eBooks verkaufen - legal?

querido

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4 Juli 2014
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neulich stehe ich vor dem bücherregal und sehe ein buch, welches ich gerne hätte.:) :-)

normalerweise bin ich kein fan von ebooks, aber vor dem hintergrund, dass dieses werk (über 1000 seiten) recht unhandlich ist und darüber hinaus als ebook angeboten wird, welches gleich mal deutlich günstiger ist als die printausgabe, komme ich schon ins grübeln, ob ich nicht doch die digitale ausgabe nehmen soll.

so, wie ich den mehrwert dieses buchs für mich einschätze, werde ich es in einigen monaten wohl nicht mehr benötigen und würde die printausgabe entsprechend verkaufen, z.b. in der bucht. soweit, alles gut.

wie verhält sich das bei dem entsprechenden ebook? ist das legal bzw. hat jemand von euch mal ein ebook auf irgendeiner plattform verkauft?
 
Mein letzter Stand dazu: Man erwirbt mit dem ebook keine Ware, sondern nur ein persönliches Nutzungsrecht (Lizenz), welches nicht übertragbar ist. Somit lässt sich ein ebook eigentlich nicht als Gebrauchtware verkaufen. Du kannst aber alternativ ein ebook mieten, den Inhalt "konsumieren" und wieder löschen. Wie aktuell das Thema ist, kann ich nicht beurteilen. Hier ein Artikel dazu http://www.nerdizm.de/2012/03/18/gebrauchte-ebooks-verkaufen-warum-amazon-nicht-mitspielt/ und was Wiki dazu schreibt http://de.wikipedia.org/wiki/E-Book
 
genau, es gibt ja diese amazon-geschichte, wo kindle user plötzlich feststellen mussten, dass deren ebooks aufgrund von lizenzrechtverstößen gelöscht wurden, aber wenn ich ein ebook als download bekomme? ist das dann lediglich ein recht auf nutzung (d.h. lesen)? ich kenne mich mit sowas nicht aus....
 
...so, wie ich den mehrwert dieses buchs für mich einschätze, werde ich es in einigen monaten wohl nicht mehr benötigen und würde die printausgabe entsprechend verkaufen, ... Sie verhält sich das bei dem entsprechenden ebook? ist das legal ...?

Eine einfache Antwort funktioniert leider nicht, weil die rechtliche Thematik relativ kompliziert und auch nicht abschließend geklärt ist. Wenn ich es nachstehend auf einen möglichst einfachen Nenner bringe, ist der rechtlich unpräzise und es gibt einige Wenn und Aber:

1.) eBooks sind nichts anderes als Software. Der Erwerb einer Software zur dauerhaften Nutzung (egal ob man es "Lizenz" nennt, "Nutzungsrecht" oder sonst wie), ist nach hiesigem Recht das Gleiche wie der Kauf eines Gegenstandes. Gekaufte Gegenstände darf man grundsätzlich auch wieder verkaufen. Nach aktuellem Stand der Rechtsprechung darf auch gekaufte Software nach deren "Gebrauch" grundsätzlich an einen Dritten verkauft werden (natürlich nur unter Aufgabe der eigenen Nutzung). Angesichts dieser Entwicklung spricht durchaus einiges dafür, dass auch "gebrauchte" eBooks wieder verkauft werden dürfen.

2.) Nun kommen die Wenn und Aber:

- Erfolgte der Kauf des eBooks (d. h. der Erwerb der Lizenz bzw. des Nutzungsrechts) überhaupt nach hiesigem Recht? In anderen Rechtsordnungen gelten teilweise andere Regeln.
- Wurde der Verkauf des eBooks in den AGB untersagt? Hierzulande sind derartige AGB-Klauseln rechtlich problematisch, aber beispielsweise im englischen Recht und in den USA sind Weiterveräußerungsverbote durchaus zulässig. Wurden aber dann die AGB überhaupt wirksam vereinbart?
- Ist der Verkauf technisch überhaupt möglich, oder durch technische Maßnahmen beschränkt? Solche Maßnahmen können zwar unzulässig sein, aber wie will man dagegen vorgehen?

