Wenn @Brummm "laut schreibt", dann wacht man(n) auf - garantiert.Das ist natürlich in sich sinnlos, denn wer eingeschlafen ist, wird auch den ganz "lauten" Text nicht hören.![]()


(ich war allerdings schon 10 Minuten vorher wach)
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Wenn @Brummm "laut schreibt", dann wacht man(n) auf - garantiert.Das ist natürlich in sich sinnlos, denn wer eingeschlafen ist, wird auch den ganz "lauten" Text nicht hören.![]()
Intention verstanden, gleichwohl kurz dazu: Rechtlich ist das etwas ganz anderes, und deutlich leichter lösbar, weil man bei solchen Fotos gar nicht erst in den Dunstkreis des Datenschutzrechts kommt.... Nun hatte ich aus reiner Gewohnheit (= Vorsicht) unmittelbar nach dem Einparken ein schönes Foto gemacht (nicht Dashcam, sondern normaler Fotoapparat), auf dem das eigene Fahrzeug zu sehen ist (natürlich ohne den Schaden) und beide Nachbarfahrzeuge mit ihren Nummernschilden.
Mit Hilfe der Carabinieri wurden Halter und Fahrer ausfindig gemacht ...
...
Es wäre für mich nur sehr schwer erträglich, wenn ich dieses entscheidende Foto aus irgendwelchen formalen Gründen nicht verwenden dürfte. ...
Ich schließe mich also denjenigen an, die hier schon ihrer Hoffnung Ausdruck gegeben haben, dass es zu einer sinnvollen (!) Regelung kommt, die den verschiedenen Rechtsgütern angemessen Rechnung trägt.
So richtig schön wäre eine fest im Fahrzeug integrierte Cam, wie es - leider nur - wenige „Amis“ bieten.![]()
[...]
aber nützt dem ja nichts bei dem es der Richter nicht anerkennt.
Ähm, Urteile der obersten Gerichte haben auch in unserer Rechtsordnung durchaus weitreichende Auswirkungen und damit eine gewisse "Allgemeingültigkeit" - weil sie zwar für einen Einzelfall ergangen sind, in vergleichbaren Fällen von den unteren Gerichten aber beachtet werden (müssen).Also ich sehe in dem Urteil für die Allgemeinheit erstmal keinerlei Mehrwert. Es gilt für dein Einzelfall ... So wie das in den Medien gehypt wird, könnte man leicht den Eindruck gewinnen daraus leite sich ein allgemein gültiges Urteil ab. Tut es aber nicht. ...
Ähm, Urteile der obersten Gerichte haben auch in unserer Rechtsordnung durchaus weitreichende Auswirkungen und damit eine gewisse "Allgemeingültigkeit" - weil sie zwar für einen Einzelfall ergangen sind, in vergleichbaren Fällen von den unteren Gerichten aber beachtet werden (müssen).
Naja in der Hand hat man damit trotzdem nichts. Solange da keine klare Regelung getroffen wird, ist das für den kleinen Mann Makulatur, weil er jedes mal erst klagen müsste, damit er überhaupt eine Chance darauf hat, dass seine Aufnahmen als Beweismittel zugelassen werden. Typisch deutsch eben, bloß nicht zu einfach regeln, am Ende blickt der Bürger noch regelrecht durch. Nicht auszumalen![]()