Einspruch gegen Bußgeldbescheid

CCAATOMMY

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18 Mai 2007
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Hallo Zusammen!


Habe heute leider unangenehme Post bekommen.
"Bußgeldbescheid" :-( (nein ich war nicht zu schnell)

Hatte eigentlich gedacht oder gehofft, das ganze wäre schon verjährt oder vergessen, da es Ende Januar passiert ist.

Jetzt bin ich am überlegen, ob es Sinn macht dagegen Einspruch zu erheben und ob dadurch weitere Kosten entstehen können?

Veilleicht könnt ihr mir ja ein wenig helfen.

Lege ich jetzt einfach Einspruch ein und erkläre meine Sicht der Dinge und schicke das ganze zurück und der Sachbearbeiter entscheidet gegen oder für mich?
Wenn gegen mich entschieden wird, kann ich das Bußgeld dann immer noch bezahlen oder geht das ganze dann direkt zum Richter und wird dann richtig teuer?



Danke schon mal im vorraus und einen schönen Abend wünsch ich Euch noch
 
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Wenn Du Einspruch einlegst, musst Du ihn auch begründen.

Wenn der Sachbearbeiter die Begründung akzeptiert, ist das Thema vergessen. Akzeptiert er die Begründung nicht, kann er direkt einen Gerichtstermin ansetzen.

Auch bei angesetztem Gerichtstermin kannst Du unter Umständen (= keine Garantie!) dennoch bezahlen, musst jedoch mit weiteren Verwaltungskosten rechnen, die Du durch den Einspruch verursacht hast.
 
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Wenn Du meinst, Du hast eine Chance, dann lass Dich anwaltlich beraten - sonst hast Du nämlich keine Chance …

Ratschläge im Forum können das nicht ersetzen, insbesondere wenn sie von Nichtjuristen kommen :M

Und nein, Frank, der Sachberater kann natürlich nicht "direkt einen Gerichtstermin ansetzen" :s
 
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Und nein, Frank, der Sachberater kann natürlich nicht "direkt einen Gerichtstermin ansetzen" :s

Sag das mal dem Ordnungsamt Hamburg :w Die zögern da nicht lange ...

... durch fixe Zahlung bin ich dennoch um den Termin drumrum gekommen. Aber dieses "Zocken" geht meist auf, denn Hobbyjuristen wie meiner einer geben dann ganz schnell auf mit Fristüberziehungen und Einsprüchen auf Zeit zu spielen.
 
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§ 26 (3) StVG
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Ich gehe davon aus, dass der Bescheid noch rechtzeitig angekommen ist. Ein Widerspruch muss nicht begründet werden. Jedoch wird nach erneuter Prüfung der Behörde bei gleichbleibendem Ergebnis der Fall i.d.R. an den Staatsanwalt abgegeben. Grundsätzlich würde ich bei einem strittigen Bußgeldbescheid um Akteneinsicht bitten. Ein Rechtsanwalt, welcher sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, sollte je nach Höhe des Bescheids eingeschaltet werden.
 
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Grundsätzlich würde ich bei einem strittigen Bußgeldbescheid um Akteneinsicht bitten. Ein Rechtsanwalt, welcher sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, sollte je nach Höhe des Bescheids eingeschaltet werden.

Soweit ich weiß ist diese vollständige Akteneinsicht auch nur einem RA erlaubt. Er kann z.B. ein Meßprotokoll einsehen, ein Privater alleine nicht.
 
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Soweit ich weiß ist diese vollständige Akteneinsicht auch nur einem RA erlaubt. Er kann z.B. ein Meßprotokoll einsehen, ein Privater alleine nicht.

Das war mal.

§ 49 OWiG
(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.

(2) Ist die Staatsanwaltschaft Verfolgungsbehörde, so ist die sonst zuständige Verwaltungsbehörde befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder im gerichtlichen Verfahren vorzulegen wären, einzusehen sowie sichergestellte und beschlagnahmte Gegenstände zu besichtigen. Die Akten werden der Verwaltungsbehörde auf Antrag zur Einsichtnahme übersandt.

