Defekte 296 Felgen werden von BMW ersetzt

Sharky

macht Rennlizenz
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18 Juni 2005
Ort
Dort wo kein Gras wächst
zumindest in den USA

http://www.carcomplaints.com/news/2015/bmw-z4-cracked-wheel-lawsuit.shtml



Wenigstens kann BMW nicht behaupten Nichts davon gewusst zu haben oder auf Einzelfälle schieben.Interessant auch,dass BMW zweimal erfolgreich Ansprüche angefochten hat,siehe Artikel.Nun scheint es eine Einigung zu geben,die hoffentlich in Europa ebenfalls in dieser Art gehandelt wird.

Zusammenfassend mit anderen Schwachstellen, insbesondere bei den N54 Modellen, die prinzipiell vorerst dementiert werden und als Einzelfälle abgetan werden,so jedenfalls die Mehrheit der Feedbacks betroffener Halter, und die Regelung des Ersatzes oder der Reperatur nach der "Kulanzzeit" trotz geringer Kilometerleistungen eher auf Zufall basiert,wirft das kein gutes Licht auf die Marke.

Als Premiumhersteller hätte man die Situation erst gar nicht soweit kommen lassen sollen.
 
Was mich jetzt interessieren würde - auch wenn nicht betroffen - und vielleicht kann Jan es beantworten: Obwohl wir hier von einem anderen Rechtssystem sprechen - komme ich nun mit dieser Regelung aus den USA hierher und gehe vor Gericht, weil BMW mein Ansinnen abgelehnt hat ... Hilft die US-Entscheidung, oder sind deutsche Gerichte für so etwas "taub"?

Tim
 
... Obwohl wir hier von einem anderen Rechtssystem sprechen - komme ich nun mit dieser Regelung aus den USA hierher und gehe vor Gericht, weil BMW mein Ansinnen abgelehnt hat ... Hilft die US-Entscheidung, oder sind deutsche Gerichte für so etwas "taub"?
In anderen Rechtsordnungen ergangene gerichtliche Entscheidungen haben hierzulande keinerlei Bindungswirkung, weshalb ein hiesiges Gericht sie nicht - und zwar nicht einmal ansatzweise - berücksichtigen muss.

Natürlich lassen sich solche Entwicklungen aber argumentativ verwenden - hier beispielsweise für den Umstand, dass es offensichtlich tatsächlich ein Qualitätsthema mit den Felgen gibt (was andernfalls womöglich nur schwer nachweisbar wäre) und dass das Thema für BMW auch nicht neu ist (womit BMW vor Gericht kaum mehr die Position des "Unschuldslamms" einnehmen kann). Ob das einem hiesigen Kläger hilft, lässt sich nicht sagen, man sollte aber freilich nicht vergessen, dass es letztlich immer darum geht, den Richter von der Richtigkeit der eigenen Rechtsauffassung zu überzeugen. :) :-)
 
Was mich jetzt interessieren würde - auch wenn nicht betroffen - und vielleicht kann Jan es beantworten: Obwohl wir hier von einem anderen Rechtssystem sprechen - komme ich nun mit dieser Regelung aus den USA hierher und gehe vor Gericht, weil BMW mein Ansinnen abgelehnt hat ... Hilft die US-Entscheidung, oder sind deutsche Gerichte für so etwas "taub"?

Bei der Klebelenkung vom E85 hat das auch nicht geholfen.
BMW USA hat anstandslos jedem das Lenkgestänge getauscht. BMW D verlangt über 2400 Euro, da in Europa das Problem als Komfortproblem abgetan wurde und das KBA dem zugestimmt hatte.


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Bei der Klebelenkung vom E85 hat das auch nicht geholfen.
BMW USA hat anstandslos jedem das Lenkgestänge getauscht. BMW D verlangt über 2400 Euro, ...
Tim ging es ja um ein konkretes gerichtliches Vorgehen, und nicht etwa um die Frage, wie BMW "allgemein" mit dem Thema umgeht. Unter dieser Prämisse halte ich beide Themen nur für bedingt vergleichbar, weil die Probleme der "Klebelenkung" nicht so deutlich zutage treten, wie ein etwaiger Felgenbruch. Mit anderen Worten: Bricht eine 296-Felge und strengt deren Eigentümer daraufhin einen Schadensersatzprozess an, könnte ich mir eher einen Erfolg vorstellen, als bei der gerichtlichen Durchsetzung eines bloßen Reparaturanspruchs aufgrund eines nicht perfekt funktionierenden Bauteils.

Vergleichbar sind aber beide Fälle sicherlich dann, wenn es allein darum ginge, auf Basis der qualitativen Bedenken "vorbeugend" einen Felgentausch gerichtlich durchzusetzen. So etwas dürfte ähnlich aussichtslos sein, wie im Falle der Klebelenkung.
 
Durch meine Anspielung auf das KBA wollte ich eigentlich andeuten, dass es völlig Wurscht ist, was in Übersee geschieht (Jetzt mal ohne Juristedeutsch ausgedrückt :b)
 
Wäre interessant zu wissen, wie sich BMW jetzt bei Kulanzanträgen aufstellt, in denen ausdrücklich auf die Entscheidung aus den USA hingewiesen wird…
 
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