Dashcams in Autos?

... Nun hatte ich aus reiner Gewohnheit (= Vorsicht) unmittelbar nach dem Einparken ein schönes Foto gemacht (nicht Dashcam, sondern normaler Fotoapparat), auf dem das eigene Fahrzeug zu sehen ist (natürlich ohne den Schaden) und beide Nachbarfahrzeuge mit ihren Nummernschilden.
Mit Hilfe der Carabinieri wurden Halter und Fahrer ausfindig gemacht ...
...
Es wäre für mich nur sehr schwer erträglich, wenn ich dieses entscheidende Foto aus irgendwelchen formalen Gründen nicht verwenden dürfte. ...
Ich schließe mich also denjenigen an, die hier schon ihrer Hoffnung Ausdruck gegeben haben, dass es zu einer sinnvollen (!) Regelung kommt, die den verschiedenen Rechtsgütern angemessen Rechnung trägt.
Intention verstanden, gleichwohl kurz dazu: Rechtlich ist das etwas ganz anderes, und deutlich leichter lösbar, weil man bei solchen Fotos gar nicht erst in den Dunstkreis des Datenschutzrechts kommt. ;)

Mal kurz ohne allzu dicke Rechtsbrille: Ich würde mich, auch in Ansehung der hier diskutierten Bedenken, durchaus trauen, mit einer (nicht allzu auffällig platzierten) Dashcam durch die Gegend zu fahren. :) :-)

Im Fall der Fälle, d.h. wenn man die Aufnahme braucht, wird man sich halt eine putzig kreative Erklärung ausdenken müssen, warum man rein zufällig und nur mal ganz kurz, und sonst ja nie, die Dashcam im Einsatz hatte. :whistle: Bei einem Unfall wird das wohl in der Tat Kreativität erfordern, aber bei vorhersehbaren Ereignissen - z. B. wenn man einen Rowdy vor sich hat - lässt sich ja durchaus hören, dass man die Cam aufgrund der heiklen Fahrmanöver des Anderen manuell eingeschaltet hat.

So richtig schön wäre eine fest im Fahrzeug integrierte Cam, wie es - leider nur - wenige „Amis“ bieten. :) :-)
 
So richtig schön wäre eine fest im Fahrzeug integrierte Cam, wie es - leider nur - wenige „Amis“ bieten. :) :-)

das bedeutet dann für Böllerwagen hier in Deutschland: ich habe etwas im Auto (festverbaut) nutze es natürlich nicht, habe es dann im Fall der Fälle nur durch meine Trödelei (was ist das für ein Knopf? Huch!!!) ausversehen etwas aufgezeichnet? &:

zum Schlafen bei juristischen Diskussionen:

es scheint mir einen sehr philosophischen Charakter zu haben ... wenn ich Eure Ausführungen lese. Erinnert mich an meinen Deutschkurs "Antigone", Recht und Gerechtigkeit, göttliches Recht oder staatliche Gesetze .... :D war aber sehr interessant
 
Naja, das alles ist gar nicht sonderlich philosophisch, sondern hat, wie so vieles Rechtliche, ganz konkret Auswirkungen auf unser aller (Autofahrer-) Leben. :w

Wer über solche Themen Bescheid weiß, der agiert im Fall des Falles clever, anstatt sich vielleicht voll in die Nesseln zu setzen. :) :-)
 
Mit "philosophisch" meine ich keineswegs eine Verhohnepipelung ala "hakuna matata" Eurer Ausführungen und Betrachtungsweise, da ich die Philosophie als ethische Grundlage - wenn man denn viele Aspekte in Erwägung zieht oder zeihen muss - sehr schätze. Deshalb mein Beispiel zu Antigones Kernthema, welches erhebliche und konkrete Konsequenzen für die Dame hatte.

(deshalb lache ich mich oftmals bei manchen Kommentaren hier im Forum schlapp, wenn dann irgendwelche Nebelkerzen ala "ich habe da mal ein Zitat von xx in den Raum geworfen werden, um zu beeindrucken)
 
Also ich sehe in dem Urteil für die Allgemeinheit erstmal keinerlei Mehrwert. Es gilt für dein Einzelfall und ändert nichts an der Tatsache, dass es nach wie vor pauschal erstmal nicht zulässig ist. Ob es dann doch als Beweis zugelassen wird, hängt weiterhin vom Ermessen des Richters ab. So wie das in den Medien gehypt wird, könnte man leicht den Eindruck gewinnen daraus leite sich ein allgemein gültiges Urteil ab. Tut es aber nicht.
Sicherlich ein Gewinn für den betroffenen Filmer, aber nützt dem ja nichts bei dem es der Richter nicht anerkennt.
 
