Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

TK1710

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Lipperland
......und wieder ist das Ergebnis eindeutig (53%).

Straftäter (schwere Straftaten oder Sozialbezugsbetrug) ohne schweizer Staatsangehörigkeit, "dürfen" (müssen natürlich) sofort nach Verbüßung der Strafe die Schweiz verlassen....und können frühestens nach 5 Jahren wiederkommen.

Und da muss nicht erst ein Verwaltungsgericht entscheiden, es geht sofort "nach Hause".

Ich sach da mal "Bravo"!!!:t:b:X

Jetzt dürfen die Hauptbedenkenträger über mich herfallen:b
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

:t find ich auch gut, Volksentscheidungen können doch eine prima Sache sein.
Den Politikern dort fällt ein Stein vom Herzen, das Volk hats so gewollt.:w

Manchmal wünsch ich mir , ich könnte unseren armen Politikern auch so helfen,
wie die Schweizer Ihren !

Schönen Abend noch
Dirk
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

Ein gutes Beispiel dafür, das Volksabstimmungen nicht auf jeder Ebene sinnvoll sind ;x

Eine schnelle Abschiebung ist keine langfristige Lösung für Probleme :tb:

Die Kampagne
http://www.rp-online.de/politik/aus...r-haertere-Abschiebungspraxis_aid_935708.html
finde ich mehr als peinlich für eine Regierung, die der Wirtschaftkriminalität "nicht gerade wirkungsvoll" Einhalt gebietet :-(

Ich möchte mir aber auch gar nicht ausmalen, wie eine derartige Abstimmung in Deutschland ausgegangen wäre - vermutlich noch deutlicher :#

Es ist immer das einfachste, eigene Unzufriedenheit, auf den Rücken der anderen abzuwälzen. :X

Der Ansatz ist sicherlich okay, doch setzt die Durchführung - für meinen Geschmack - falsche Akzente :B
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

Wie schon gesagt, der Ansatz ist mit Sicherheit in Ordnung.
Nur auf die Umsetzung dürfen wir gespannt sein.

Ich meine ansich ist es doch vollkommen in Ordnung jemanden der sich nicht an geltendes Recht hält und den Rechtsstaat somit nicht anerkennt wieder abzuweisen und heimzuschicken. Alles im Sinne der Verhältnismäßigkeit natürlich.

Es dürfte allerdings nicht gerade einfach sein, den Begriff "schwere" Straftat zu definieren.
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

Es dürfte allerdings nicht gerade einfach sein, den Begriff "schwere" Straftat zu definieren.

Warum - da fällt mir Spontan folgendes ein: Raub, Drogenhandel, Waffenhandel, Menschenhandel, Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung ... kann man noch fortführen - ist also m.M. nach ganz einfach ...
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

Wie schon gesagt, der Ansatz ist mit Sicherheit in Ordnung.
Nur auf die Umsetzung dürfen wir gespannt sein.

Ich meine ansich ist es doch vollkommen in Ordnung jemanden der sich nicht an geltendes Recht hält und den Rechtsstaat somit nicht anerkennt wieder abzuweisen und heimzuschicken. Alles im Sinne der Verhältnismäßigkeit natürlich.

Es dürfte allerdings nicht gerade einfach sein, den Begriff "schwere" Straftat zu definieren.

Wortlaut Volksinitiative
I
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 121 Abs. 3-6 (neu)
3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.

4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.

5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.

6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.

II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 121 (Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern)

Der Gesetzgeber hat innert fünf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Absätze 3–6 durch Volk und Stände die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen

Hoffe geholfen zu haben :)
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

Warum - da fällt mir Spontan folgendes ein: Raub, Drogenhandel, Waffenhandel, Menschenhandel, Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung ... kann man noch fortführen - ist also m.M. nach ganz einfach ...

Ja ... da geht das. Es gibt keinen "leichten Mord". Das Problem ist der enthaltene Sozialmissbrauch, da gibts durchaus Bagetellfaelle (Falsch ausgefuelltes Formular, einmalig nicht gemeldeter 100 Euro Zwischenverdienst bei Arbeitslosengeldbezug etc), daher bin ich mit dieser Vorlage selber nicht einverstanden, auch wenn Moerder usw gerne wieder nach Hause duerfen, ich den Verbrechenstourismus nicht unterstuetzen will und auch der Meinuung bin, das Herkunftslaender sich mir deren Problemuntertanen befassen sollen. Das Gesetz ist so unausgegoren (wie vieles der SVP) ... es fehlen auch diverse schwere Verbrechen (schwere Wirtschaftsschaedling usw). Insegsammt ist dieses Listenkonzept vermutlich unbrauchbar ... die Idee dahinter war die Direktheit, um Kuscheljustizrichtern die Weichspuelung zu nehmen.

