@KMS
Ich kann deine Bedenken nachvollziehen. Dennoch kann man etwas dazu anmerken.
Der Einbau, durchgeführt von einer (Fach-) Werkstatt ist genauso bedenkenlos wie ein Einbau durch BMW. Nach meinen Erfahrungen traue ich inzwischen freien Werkstätten ohnehin deutlich mehr zu als den computerabhängigen Anzugträgern der offiziellen BMW-Vertretungen vor Ort.
Die Versicherung kann nicht einfach aufs Geratewohl eine Behauptung aufstellen und sich auf Leistungsfreiheit berufen. Dazu gehört schon etwas mehr Substanz. Gerade, wenn man den Einbau durch eine Fachwerkstatt hat durchführen lassen.
Aber, und das dürfte das entscheidende sein, ohne Beifahrerairbagdeaktivierung darfst du laut BMW keine Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150cm im E85 transportieren - auch nicht mit Kindersitz!
Das ist nämlich der Auszug aus der Betriebsanleitung zum Fahrzeug (Stand: 2003):
Dort steht explizit "nur in ..." und viel entscheidender "...
und bei deaktivierten Beifahrerairbag".
Und diesen Verstoß gegen die Betriebsanweisung durch BMW kann dir im Zweifelsfall die Versicherung durchaus zum Vorwurf machen.
Insofern wäre wohl durchaus überlegenswert, ob man nicht doch die fachgerechte Nachrüstung vornimmt. Ich werde es wohl demnächst auch angehen, obwohl ich keine eigenen Kinder habe. Aber Neffe und Nichten fallen halt noch unter diese Zwangsvorgabe. Bisher ist zum Glück nichts passiert, da mit Kindern an Bord sowieso deutlich gedrosseltes Tempo angesagt ist, aber weitere Mitfahrten bleiben deswegen dennoch (vorerst) aus.