Drittwagen?? ! WICHTIG

James.Blond.ZZZ

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6 Januar 2005
Hallo,

weiß jemand von euch vielleicht bei wie viel % man bei einem Drittwagen bei der Versicherung startet???

Wäre sehr dankbar

MfG
Daniel
 
AW: Drittwagen?? ! WICHTIG

Das kommt auf die Versicherung an - DA-Direkt und die HUK starten bei 85%, wenn der Erstwagen bei 85% und besser eingestuft ist.

Bei welcher Versicherung bist du denn aktuell?

Gruß, Frank
 
AW: Drittwagen?? ! WICHTIG

James.Blond.ZZZ schrieb:
Also der Drittwagen wird genauso eingestuft wie der Zweitwagen.


MfG

Naja, kommt drauf an, wenn der Erst- und/oder zweitwagen bei SF 1 fährt, wird z.B. bei der DA Direkt das nächste Auto bei SF 1/2 eingestuft ...

Vergleichen und rechnen heißt es da. Aber genauere Aussagen kann man nur machen, wenn du deine Versicherungsgesellschaft und deine aktuellen SF-Klassen nennst ... selbst dann ist's 'ne elendige Sucherrei nach Angeboten. ... frag am besten bei deiner aktuellen Versicherung nach einem Angebot.

Gruß, Frank
 
AW: Drittwagen?? ! WICHTIG

Hallo an Alle,

jetzt hab ich nochmal ne Frage.
Sinkt eigentlich mein Vollkoskobeitrag auch wenn ich nur Haftpflicht abschließe?

Als zum Beispiel ich mache nur eine Haftpflicht für den Wagen und bin in ein paar Jahren z.B. bei 55% und nun will ich auch eine Vollkasko für den Wagen bei wie viel Prozent muss ich dann da einsteigen??

Hat jemand Erfahrungen oder Wissen über dies??

MfG
 
AW: Drittwagen?? ! WICHTIG

Bei einem Versicherungswechsel klappt das auf jeden Fall. Ebenso, wie man die Vollkaskoprozente nach einem Unfall und HP-Hochstufung bei längerer VK-Nichtnutzung auch verlieren kann (wenn man nicht selber die Versicherung daran erinnert)

Es geht aber dabei nicht nach Prozenten, sondern nach Schadensfreiheitsklassen. Wenn bei der HP die SF5 55% entspricht, kann's bei der VK trotzdem noch 75% sein.

Das ist aber wieder je nach Versicherung uterschiedlich, aber so habe ich es bei der HUK und dem VVD kennen gelernt.

Gruß, Frank
 
AW: Drittwagen?? ! WICHTIG

@Jokin

ich glaub du hast mich nicht ganz verstanden.

Ich meine ich melde irgendwann die nächste Zeit ein Auto neu an und fange bei der Haftpflicht bei meiner Versicherung bei 85% an. ( nur Haftpflicht )

Und dann später irgendwann in 3-5 Jahren möchte ich bei der gleichen Versicherung zu der bestehenden Versicherung für den gleichen Wagen auch noch eine Vollkasko hinzu abschließen. ( Haft u. Vollkasko )

So kann ich nun bei der aktuellen Schadenfreiheitsklasse meiner Haftpflicht auch meine neue Vollkasko abschließen. Oder geht das bei der Vollkasko wieder bei 85% los auch wenn z.B. meine Haft bei 60% oder so liegt.

MfG
 
AW: Drittwagen?? ! WICHTIG

Wenn du jetzt bei SF2 einsteigst und in 3 Jahren bei SF5 gelandet bist und eine VK abschließen möchtest, beginnt sie dann bei SF5.

... ich hatte dich schon verstanden ;-)

Gruß, Frank
 
AW: Drittwagen?? ! WICHTIG

Die VK wird an den Haftpflicht -SF angelehnt, sofern es früher auf dem Vertrag keine schadensbelastete VK gab.
Allianz stuft den 3. Wagen auch bei 85%(SF 2) ein. Bei mind. 6 Mon. Zulassund im Kalenderjahr erfolgt zum nächsten 1.1. dann die Herabstufung auf 70% (SF 3)
 
AW: Drittwagen?? ! WICHTIG

Noch einmal was zu diesem Thema. Ich habe meinen ZZZZ als meinen ersten Zweitwagen im Leben bei der Nürnberger mit 70% als Einstandstarif versichern können. Obwohl die nicht die günstigsten sind, war's zusammen mit dem Erstwagen in der Summe das günstigste Angebot.


Dietmar
 
AW: Drittwagen?? ! WICHTIG

CUXZ4 schrieb:
Noch einmal was zu diesem Thema. Ich habe meinen ZZZZ als meinen ersten Zweitwagen im Leben bei der Nürnberger mit 70% als Einstandstarif versichern können. Obwohl die nicht die günstigsten sind, war's zusammen mit dem Erstwagen in der Summe das günstigste Angebot.

Dietmar

Mit etwas Voraussicht ist Folgendes sehr bequem möglich:

August 2005: Versicherung XY Erstwagen mit 50%
November 05: XY kündigen, zur Direct Line wechseln
Januar 06: Zweitwagen bei Direct Line zu SF-Klasse des Erstwagens anmelden
November 06: Direct Line kündigen und zu Versicherung XY zurückkehren (wenn's günstiger ist)

Man bringt so einen Zweitwagen wunderbar zur bestmöglichen Einstufung unter. Und die Vollkasko startet dann bei der günstigen SF-Klasse, die du von Direct Line übernommen hast.