Bei einem Straftatbestand sollte man wirklich einen Rechtsanwalt aufsuchen, aber:

§ 147 (7) StPO
Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
 
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Wie hoch ist das Bußgeld = lohnt sich aus eigener Sicht ein Einspruch (und der dann evtl. folgende Aufwand/Ärger) ?!

Ansonsten: hast Du eine Rechtschutzversicherung? Dann hat diese doch bestimmt sone juristische Hotline (meine hat sowas und habe ich schon erfolgreich genutzt) = würde ich mal testen.

Good luck!
 
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Wie lautet denn der Vorwurf?
 
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Du meinst, das du nicht zu schnell warst oder was hast du gemacht?
 
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Hallo Zusammen,

erstal Danke für Eure Antworten.

Mir wird vorgeworfen, das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet zuhaben.

Habe heute morgen mal bei der Stadt Köln angerufen und mit der Sachbearbeiterin gesprochen.
Sie meinte, ich könnte einen Einspruch einreichen und es würden erstmal keine weiteren kosten auf mich zu kommen, es sei denn das ganze würde vor Gericht gehen.
Dann würde mir das aber vorher mitgeteilt und ich könnte auf den Prozess verzichten und den Bußgeldbescheid einfach bezahlen.


Werde dann mal mein Glück probieren und schauen wie es weiter geht.
 
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Innerhalb der ersten Sekunde oder war die Ampel schon länger rot?
 
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Rotlichtverstöße lassen sich manchmal sehr gut anfechten, durch mangelnde Wartung der Kontaktschleifen (z.B. bröckelnder Asphalt).
 
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Innerhalb der ersten Sekunde oder war die Ampel schon länger rot?

War innerhalb der ersten Sekunde.
Hab dies auch nur in KAuf genommen, da es sehr glatt war und ich nicht unkontrolliert in die Kreuzung hineinrutschen wollte.
Bin also in meinem dafür halten in dem Momment drüber gefahren als die Ampel auf rot umgeschaltet hat
 
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Rotlichtverstöße lassen sich manchmal sehr gut anfechten, durch mangelnde Wartung der Kontaktschleifen (z.B. bröckelnder Asphalt).


Das kann ich leider ausschließen, da ich nicht geblitzt wurden bin, sondern anschließend angehalten wurden bin
 
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War innerhalb der ersten Sekunde.
Hab dies auch nur in KAuf genommen, da es sehr glatt war und ich nicht unkontrolliert in die Kreuzung hineinrutschen wollte.
Bin also in meinem dafür halten in dem Momment drüber gefahren als die Ampel auf rot umgeschaltet hat

Dann Einspruch einlegen und dies auch so begründen - aber sehr vorsichtig sein bei der Formulierung, bitte Anwalt dazu befragen.

Das kann ich leider ausschließen, da ich nicht geblitzt wurden bin, sondern anschließend angehalten wurden bin

Hmm, dann muss es doch ein Protokoll geben, in dem Du vor Ort schon auf die Witterung hingewiesen hast. Noch ein Grund mehr Dich an eien Anwalt zu wenden.
 
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Das kann ich leider ausschließen, da ich nicht geblitzt wurden bin, sondern anschließend angehalten wurden bin