Natuerlich wird sich erstmal zeigen muessen, was das letzlich umgesetzte Gesetz ueberhaupt bringt. Viele Verbrechenstouristen sind sowieso nicht erfasst und es ist auch schwierig, die daran zu hindern, illegal wieder ueber die Grenze zu kommen nach Ausschaffung.
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

Mal unabhängig von dieser letzten Abstimmung bei den Schweizern: Auf den ersten Blick scheinen Volksentscheidungen ja eine bestechend (man verzeihe mir die Verwendung dieser Vokabel bei einem politischen Thema :b) einfache Möglichkeit zu sein, um dem Mehrheitswillen gerecht zu werden. Wenn ich aber genauer darüber nachdenke, dann wird mir doch etwas mulmig zumute. Ich möchte mir die Ergebnisse in Deutschland gar nicht vorstellen, wenn bspw. die Frage "Todesstrafe ja oder nein?" - natürlich von den Befürwortern entsprechend populistisch aufbereitet - zur Volksentscheidung freigegeben werden würde.

Gruß

Kai
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

Ganz so einfach ist das nicht, das System enthaelt Bremsen fuer sowas. Es zaehlen nicht nur Volksstimmen, da gibts auch noch andere politische Einheiten, die mitbestimmen. Sonst koennte man ja einfach eine Initiative "Jeder Schweizer erhaelt vom Staat jedes Jahr 10'000'000 Euro" lancieren und haette damit vor dem Volk vermutlich genug erfolg :) Und solche Fragen (Todesstrafe etc) bewegen auch die Schweizer. Selbst bei 53% gibts imme rnoch 47, die anders denken. Und es waren nur 52% Stimmbeteiligung (was hoch ist .. normaler ist 40-50) .... daher ist schon der Titel des Threads etwas fragwuerdig.
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

@ voon - ok, dachte es geht hier nur um "kapitalverbrechen" (da hielte ich es auch für sinnvoll) und da hast du natürlich recht, dass es in den von dir genannten fällen schwer abzugrenzen ist ...
 
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Die Sache ist folgende: viele Straftäter, die wir vorschnell als "Ausländer" klassifizieren und dann einige nach Abschiebung schreien, sind in Wirklichkeit Deutsche in zweiter oder dritter Generation. Ob da ausländische Wurzeln zugrunde liegen ist hier völlig irrelevant, das ist bei jedem von uns der Fall wenn man nur weit genug zurückgeht. Natürlich gibts einige Bevölkerungsgruppen, da hats den Anschein als wären die grad erst eingereist, weil sie eben seit zwei oder drei Generationen völlig unter sich leben und daher z.B. immernoch einen Akzent haben, aber rein rechtlich würden die im Falle einer Straftat garnicht als Ausländer gelten.

Daher halte ich ein solches Gesetz für reine politische Show, um den Bürgern vorzugaukeln, dass man etwas bewegt.
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

Also gerade als noch junger Mensch fasziniert mich die Schweiz mit ihren Volksentscheiden, ich würde sogar überlegen dort hin zu ziehen. Da kolidieren aber zwei meiner Bedürfnisse mit (NOS und tempofreie Autobahnen). Die Idee ist super mit, lassen wir das Volk entscheiden, wir sind ja schließlich auch nur Vertreter des Volkes. Das finde ich, vergessen hier so manche Politiker. Außerdem ist mit einem Volksentscheid auch gewärhleistet das wirklich die Mehrheit (also Urdemokratisch) mit dem Gesetzt zufrieden ist, und nicht eine Minderheit.

Gerade in Sachen Harz IV würde das in Deutschland ein sehr interresantens Bild geben :)
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

Also gerade als noch junger Mensch fasziniert mich die Schweiz mit ihren Volksentscheiden, ich würde sogar überlegen dort hin zu ziehen. Da kolidieren aber zwei meiner Bedürfnisse mit (NOS und tempofreie Autobahnen). Die Idee ist super mit, lassen wir das Volk entscheiden, wir sind ja schließlich auch nur Vertreter des Volkes. Das finde ich, vergessen hier so manche Politiker. Außerdem ist mit einem Volksentscheid auch gewärhleistet das wirklich die Mehrheit (also Urdemokratisch) mit dem Gesetzt zufrieden ist, und nicht eine Minderheit.

