die Anfahrt deckt... und dann hätte ich mich privat als Geschädigter anschließen können und mit dem Urteil im Rücken den entstandenen Schaden privat einklagen - von einem arbeitslosen Alkoholiker = absolut wertlos.
Nicht falsch verstehen, die Strafanzeige würde ich jederzeit wieder machen, aber privat da an sein Geld zu kommen, ist ein langer und nerviger Weg, wo man ziemlich indifferent sein kann zw. selbst zahlen/Versicherung oder juristisch durchziehen, wenn es nicht exorbitante Beträge sind. Immerhin kann man im ersten Fall auch sofort psychisch damit abschließen und ad acta legen.
Beileid für den Schaden, da muß man mit schönen Autos leider durch..
Marius
Hallo zusammen,
also ähnlich war auch mein erster Gedanke bezüglich fotografieren. Sicherlich mag es beruhigend für das Gewissen sein, aber wie will ich beweisen, dass auf dem Foto der Schaden noch nicht da war? So wie ich das verstanden habe, wird eben das Nachbarauto inkl. Nummernschild fotografiert. Es mag bei einer "Fahrerflucht" (wenn der Besitzer es gemerkt hat) ein eventuelles Druckmittel sein, allerdings geh ich davon aus, dass man zu 99% umsonst fotografiert hat.
Wenn mir jemand ein Bild zeigt mit meinem Auto neben seinem und dann noch ne Macke an seiner Tür zeigen würde, würde ich ihn auslachen und ihm viel Glück (mehr oder weniger, geht ja dann gegen mich :)) bei seiner Anzeige wünschen.
Meint ihr nicht?