Hallo T-AGENT, ich bin auch Skorpion..
Dies stimmt nicht ganz, oder genauer gesagt, stimmt nur für einige Geometrien der Radaufhängung.
Im Fall einer Starrachse spielt natürlich die Achsbreite keine Rolle beim einfedern, ändert aber die Kräftenverteilung bei Quebeschleunigung und damit die maximale Haftung.
Auch im Fall einer Verbundachse oder eines Längslänker ändert sich nichts, weil der Hebelarm sich durch eine Spurverbreitung nicht ändert.
Im Fall eines Querlenkers ist die 0-Lage doch abhängig von der Achslänge:
vorgegeben ist die Kraft die am Rad agiert aufgrund des Fahrzeuggewichts.
Bei uns gilt:
F=m*g/4
aufgrund der symmetrishcen Massenaufteilung
Das Moment an der Achse gilt:
M=F*l
wo l der Länge des Hebelarms entspricht.
Da der Verankerungspunkt der Federn fest ist, zieht eine Veränderung der Länge des Querelement eine Änderung der 0-Lage der Aufhängung ("sag" auf englisch) um den Winkel beta.
beta= k*delta_l/l
wo delta_l der Spurverbreitung und k eine Proportinalitätskonstante ist.
Bei unseren Zetties ist aber geometrisch eine "Mischung" zwischen Querlenker und Längslenker: Die Achse ist um den Winkel alpha~ca.20° gegenüber die Fahrzeug-Querachse versetzt.
Dieses Effekt ist dann viel weniger deutlich, und die Formel wird:
beta=k*delta_l/l*sin(20°).
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedruckt habe.
Wenn ich die geometrischen Daten der Radaufhängung habe, lässt sich das Effekt der Spurplatten quantifizieren.