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Fahrer
- Registriert
- 18 Februar 2012
- Wagen
- BMW Z4 e89 sDrive30i
Hallo Gemeinde. Ich habe heute in die Papiere meines neuen Autos geschaut. Das Auto ist ab Werk mit 19" Felgen ausgestattet. Im Fahrzeugbrief sind lediglich die 17" Felgen eingetragen. In der beiliegenden EG-Übereinstimmungsbescheinigung sind alle möglichen Felgengrößen aufgezählt.
Nun zur Frage: muss man die 19" Felgen im Fahreugschein eintragen oder reicht der Nachweis per EG-ÜE?
Auf dem EG-ÜE Schein steht allerdings man solle diesen nicht im Fahrzeug mitführen.
Nun zur Frage: muss man die 19" Felgen im Fahreugschein eintragen oder reicht der Nachweis per EG-ÜE?
Auf dem EG-ÜE Schein steht allerdings man solle diesen nicht im Fahrzeug mitführen.

