AW: Drittwagen?? ! WICHTIG
Mit etwas Voraussicht ist Folgendes sehr bequem möglich:
August 2005: Versicherung XY Erstwagen mit 50%
November 05: XY kündigen, zur Direct Line wechseln
Januar 06: Zweitwagen bei Direct Line zu SF-Klasse des Erstwagens anmelden
November 06: Direct Line kündigen und zu Versicherung XY zurückkehren (wenn's günstiger ist)
Man bringt so einen Zweitwagen wunderbar zur bestmöglichen Einstufung unter. Und die Vollkasko startet dann bei der günstigen SF-Klasse, die du von Direct Line übernommen hast.
Gruß, Frank
Hallo Frank,
zum Punkt "November06": schon mal in der Praxis so gemacht, oder vermutet man das es so gehen könnte?
Das widerspricht den Tarifbedingungen der DirectLine und allen anderen Versicherungen. Es werden nur die tatsächlichen schadenfreien Jahre bestätigt und keine Sondereinstufungen - da heißt es dann: wer sich ewig bindet...
Auszug DirectLine:
Das Versicherungsunternehmen ist berechtigt, bei
Beendigung eines Versicherungsvertrages in der
Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversicherung
jeweils eine Bescheinigung über folgende Daten
auszustellen und diese dem Nachversicherer auf dessen
Anfrage zu übermitteln:
1. die Fahrzeugart und den Verwendungszweck,
2. den Beginn und das Ende des Vertrages,
3. den erreichten Schadenfreiheitsrabattstatus, ausgedrückt
durch das Rabattgrundjahr, jedoch
ohne
Berücksichtigung der Sondertarife nach TB Nr. 13 a
Abs. 1 und der Regelung nach TB Nr. 13 a Abs. 2,
4. die Anzahl der Schäden und Unterbrechungen, die
sich noch nicht auf den Schadenfreiheitsrabattstatus
ausgewirkt haben,
5. in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, falls vom
Nachversicherer gefordert, auch die übrigen in § 5
Abs. 7 PflVG genannten Daten,
6. ob dem Versicherungsnehmer und gegebenenfalls
welchem Nachversicherer bereits eine Bescheinigung
nach Ziffer 1 bis 5 erteilt wurde.