Hallo Zusammen!
Habe heute leider unangenehme Post bekommen.
"Bußgeldbescheid"
(nein ich war nicht zu schnell)
Hatte eigentlich gedacht oder gehofft, das ganze wäre schon verjährt oder vergessen, da es Ende Januar passiert ist.
Jetzt bin ich am überlegen, ob es Sinn macht dagegen Einspruch zu erheben und ob dadurch weitere Kosten entstehen können?
Veilleicht könnt ihr mir ja ein wenig helfen.
Lege ich jetzt einfach Einspruch ein und erkläre meine Sicht der Dinge und schicke das ganze zurück und der Sachbearbeiter entscheidet gegen oder für mich?
Wenn gegen mich entschieden wird, kann ich das Bußgeld dann immer noch bezahlen oder geht das ganze dann direkt zum Richter und wird dann richtig teuer?
Danke schon mal im vorraus und einen schönen Abend wünsch ich Euch noch
Habe heute leider unangenehme Post bekommen.
"Bußgeldbescheid"
(nein ich war nicht zu schnell)Hatte eigentlich gedacht oder gehofft, das ganze wäre schon verjährt oder vergessen, da es Ende Januar passiert ist.
Jetzt bin ich am überlegen, ob es Sinn macht dagegen Einspruch zu erheben und ob dadurch weitere Kosten entstehen können?
Veilleicht könnt ihr mir ja ein wenig helfen.
Lege ich jetzt einfach Einspruch ein und erkläre meine Sicht der Dinge und schicke das ganze zurück und der Sachbearbeiter entscheidet gegen oder für mich?
Wenn gegen mich entschieden wird, kann ich das Bußgeld dann immer noch bezahlen oder geht das ganze dann direkt zum Richter und wird dann richtig teuer?
Danke schon mal im vorraus und einen schönen Abend wünsch ich Euch noch


Die zögern da nicht lange ...
!
, weil "Tatsachenentscheidung" und mein Wort gegen das der Polizei.
, sodass ich Hoffnungen hatte (nicht auf die Polizistin
, dass ich mit meinem "blauen BMW Sportwagen" sehr schnell durch die rote Ampel gefahren bin . . . ! Daraufhin hat die Richterin gefragt, ob ich einen Zeugen hätte . . . somit war die Sache für sie klar: ich bin ein Rotlichtsünder (erst wollte ich fragen, was nun dieses Verfahren mit einem Puff zu tun hat
)