Ich bin mir unsicher, ob Spurplatten mit 10 mm Stärke ausreichen, damit der Bremssattel nicht mehr berührt wird, möchte jedoch die Radhäuser nach Möglichkeit nicht bearbeiten. Zudem: Trägt der TÜV diese Kombination ein?
Wenn überall genug Freigängigkeit vorhanden ist, kann man die Geschichte per Einzelabnahme eintragen lassen. Bei 19" Serie in 225/35R19 auf 8J ET29 passen vorne 10mm Platten ohne daß das Radhaus nachgearbeitet werden muß. Mit den 15mm Platten auf deinen Dotz bist du 1mm weiter innen, als bei den 19" mit 10mm. Damit es nach außen weniger knapp wird, kannst du aber auch 12mm Platten ausprobieren.
Das Gutachten für die ET20 Felge ist im Falle deiner ET35 Felge mit 15mm Platte belanglos, weil es streng genommen zwei unterschiedliche Felgen sind. Wenn der TÜV gewissenhaft prüft, wird man um einen Verschränkungstest und Prüfung auf Freigängigkeit nicht umher kommen.
Gedanken würde ich mir eher um die Spurplatten an der VA machen, da H&R vorgibt, daß vorne keine breiteren Platten als hinten gefahren werden soll(t)en. Und 10-15mm an der VA sind nunmal größer als 0mm an der HA.
Nun zu einer gravierenderen Problematik:
In dem von dir verlinkten Gutachten ist die 225/45R17 Bereifung beim E89 (FZ-Typ ZR bzw. Z89) nicht aufgelistet. Laut reifenrechner.at paßt das zwar, müßte dann aber definitiv per Einzelabnahme eingetragen werden.
Kann es sein, daß du das verkehrte Gutachten verlinkt hast? Alcar Leichtmetallräder GmbH, Typ OMUS...
Weil es vorne nicht paßt, du Spurplatten benötigst und zur Einzelabnahme mußt, würde ich das "Gelumpe" wieder zurückgeben und etwas passendes mit ABE (ohne Auflagen) suchen.