DEVK verzögert die Vollkasko-Abrechnung

crake

macht Rennlizenz
Registriert
17 Juli 2009
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
Fogendes Szenario:
Z4 E89 vollkommen ohne Schaden, dann verursache ich einen Auffahrunfall.
Das Auto ist geleast (mach ichauch nicht mehr); nun stellt der Gutachter der DEVK fest, dass es eine gravierende Hinterachsenproblematik gibt.
Der KFZ Chef (BMW) sagt, so hätte man absolut nicht fahren können, das muss hier oder beimTransport passiert sein).Ich konnte aber ziemlilch gut weiterfahren und angezeigt wurde nur , dass Luftverlust im linken, hinteren Reifen eingetreten ist (runflat!)

JEDENFALLS steht der DEVK Gutachter nun auf seiner Meinung, dass die Hinterachsenproblematik NICHT auf denFrontalunfall zurückzuführen ist.
Ichaber KEINE Ahnung habe wann das eingetreten sein soll, vielleicht bei einem frühreren Unfall was verschoben, kA.

Jedenfalls massive Verzögerung, das Auto steht nun sage und schreibe von 4 Wochen beim Händler; derohne Freigabe nicht anfagen kann, ohne dass ich evtl.viel Geld verliere.

Was kann ich ineinem solchen Fall tun?
DasLeasung läut in 3 Wochen aus, ich würde es gene 10 Tage vorher übernehmen und finanzieren.

Wer kommt aber jetzt für die ominöse Hinterachsenproblematik auf??

Danke Euch, Liebe Grüße,, Michael
 
So wie die jetzige Situation sich darstellt wirst du dafür aufkommen müssen,sofern du Nichts weiter unternimmst.

Was soll denn an der Hinterachse für ein Problem sein?KV erhalten?Der Frontschaden scheint ja nicht gravierend zu sein und der Schaden wird von der VS geregelt,wenn du vorhast den Wagen zu übernehmen?
 
Das Hinterachsenproblem kenne ich noch nicht im Detail (also auch kein KV) ich habe dem KFZ Meister nun zum zweiten Mal geschrieben, nachher versuche ich auch ihn am Telefon zu erwischen.
Die Antwort von der DEVK ist jetzt da: wie vermutet: der Achsscahden kann nicht dem Unfallereignis zugeordnet werden und ist daher von uns nicht zu bezahlen...
Jetzt schalte ich gerade meinen RA ein... grmpf.
 
Der Wagen war schon einmal in der Werkstatt als er bei der DEVK versichert war. Dort wurde der Schaden NICHT festgestellt.
Ergo, entstand der Schaden in der Zeit, in der ich mit der DEVK VK versichert war. Müssen sie nun zahlen oder müssen das nicht? (wenn das tatsächliche Ereignis unbekannt ist)
 
Die VK zahlt doch nicht,wenn kein Zusammenhang mit dem Unfall besteht und/oder ein "normaler" Defekt/Verschleiss an deinem Wagen auftritt.Da ist BMW dein Ansprechpartner,abhängig ob dein Fahrzeug kulanzfähig ist.Solltest du oder der KFZ Meister sicher sein,dass der Schaden auf den Unfall zurückzuführen ist wirst du vermutlich ein Gegengutachten beauftragen müssen.Deshalb warte mal ab,was an der Hinterachse defekt sein soll und ein Zusammenhang plausibel erscheint.
 
Ich bin da ganz bei Sharky: was sagt denn das Gutachten zum Schaden an der Hinterachse? Wurde genau untersucht, was das für ein Schaden ist oder nur festgestellt, dass es einen gibt, der aber nicht vom Unfall herrühren kann?
Natürlich zahlt in diesem Fall die VS nicht. Außer, Du lässt ein Gegengutachten anfertigen, das zu dem Ergebnis kommt, dass der Schaden doch vom Unfall kommt - dann steht Gutachten gegen Gutachten und Du wirst den Rechtsweg gehen müssen.

Tim
 
Wenns vorne bummst, warum soll dann die Hinterachse kaputt sein? &:

War es ein Neuwagen?
oder hast Du ihn gebraucht geleast?
 
...vielleicht bei einem frühreren Unfall was verschoben....
Hast du einen Gebrauchtwagen geleast, so dass du einen früheren Schaden nicht ausschließen kannst? Da wäre die Feststellung im ersten Satz "vollkommen ohne Schaden" schon sportlich. Ansonsten sind die spärlichen, und mit Verlaub etwas verwirrend formulierten, Informationen zu spärlich, um hier die Frage zu beantworten, wer den (nicht näher spezifizierten) Schaden an der Hinterachse bezahlen muss. Der Anwalt kann da sicher besser helfen.
 
Mir ist nicht klar, warum man zwar irgend einen Schaden an der Hinterachse feststellen, aber weder die Werkstatt noch der Gutachter ihn konkret benennen kann!?
Wenn der Gutachter weiß, DASS was kaputt ist, dann muss er doch auch sagen können, WAS kaputt ist!
Ich finde die Angelegenheit irgendwie verworren - zumindest so, wie sie hier geschildert wird.

Gruß
mabel
 
Vielleicht solltest du deinen Leasinggeber hierzu kontaktieren. Schließlich ist nicht dir ein Schaden entstanden, sondern denen.
 
Bei meinem damaligen Schaden hat sich die Rechtsabteiling des Leasinggebers eingeschaltet und die Sachverhalt geregelt. Ein zweites Gutachten halte ich auch für sinnvoll.
 
Nun wird von allen Seiten gemauert. Es ist auch ein sehr verzwickter Fall, und ich bin mir nicht mal sicher, ob es etwas bringt, Details darüber zu schreiben, ob Ihr dann mehr oder weniger versteht...
Im Moment z.B. stimmen nicht mal mehr die Profiltiefen, da misst BMW am 24.8. hinten li 5 mm, hi re 6 mm;
Das Auto hatte dann leider(!!!!) gleich wieder einen Frontschaden am 27.8. (!). D.h. das Auto steht seit dem 28.8. (da wurde es dann abgeschleppt, nachdem ich noch langsam nach Hause fahren konnte (2 km) beim BMW Händler.
Am 07.09. misst BMW hi li 7 mm, hi re 7 mm. Obwohl von einem Auswechseln der Hinterräder (vom vorherigen Unfall) nichts stand.
Und nun misst der DEVK Gutachter (der zum 2. Mal kommen sollte, weil er oder alle zusammen den Schaden an der Frontachse übersehen haben, aber nat. nicht den der Hinterachse, und auf den kommt es mir ja an, weil dieser nicht bezahlt wird) hi li 3 mm (!!) hi re 8 mm (!!).
 
Zurück
Oben Unten