Genau sowas ist mir vor ca. 6 Jahren passiert :#

auf einer abschüssigen Straße von erlaubten 100 geht es in eine geschl. Ortschaft mit 50 und einer Ampelkreuzung; ich habe diese Ampelkreuzung eindeutig bei gelb nach rechts durchfahren, wurde dann aber angehalten. Dort habe ich ca. 10 Minuten auf dem Seitenstreifen gewartet, weil die nette Beamtin die ganze Zeit per Sprechfunk mit den Kollegen gesprochen hat, die der Meinung waren, ich wäre bei ROT gefahren. Es ging hin und her, ich bekam keine direkten Auskünfte, musste meine Papiere zeigen, wurde notiert und man erklärte mir, dass ich Post bekomme. Meine Bitte, ob ich mit dem Kollegen, der das gesehen haben will, sprechen kann, wurde vehement abgelehnt. Mein Einwand, dass ich ja das Sprechfunkgespräch mithören konnte und hier offenbar keine Einigkeit bzw. klare Aussage erzielt wurde, gegen was ich denn nun verstoßen habe, wurde ebenfalls abgebügelt. . . .b: . Eins war klar: rot war es definitiv nicht, aber ich bin bestimmt mit 80 in die Kreuzung reingefahren, nur das wurde ja nicht gemessen :X !

Also Bußgeldbescheid bekommen und damit zum Anwalt (habe RS, allerdings mit Eigenanteil; aber Anwalt guter Bekannter, daher nix davon berechnet)!

Dieser hat mir von Anfang an keine großen Hoffnungen gemacht :a, weil "Tatsachenentscheidung" und mein Wort gegen das der Polizei.

Die Verhandlung ging dann sehr schnell: die Polizistin war in ihrer Aussage recht schwankend :T, sodass ich Hoffnungen hatte (nicht auf die Polizistin :M) . . . ! Diese haben sich dann in der klaren und eindeutigen Ansprache des Augenzeugen-Polizist zerschlagen. Dieser konnte sich sehr gut daran erinnern :B, dass ich mit meinem "blauen BMW Sportwagen" sehr schnell durch die rote Ampel gefahren bin . . . ! Daraufhin hat die Richterin gefragt, ob ich einen Zeugen hätte . . . somit war die Sache für sie klar: ich bin ein Rotlichtsünder (erst wollte ich fragen, was nun dieses Verfahren mit einem Puff zu tun hat :s) . .

Fazit: der Polizist war sauer, dass er meine Geschwindigkeitsübertretung nicht ahnden konnte, sodass ich jetzt ein Rotsünder bin; viel Zeit verloren für sinnloses Gelaber und anschl. auch noch das Geld und ein Punkt obendrauf!!!

Also: ich denke Mal, wenn DU keinen Zeugen hast, wirst DU keine Chance gegen die Staatsgewalt haben . . .
 
AW: Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Also: ich denke Mal, wenn DU keinen Zeugen hast, wirst DU keine Chance gegen die Staatsgewalt haben . . .



Ja, das befürchte ich auch.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich keine, habe bisher auch nie eine benötigt.
(Einmal ist immer das erste mal :( )
Ich habe heute morgen meinen EINSPRUCH bei Amt abgegeben und werde mal sehen, was dabei herum kommt.
Vielleicht klappt es ja.


Wenn nicht, werd ich wohl oder übel den Bußgeldbescheid zahlen müssen und die drei Punkte kommen in Flensburg auf das PAYBACK-Konto. Wieviel darf man dort eigentlich haben?

Ist leider sehr ärgerlich, aber zu einem Prozeß laß ich das ganze nicht kommen, da mir das viiiiiel zu teuer wird.
 
AW: Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Ja, das befürchte ich auch.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich keine, habe bisher auch nie eine benötigt.
(Einmal ist immer das erste mal :( )

unbedingt abschließen = SUPERWICHTIG !!!!

Ich habe heute morgen meinen EINSPRUCH bei Amt abgegeben und werde mal sehen, was dabei herum kommt.
Vielleicht klappt es ja.

ich drücke Dir die Daumen :t

Wenn nicht, werd ich wohl oder übel den Bußgeldbescheid zahlen müssen und die drei Punkte kommen in Flensburg auf das PAYBACK-Konto. Wieviel darf man dort eigentlich haben?

klick mal hier: http://www.kfz.net/recht/punkte-in-flensburg/

Ist leider sehr ärgerlich, aber zu einem Prozeß laß ich das ganze nicht kommen, da mir das viiiiiel zu teuer wird.

würde ich - wie schon gepostet - ohne RS auch nicht machen
 
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