Also ich sehe in dem Urteil für die Allgemeinheit erstmal keinerlei Mehrwert. Es gilt für dein Einzelfall ... So wie das in den Medien gehypt wird, könnte man leicht den Eindruck gewinnen daraus leite sich ein allgemein gültiges Urteil ab. Tut es aber nicht. ...
Ähm, Urteile der obersten Gerichte haben auch in unserer Rechtsordnung durchaus weitreichende Auswirkungen und damit eine gewisse "Allgemeingültigkeit" - weil sie zwar für einen Einzelfall ergangen sind, in vergleichbaren Fällen von den unteren Gerichten aber beachtet werden (müssen).
 
Ob die Versicherungen das schon wirklich richtig durchdacht haben...? :whistle:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dashcam-auto-versicherer-wollen-aufnahmen-nutzen-a-1207984.html

"Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Minikameras ... im Auto werden vermutlich nun auch die Versicherungen auf die Technik zurückgreifen. Es sei davon auszugehen, dass die Autoversicherer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen werden, um die Aufklärung von Unfällen zu erleichtern, ..."

Übernimmt die Versicherung dann auch das Bußgeld der Aufsichtsbehörde und den durch den Gefilmten beanspruchten Schadensersatz? :5jesterz:
 
Ich würde jetzt mal den Anwendungsbereich der DSGVO in den Raum werfen. Dort steht "Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

[..]durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten" Sprich, wenn ich nicht plane, mit den Dashcam Videos etwas anderes als persönliche Tätigkeiten vorzunehmen, sollte zumindest nach der GVO die Verwendung einer Dashcam nicht unzulässig sein. Zur Verwendung als Beweismittel würde dann ja wiederum die Rechtsprechung des BGH greifen. Im Erwägungsgrund 18 des DVO geht es dann sogar noch weiter "Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten." Wie das dann ausgelegt wird, darauf bin ich gespannt. Quelle: https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/
 
Nein, die Verwendung einer Dashcam im öffentlichen Straßenverkehr hat nichts zu tun mit ... persönlichen oder familiären Tätigkeiten ...", sondern fällt in den Anwendungsbereich der DS-GVO.
 
Ähm, Urteile der obersten Gerichte haben auch in unserer Rechtsordnung durchaus weitreichende Auswirkungen und damit eine gewisse "Allgemeingültigkeit" - weil sie zwar für einen Einzelfall ergangen sind, in vergleichbaren Fällen von den unteren Gerichten aber beachtet werden (müssen).

Naja in der Hand hat man damit trotzdem nichts. Solange da keine klare Regelung getroffen wird, ist das für den kleinen Mann Makulatur, weil er jedes mal erst klagen müsste, damit er überhaupt eine Chance darauf hat, dass seine Aufnahmen als Beweismittel zugelassen werden. Typisch deutsch eben, bloß nicht zu einfach regeln, am Ende blickt der Bürger noch regelrecht durch. Nicht auszumalen ;)
 
Naja in der Hand hat man damit trotzdem nichts. Solange da keine klare Regelung getroffen wird, ist das für den kleinen Mann Makulatur, weil er jedes mal erst klagen müsste, damit er überhaupt eine Chance darauf hat, dass seine Aufnahmen als Beweismittel zugelassen werden. Typisch deutsch eben, bloß nicht zu einfach regeln, am Ende blickt der Bürger noch regelrecht durch. Nicht auszumalen ;)

Einfach zu regeln würde bedeuten, man schaffe einen neuen Paragraphen oder streiche einen Bestehenden, der im Wortlaut eindeutig sein sollte.
Wenn, wie hier eine Einzelfallentscheidung eines obersten Gerichtes getroffen wurde, so gilt dies als Richtlinie für ähnlich gelagerte Fälle. Ich denke, wenn man seinen RA mandatiert, wird dieser nach Prüfung der Sachlage die Gegenseite ggfs auf dieses Urteil hinweisen (bzw.wird eine richterliche Entscheidung der Vorinstanzen dazu angehalten sein, hier ganz genau hinzuschauen) ...
Höchstrichterliche Entscheidungen sind nicht nur für/wider des “kleinen Mannes“ sondern geben auch die Richtung für die Großen vor.
 
Edit: diese höchstrichterlichen Entscheidungen sind im “Kleinen“ so eine Art case-law des amerikanischen Rechtssystems an die auch ein RA, Staatsanwalt oder Richter nicht vorbeikommt
 
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