... das lohnt sich aber nur, wenn eben nicht gerade bei SF2 rumdümpelt und älter als 24 Jahre alt ist. Ob die Direct Line nun teurer oder günstiger ist, spielt bei der Konstruktion fast keine Rolle - enorme Differenzen sind da eh nicht zu erwarten.

Gruß, Frank
 
AW: Drittwagen?? ! WICHTIG

Helöööö,
kann mir ma jemand genaueres dazu sagen,wie ich nun z.B. bei Huk nen Drittwagen versichern kann ohne dass es mich ein Vermögen kostet?
 
FLOTTENTARIF ab 3 Fahrzeuge

Noch einmal was zu diesem Thema. Ich habe meinen ZZZZ als meinen ersten Zweitwagen im Leben bei der Nürnberger mit 70% als Einstandstarif versichern können. Obwohl die nicht die günstigsten sind, war's zusammen mit dem Erstwagen in der Summe das günstigste Angebot.


Dietmar

meinen ZZZ habe ich auch als Zweitwagen bei der Nürnberger mit 70% im ersten Jahr versichert!
Wenn Du ab 3 Fahrzeuge hast, kannst Du, wenn Du ein GEWERBE angemeldet hast, einen FLOTTENTARIF wählen, soll es sogar bei der ALLIANZ sehr günstig geben.
 
AW: Drittwagen?? ! WICHTIG

Mit etwas Voraussicht ist Folgendes sehr bequem möglich:

August 2005: Versicherung XY Erstwagen mit 50%
November 05: XY kündigen, zur Direct Line wechseln
Januar 06: Zweitwagen bei Direct Line zu SF-Klasse des Erstwagens anmelden
November 06: Direct Line kündigen und zu Versicherung XY zurückkehren (wenn's günstiger ist)

Man bringt so einen Zweitwagen wunderbar zur bestmöglichen Einstufung unter. Und die Vollkasko startet dann bei der günstigen SF-Klasse, die du von Direct Line übernommen hast.
Gruß, Frank

Hallo Frank,

zum Punkt "November06": schon mal in der Praxis so gemacht, oder vermutet man das es so gehen könnte?


Das widerspricht den Tarifbedingungen der DirectLine und allen anderen Versicherungen. Es werden nur die tatsächlichen schadenfreien Jahre bestätigt und keine Sondereinstufungen - da heißt es dann: wer sich ewig bindet...

Auszug DirectLine:
Das Versicherungsunternehmen ist berechtigt, bei
Beendigung eines Versicherungsvertrages in der
Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversicherung
jeweils eine Bescheinigung über folgende Daten
auszustellen und diese dem Nachversicherer auf dessen
Anfrage zu übermitteln:
1. die Fahrzeugart und den Verwendungszweck,
2. den Beginn und das Ende des Vertrages,
3. den erreichten Schadenfreiheitsrabattstatus, ausgedrückt
durch das Rabattgrundjahr, jedoch ohne
Berücksichtigung der Sondertarife nach TB Nr. 13 a
Abs. 1 und der Regelung nach TB Nr. 13 a Abs. 2,
4. die Anzahl der Schäden und Unterbrechungen, die
sich noch nicht auf den Schadenfreiheitsrabattstatus
ausgewirkt haben,
5. in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, falls vom
Nachversicherer gefordert, auch die übrigen in § 5
Abs. 7 PflVG genannten Daten,
6. ob dem Versicherungsnehmer und gegebenenfalls
welchem Nachversicherer bereits eine Bescheinigung
nach Ziffer 1 bis 5 erteilt wurde.
 
AW: FLOTTENTARIF ab 3 Fahrzeuge

meinen ZZZ habe ich auch als Zweitwagen bei der Nürnberger mit 70% im ersten Jahr versichert!
Wenn Du ab 3 Fahrzeuge hast, kannst Du, wenn Du ein GEWERBE angemeldet hast, einen FLOTTENTARIF wählen, soll es sogar bei der ALLIANZ sehr günstig geben.

siehe Allianz-Internetseite: Flottentarife stellte ich mir bisher anders vor

Kleinflottenmodell: Für Fuhrparks ab 3 Fahrzeugen
Bereits ab drei gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Schadenfreiheitsrabatt-Berechtigung (SFR) erhalten Sie bei uns eine Kleinflotten-Police, die Ihnen im Vergleich zu Einzelversicherungen eine ganze Reihe von Vorteilen bietet.
Die Fahrzeuge werden wie gewohnt nach dem individuellen Schadenfreiheitsrabatt eingestuft. Je nach Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks erhalten Sie zusätzlich zum SFR einen attraktiven Preisnachlass. *was immer das bei der Allianz bedeuten mag*
Dieser Nachlass gilt auch für alle neu hinzukommenden Fahrzeuge und für alle Arten der Kraftfahrtversicherung, also z. B. auch für Kraftfahrzeughaftpflicht-, Fahrzeug- und Kraftfahrtunfallversicherung.
Welche Voraussetzungen gelten für das Kleinflottenmodell?
  • Mindestens 3 bis maximal 20 ziehende Fahrzeuge müssen bei uns versichert sein.
  • Die Fahrzeuge müssen gewerblich genutzt werden.
  • Es können ausschließlich PKW und Nutzfahrzeuge (jeweils ohne Vermietrisiken) versichert werden.
  • Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen identisch sein.
 
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