Im Ergebnis wird sich angesichts dieser Situation wohl in der Regel die Frage stellen, ob es sich wirklich lohnt, ein eBook zum Verkauf anzubieten, oder ob die womöglich zu erwartenden Schwierigkeiten nicht doch eher überwiegen. Natürlich könnte man das Thema auch ruhig mal bis zur höchsten Instanz ausfechten. :D
 
Gut, also hat sich seither nichts geändert ... scheinbar ist der Aufwand, das letztendlich juristisch in Deutschland zu klären nicht angemessen bei dem Sachverhalt. Man kann/darf/soll diese nicht verkaufen, ob es letztendlich aber rechtsbindend ist ... also mach es mit dem Restrisiko im Kopf oder akzeptiere die finanzielle Ausgabe als solche ;)
 
... darfst dir ein Bienchen ins Fleissheftchen machen, hast du fein dargestellt :) Die nette Art deines Hinweises zeigt, dass Höflichkeit scheinbar Anstrengung bedeutet. Dass du mit deiner Pauschalisierung aber auch nicht Recht hast, ist dir bewusst? Grenze es ein auf "Lizenzrecht für den ausschliesslich privaten Gebrauch" und du bist dicht dran. Wird das eBook oder die Software allerdings von einem Unternehmen erworben, der Lizenzinhaber demnach nicht der Benutzer, sondern das Unternehmen ist, bröckelt deine Argumentation.
Aber das sind juristische Feinheiten, wo du dich ggf. besser auskennst als ich ... jedem sein Metier.

Mangels (Wissen über) Urteile zu dem Thema ist es nicht einfach, Fakten zu schaffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
... darfst dir ein Bienchen ins Fleissheftchen machen, hast du fein dargestellt :) Die nette Art deines Hinweises zeigt, dass Höflichkeit scheinbar Anstrengung bedeutet. ....

Das Thema ist nicht Höflichkeit, sondern es ist schlicht ärgerlich, wenn jemand derart falsche Ausführungen macht - und dann nicht einmal kapieren will, wenn er daneben liegt -, weil andere das vielleicht für bare Münze nehmen. Vielleicht einfach etwas umsichtiger sein, das erspart anderen den Korrekturaufwand. :rolleyes:

... Grenze es ein auf "Lizenzrecht für den ausschliesslich privaten Gebrauch" und du bist dicht dran. Wird das eBook oder die Software allerdings von einem Unternehmen erworben, der Lizenzinhaber demnach nicht der Benutzer, sondern das Unternehmen ist, bröckelt deine Argumentation. ...

Da "... bröckelt ..." gar nix, zumal ich nicht "... argumentiert ...", sondern schlicht den Stand der rechtlichen Diskussion kurz dargestellt habe, ohnehin deine Aussage auch für die unternehmensseitige Nutzung derart pauschal schlicht Unsinn ist. Allerdings ging es hier ausschließlich um den Weiterverkauf durch einen Privatnutzer. Aber Hauptsache noch weiter Wind machen... :7madz:
 
mir ist mangels besseren wissens wohler, wenn ich mir den papierklotz zulege als mit dem verkauf des ebooks in eine rechtliche grauzone wandere.

lasst uns wieder über turbo vs. sauger schnacken.:earmuffs:

p.s. danke brummm........
 
Haha, da ist er wieder, der kleine Schelm, der sich nicht zusammenreissen kann und immer wieder persönlich werden muss ... weiter so! Wenn es dir wichtig ist, dass nur Fakten geschrieben werden, gebe ich dir einen Tip: Meinungen sind keine Tatsachen.
 
mir ist mangels besseren wissens wohler, wenn ich mir den papierklotz zulege als mit dem verkauf des ebooks in eine rechtliche grauzone wandere. ...

... oder du gründest, wie wir gerade "gelernt" haben, vor dem Verkauf ein Unternehmen. :D

Ganz allgemein und ernster: Für uns Verbraucher wird sich der seit einigen Jahren vollziehende Wechsel von "harten Gegenständen" wie Büchern und CD's hin zu bloßen Daten und Inhalten noch als ernstes Problem erweisen. Denn zum einen lässt sich mit diesen Daten etc., obwohl "käuflich" erworben, faktisch nicht so verfahren, wie mit "hartem" Eigentum. Zum anderen können die Hersteller die Verwendung der Daten auch nach dem Verkauf mittels technischer Mittel bei Bedarf noch kontrollieren. :eek: :o

Wir werden es alle noch erleben, wie uns - beispielsweise - ein käuflich erworbenes eBook nach dem Erwerb durch den Verkäufer oder Hersteller per Fernzugriff einfach wieder vom heimischen Computer gelöscht wird, weil dort die Auffassung besteht, dass man das eBook, aus welchen Gründen auch immer, vielleicht lieber doch nicht habe verkaufen wollen. Wie man sich dann gegen solche Vorgänge zur Wehr setzen soll, wollen wir uns mal nicht ausmalen. :confused:

Ich ärgere mich jedenfalls zunehmend, dass ich vor einiger Zeit so bequem geworden bin, dass ich mir die CD's aus iTunes lade, anstatt sie im Geschäft zu kaufen. :O_oo:
 
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