Gerade in Sachen Harz IV würde das in Deutschland ein sehr interresantens Bild geben :)

Dann sei doch der Vorreiter und erwirke einen Volksentscheid, dass das Tempolimit aufgehoben wird.. ;) :t
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

Bin leider kein Schweizer ;)

Aber unsere Schweizer Freunde würde das sicherlich freuen :) da sind die Tickets net mehr so teuer.
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

Die Sache ist folgende: viele Straftäter, die wir vorschnell als "Ausländer" klassifizieren und dann einige nach Abschiebung schreien, sind in Wirklichkeit Deutsche

Hm. Wir haben eher das gegenteilige Problem der Differenzierung: In Deutschland verschwindet in dem Moment, wo ein deutscher Pass (neben einem noch brauchbaren ausländischen?) übergeben wird, der amtliche Nachweis der Migration, der Herkunft. Jemand, der z.B. gestern noch aus Schweden war, ist heute in den Statistiken deutscher Behörden ein Deutscher ohne Wenn und Aber. Deutlicher möchte ich hier nicht mehr äußern, wie man unsere Kriminalstatistiken eigentlich lesen muss...
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

53% bei 50% Beteiligung ist für mich nicht grade überwaltigend um mal ehrlich zu sein. Es ist immer leichter Leute zu solchen Abstimmungen zu bringen die dafür sind als Leute zum wahälen zu bringen denen das Thema egal ist bzw die eben dagegen sind.

Aber klar das man sich hier freuht wenn Gesetze gegen die ach so bösen Ausländer gefällt werden.
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

53% bei 50% Beteiligung ist für mich nicht grade überwaltigend um mal ehrlich zu sein. Es ist immer leichter Leute zu solchen Abstimmungen zu bringen die dafür sind als Leute zum wahälen zu bringen denen das Thema egal ist bzw die eben dagegen sind.

Aber klar das man sich hier freuht wenn Gesetze gegen die ach so bösen Ausländer gefällt werden.

Den letzten Satz finde ich total daneben von Dir. Schon in der kleinsten Gemeinschaft, der Familie fängt der allgemeine Umgang miteinander an. Und wenn sich bei mir zu Hause jemand der eingeladen ist nicht benehmen kann dann fliegt er wieder raus. Da brauch ich kein Gesetz für. Jetzt erweitere ich die Gemeinschaft auf einen Staat und wer sich hier nicht benehmen kann und ist Ausländer dann fliegt er halt wieder raus. Wir können unsere Steuergelder auch anderweitig ausgeben. Ich kann nicht nachvollziehen weshalb man diese Volksabstimmung, und ich wäre bei den 53 % gewesen, jetzt hernimmt und sich hinterfragt ob einheimische Straftäter besser sind. Sind Sie natürlich nicht, man kann Sie aber schlecht ausweisen obwohl man das mit der Verbannung auf einen schmelzenden Eisberg sicher mal eine Zeit lang ausprobieren sollte.
 
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Aber klar das man sich hier freuht wenn Gesetze gegen die ach so bösen Ausländer gefällt werden.

Richtig, das Gesetz ist durch demokratische Abstimmung eines Volkes gegen die "BÖSEN" Ausländer initiiert worden. Die "LIEBEN" Ausländer haben keinen Grund dagegen zu sein. Die "ach so BÖSEN" schon (verständlicherweise - weil sie dann ja nicht mehr wie vorher weitermachen können).....

Ich wäre auch bei den 53% gewesen.
 
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Super Sache, wirkt natürlich auch abschreckend. Besser so als wenn sie sich untereinander brüsten, wieviele Anzeigen sie denn schon "ergattert" haben. Ich kann nur hoffen, dass wir diesbezüglich nachziehen. BEsser kann die Meinung des Volkes nicht vertreten werden!!!!
 
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Naja, ich frage mich halt, was passiert, wenn ein Ausländer in die Schweiz zieht und dort zum Straftäter wird, weil ihm dort beispielsweise schweres Leid durch einen Schweizer Bürger wiederfahren ist.

Wenn die Schweiz also einen ehrlichen Menschen zum Straftäter macht, können sie ihn wieder an das Ursprungsland zurückweisen?

Super Sacher für die Schweiz, blöd für alle anderen.

Das funktioniert natürlich nur, wenn man sich nicht solchen Institutionen wie der EU anschließt und Wirtschaftskriminalität fördert.
 
AW: Die Schweizer haben wieder abgestimmt.....

Ich respektiere den Volkswillen!!
Wichtig für mich wäre, das sich der einzelne seiner Verantwortung bei einer Abstimmung bewußt wird. Und nicht nach "Wer mal lautesten brüllt, dessen Lied ich singe........." abstimmt.

Den Schweizer Beschluß würde ich 1:1 nach Deutschland übertragen..........
 
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