TK1710
macht Rennlizenz
- Registriert
- 10 Januar 2007
- Ort
- Lipperland
......und wieder ist das Ergebnis eindeutig (53%).
Straftäter (schwere Straftaten oder Sozialbezugsbetrug) ohne schweizer Staatsangehörigkeit, "dürfen" (müssen natürlich) sofort nach Verbüßung der Strafe die Schweiz verlassen....und können frühestens nach 5 Jahren wiederkommen.
Und da muss nicht erst ein Verwaltungsgericht entscheiden, es geht sofort "nach Hause".
Ich sach da mal "Bravo"!!!


Jetzt dürfen die Hauptbedenkenträger über mich herfallen
Straftäter (schwere Straftaten oder Sozialbezugsbetrug) ohne schweizer Staatsangehörigkeit, "dürfen" (müssen natürlich) sofort nach Verbüßung der Strafe die Schweiz verlassen....und können frühestens nach 5 Jahren wiederkommen.
Und da muss nicht erst ein Verwaltungsgericht entscheiden, es geht sofort "nach Hause".
Ich sach da mal "Bravo"!!!


Jetzt dürfen die Hauptbedenkenträger über mich herfallen

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