Eiit, brauche rechtl. Info!!!

RALF

macht Rennlizenz
Registriert
15 Januar 2002
Hallo,

kann mir jemand sagen, wie lange man ein Rücktrittsrecht von einem Kaufvertrag hat? Wir haben ein Auto verkauft und wollen es wieder rückgängig machen!

Eilt. Wer kann mir da eine Info geben.

Vielen Dan schon mal
 
AW: Eiit, brauche rechtl. Info!!!

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie lange man ein Rücktrittsrecht von einem Kaufvertrag hat? Wir haben ein Auto verkauft und wollen es wieder rückgängig machen!

Eilt. Wer kann mir da eine Info geben.

Vielen Dan schon mal
Gibt es noch weitere Infos? Ist das Auto noch da? Schriftlicher Kaufvertrag vorhanden? ...
 
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Hi Kai,

ja, ich hab per Fax einen Ankaufschein eines Autohauses unterschrieben. Das war vorgestern.
 
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sag doch einfach dir wäre einer reingefahren, dann wollen sie den bestimmt nicht mehr haben...
 
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die idee hatte ich auch schön:wm
ist nur die frage ob der andere irgend wie regress fordern kann!
 
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Hallo Ralf,

grundsätzlich hast kein Recht, von einem Kaufvertrag zurück zu treten (sofern nicht Schwierigkeiten bei der Abwicklung auftreten, die der andere zu vertreten hat), es sei denn, es ist vereinbart worden.

Aber frag doch bei dem Autohaus mal an, ob sie bereit sind, den Vertrag wieder aufzuheben.
 
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sag doch du warst total betrunken und schlechtes koks hattest du auch erwischt vor der vertragsunterschrift :+

nein im ernst, ich würde mit dem autohaus offen sprechen. dürfte mehr bringen als irgendwelche paragrafen runterzurattern...
 
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ich hab irgendwo mal was von einem 10 tägigen Widerrufsrecht gehört! Ich werde morgen mal versuchen mit denen zu telefonieren. Vorerst mal danke:t

PS: Hab gerade gelesen unser Thorsten hat heute geheiratet!:t
na dann mal herzzzlichen Glückwunsch:bierwein::bierwein:
 
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wenn du den unterschriebenen Ankaufsschein per Fax zurückgesendet hast, ist der Kauf/Verkauf sowieso nicht rechtskräftig. Einfach sagen, dass du das Auto doch noch brauchst mit irgendeiner glaubwürdigen Begründung. Hintergrund: Eine per Fax übermittelte Unterschrift ist kein Original.
 
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bei nem mündlichen Kaufvertrag hat man auch keine Original-Unterschrift und dennoch wär solch einer gültig
 
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ich hab irgendwo mal was von einem 10 tägigen Widerrufsrecht gehört!

Naja. Vielleicht hast Du ja Glück - wenn Du Verbraucher bist, alles nur per Telefax/Telefon abgeschlossen wurde und die weiteren Voraussetzungen zutreffen: BGB - Einzelnorm. Vielleicht hilft Dir der § ja beim Argumentieren mit dem Autohaus. Frist für Widerruf: mind. 2 Wochen: BGB - Einzelnorm. Deine Sachverhaltsschilderung ist ein wenig zu knapp, um wirklich etwas einigermaßen sicheres dazu aussagen zu können.
 
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