AW: Dämm-Matte von Motorhaube entfernen?
Also das die Polizisten Dir nicht unter Umständen die Karre stillegen dürfen wäre ich mir nicht so sicher. Auf welche Gesetzesgrundlage stützt Du Dich da?
Das Polizeirecht ist ja je nach Bundesland anders.
Würde mich mal interessieren. :)
grundlage dafür ist hauptsächlich § 19 abs. 2 und 3 stvzo der folgendes aussagt:
mit der neufassung des § 19 abs. 2 stvzo erlischt die be nunmehr nur dann, wenn änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der betriebserlaubnis genehmigte fahrzeugart geändert wird
2. eine gefährdung von verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das abgas- und geräuschverhalten verschlechtert wird
punkt 1 besagt übrigens nicht, dass ich ein teil verbaue welches verboten ist, sondern sagt aus, dass ich aus nem 50ccm roller keine 35ps rausholen darf
punkt 3 hat auch ne reihe messtoleranzen und ein offener luftfilter liegt immer in dem bereich, dass der absatz nicht zieht. dort fallen mehr auspuffanlagen drunter die keine schalldämpfer mehr haben
dass polizeirecht bundeslandabhängig ist mag ich bezweifeln. jeder polizist muss sich an dienstvorschriften oder gesetze halten und mir wäre neu, dass jedes bundesland eigene verkehrsregeln oder ne eigene stvo hat.
zum thema karre stilllegen oder nicht greifen natürlich noch mehr gesetzestexte. der oben beschriebene ist jetzt allerdings der einzige den ich so im kopf hab

hab das alles auch nicht nur selbst zusammengedichtet oder alles nur so vom hören sagen, sondern mich da von paar juristen in meinem bekanntenkreis aufklären lassen. einer davon is spezialisiert auf verkehrsrecht und dank ihm fahr ich immer mit einem breiten grinsen in verkehrskontrollen
