(Doppelte) Staatsbürgerschaft

crake

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17 Juli 2009
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BMW Z4 G29 M40i
Ich finde im Internet dazu widersprüchliche Angaben, so dass ich hier mal die Experten bzw. selbst Betroffenen fragen möchte.

Welche (doppelten?) Staatsbürgerschaften sind möglich für Vater (dt. Staatsbürger), Mutter (amerikan. Staatsbürgerin) und Kind (noch nicht geplant ;)), wenn

A) in D geheiratet und Kind in D geboren wird
B) in USA geheiratet und Kind in D geboren wird
C) in D geheiratet und Kind in USA geboren wird
D) in USA geheiratet und Kind in USA geboren wird

Dabei dauerhaft in D gelebt wird? Dauerhaft in USA?

Wie ändert sich der Fall, wenn nicht geheiratet wird?

Danke Euch schon mal!! :)
 
AW: (Doppelte) Staatsbürgerschaft

Für den Vater wird im allgemeinen keine doppelte Staatsbürgerschaft möglich sein. Er kann möglicherweise die amerikanische irgendwann annehmen (Voraussetzungen dafür kenne ich nicht) aber im Regelfall verlierst du deine deutsche StA, wenn du eine andere freiwillig annimmst. Sollten Dir aufgrund einer fehlenden Staatsbürgerschaft irgendwelche Nachteile entstehen (beispielsweise beim Grundstückskauf) kannst du beantragen, dass du bei Annahme der fremden StA deine deutsche behalten darfst. Als Ausländerin kann die Frau wiederum, wenn sie eine gewisse Zeit legal in Deutschland gelebt hat, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Im Zweifelsfall wird sie aber zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit die andere StA aufgeben müssen. Wenn die Frau nicht dauerhaft in Deutschland lebt, wird sie die deutsche StA nicht beantragen können. Das Kind ist in jedem Fall deutsch, wenn ein Elternteil deutsch ist. Einschlägig für alle obigen Ausführungen ist das StAG (http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html) In Unkenntnis der amerikanischen Regelungen vermute ich, dass es dort eine ähnliche Regelung geben wird, so dass das Kind in jedem Fall die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen wird.
 
AW: (Doppelte) Staatsbürgerschaft

www.deinzuständigeslandratsamthiereintragen.de

dort nach der Staatsangehörigkeitsbehörde suchen und anrufen. ;-)

Die können dir das dann genau sagen.

Ich weiß nur soviel das wenn ein Kind eines deutschen in USA geboren wird, bekommt es auch die Amerikanische Staatsangehörigkeit weil dort das Territorialrecht gilt. Somit hätte das Kind die Amerikanische aufgrund Geburt im Land und die Deutsche aufgrund der Abstammung.

Bei uns gilt die Abstammung.
Wenn nicht verheiratet und Mutter = USA Vater = Deutsch
Dann ist das Kind nur USA soweit ich weiß. Egal wo es auf die Welt gekommen ist.

Aber wie gesagt einfach bei der Staatsangehörigkeitsstelle nachfragen, Oder auch beim Standesamt aber die werden sich bestimmt bedanken wenn die mit solchen Fragen konfrontiert werden.
 
AW: (Doppelte) Staatsbürgerschaft

Und was ist, wenn das Kind in der Luft geboren wird?

Um die Frage zu beantworten müßtest Du präzisieren, ob die Geburt an Bord eines zivilen oder eines militärischen Luftfahrzeugs stattfindet ;)

Im ersten Fall muß sich das zivile Fahrzeug zum Zeitpunkt der Geburt innerhalb der 18-Meilen Zone der USA befinden, um einen Anspruch auf die US-Staatsbürgerschaft begründen zu können. Im zweiten Fall hilft das nichts, da militärische Fahrzeuge immer als Territorium des Ursprungsstaates gelten, egal wo sie sich aufhalten.
 
AW: (Doppelte) Staatsbürgerschaft

Und was ist, wenn das Kind in der Luft geboren wird?

Das ist eigentlich egal, da das Kind einer US-Amerikanerin immer US-Amerikaner ist, egal, wo es geboren wird. Interessanterweise ist die zweite Voraussetzung, dass die Mutter vor der Geburt mindestens ein Jahr zusammenhängend in den USA gelebt haben muss, egal wann das war.
 
AW: (Doppelte) Staatsbürgerschaft

In Unkenntnis der amerikanischen Regelungen vermute ich, dass es dort eine ähnliche Regelung geben wird, so dass das Kind in jedem Fall die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen wird.

Vielen Dank für die Infos! Wenn ich das richtig verstehe, bekommt das Kind in jedem Fall die doppelte Staatsangehörigkeit wenn man verheiratet ist? Egal wo das Kind geboren wird.
 
AW: (Doppelte) Staatsbürgerschaft

Ich stelle mir das nur extrem umständlich vor, ein Kind extra in den USA zu bekommen, nur damit es die doppelte Staatsangehörigkeit erhält...
 
AW: (Doppelte) Staatsbürgerschaft

Zumindest steht dem nach deutschem Recht nichts entgegen. Ich denke bei den Amis auch nicht. Aber dazu sollte man einfach mal ne mail an die Amibotschaft oder das nächst gelegene Konsulat schreiben. Meines Erachtens kommt es nicht mal darauf an, dass man verheiratet ist. Der Vater muss halt nur in jedem Fall in der Geburtsurkunde stehen.
 
AW: (Doppelte) Staatsbürgerschaft

Vielen Dank für die Hilfe!
 
AW: (Doppelte) Staatsbürgerschaft

Moin Jungs...

am 28.09.1985 wurde meine Tochter hier in Deutschland in Walsrode geboren.

Ihr Vater ist Brite, das ist ein Unterschied zum eigentlichen Engländer, da er in Kingston Upon Jamaica (sein Vater war zwischen 1959 und 1963 dort stationiert) geboren.

Wir mussten damals, um eine doppelte Staatsbürgerschaft für unsere Tochter zu erhalten ein britische und ein deutsche Geburtsurkunde beantragen.

1. Eintragung der Geburt beim Standesamt in Walsrode (Familienbuch)
2. Eintragung (beglaubigte Kopie dieser Geburtsurkunde) bei der damaligen
britischen Behörde am Standort

Vielleicht hat sich dieses Procedere in den 25 Jahre ja vereinfacht ???
Regards SusA
 
AW: (Doppelte) Staatsbürgerschaft

Moin Jungs...

am 28.09.1985 wurde meine Tochter hier in Deutschland in Walsrode geboren.

Regards SusA

Gratuliere noch nachträglich zur Geburt mit 69 Jahren ... (fürn Eintrag im Guinness Buch isses nun aber zu spät - den hat jetzt ne rumänische Ex-Professorin mit 71) trozdem Respekt !:w:b

sry für ot ;-)
 
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