Ersatzwagen bei Garantiereparatur obligatorisch ?

Mr. Realdeal

Testfahrer
Registriert
5 Februar 2005
Hi,
bei meinem Kleinen steht in Kürze der erste Ölservice an und da wollte ich bei der Gelegenheit auch gleich diverse Mängel auf Garantie machen lassen (z. B. Blasen im Regensensor, defekter Ölniveausensor, Kupplungsprobleme, Klappergeräusche, usw.)

Besteht in diesem Fall ein verbindlicher Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur, oder ist das vom guten Willen des jeweiligen Freundlichen abhängig? Wisst ihr da Genaueres? Wie sind eure Erfahrungen?

Gruß,
Realdeal
 
AW: Ersatzwagen bei Garantiereparatur obligatorisch ?

Also ... ich gehe mal von Deutschland aus?

Wenn Du geleast hast, dann hast Du pro Jahr 2 Tage Anspruch auf kostenlosen Ersatz (da gibt's Vouchers/Gutschweine).
Wenn die Karre Dir in der Pampa verreckt, greift der Mobility Service und hilft Dir weiter (RTFM - lies mal nach, das steht in Deiner Servicemappe)
Ansonsten ist's meist einfacher vom Neuwagenverkäufer einen Wagen für lau zu bekommen als von der Werkstatt. Die Werkstatt hat meist nur Sonderkonditionen mit einer Autovermietung :g.

Sowohl in meiner Stamm-NL als auch beim Airport-Service in München habe ich immer noch einen Wagen bekommen (habe aber auch schon ein "paar" BMW dort abgenommen).

Lieb fragen hilft ... und mglw. der Hinweis, dass Frauchen nächstes Jahr nen 1er bekommen soll (oder einen Golf *gg*) und Du gerne mal probefahren würdest?;)

Grüßle
Chris
 
AW: Ersatzwagen bei Garantiereparatur obligatorisch ?

Hi,
ich hatte dieses "Problem" letzte Woche auch. Ich habe Garantiereparauren (Regensensor - Frontscheibe wechseln) u.ä. machen lassen. BMW zahlt im Rahmen der Garantie Esratzwagen, soweit die Reparatur länger als zwei Stunden dauert. Dann kann der freundliche Händler den Mietwagen über BMW abrechnen. So war jedenfalls die Auskunft. Den kostenlosen Ersatzwagen hatte ich dann zwei Tage.

See You

devious
 
AW: Ersatzwagen bei Garantiereparatur obligatorisch ?

devious schrieb:
Hi,
ich hatte dieses "Problem" letzte Woche auch. Ich habe Garantiereparauren (Regensensor - Frontscheibe wechseln) u.ä. machen lassen. BMW zahlt im Rahmen der Garantie Esratzwagen, soweit die Reparatur länger als zwei Stunden dauert. Dann kann der freundliche Händler den Mietwagen über BMW abrechnen. So war jedenfalls die Auskunft. Den kostenlosen Ersatzwagen hatte ich dann zwei Tage.

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devious

Habe die gleiche Erfahrung gemacht.
 
AW: Ersatzwagen bei Garantiereparatur obligatorisch ?

Ich hatte schon ein paar Kulanzreperaturen und hab auch da jedesmal einen kostenlosen Ersatzwagen nutzen können.

Meine Frage ist, welche Modelle rücken eure Händler denn so raus. Ich mußte bis jetzt jedesmal mit dem 1er Vorlieb nehmen, was aus meiner Sicht auch okay ist ,da ja kostenlos.
Einmal hatte man mir den neuen 3er versprochen, aber da lief dann in der Planung was schief, so dass es doch wieder nur den 1er gab. Beim nächsten Mal werde ich meinen :) daran erinnern...

Gruß,

Pitzilla
 
AW: Ersatzwagen bei Garantiereparatur obligatorisch ?

Hi!
also ich muß sagen, die BMW Niederlassung in Göttingen, war immer sehr
kullant mit leihwagen.
damals im märz 2001 hatte ich mir nen gebrauchten Compact gekauft und egal ob ich zur inspektion war, oder nen garantiefall hatte,
gab es immer nen kostenlosen leihwagen:

- 320d ( E46) 2001 wegen garantiefall
- 2002 ,den damals neuen 316ti Compact ( inspektionI )
-2003 nen Mini Cooper ( inspektionII )
-2004 nen Z4 2.2 (wegen einbau eines raid-airbaglenkrades) und nen
tag später einen voll ausgestatteten 545i:t , weil bmw eine
falsche lenkradnarbe bestellt hatte.
-2005 nochmal nen Z4 2.5 ( inspektion)

-2005 nen Z4 2.0 ( probefahrt , bevor ich den kaufvertrag für meinen Z4
2.5 unterschrieben habe, der jetzt bald kommen muß) .
als ich den vertrag unterschrieben hatte, habe ich mich noch ein bißchen, mit dem abteilungsleiter für den servicebereich unterhalten und der hat mir zugesichert, das mir bei jedem werkstatt aufenthalt ein kostenloser leihwagen zustehen wird.:D


Gruß Holger
 
AW: Ersatzwagen bei Garantiereparatur obligatorisch ?

devious schrieb:
Hi,
ich hatte dieses "Problem" letzte Woche auch. Ich habe Garantiereparauren (Regensensor - Frontscheibe wechseln) u.ä. machen lassen. BMW zahlt im Rahmen der Garantie Esratzwagen, soweit die Reparatur länger als zwei Stunden dauert. Dann kann der freundliche Händler den Mietwagen über BMW abrechnen. So war jedenfalls die Auskunft. Den kostenlosen Ersatzwagen hatte ich dann zwei Tage.

See You

devious

Kann ich auch bestätigen, die Reparatur muss länger als 2 Stunden dauern, dann übernimmt BMW direkt die Kosten für das Ersatzfahrzeug.
Unter 2 Stunden müsste die Werkstatt die Kosten für das Ersatzfahrzeug selber übernehmen, hier zeigt sich dann die Qualität des Kundenservice, wenn man auch bei kleineren Reparaturen, unter 2 Stunden, einen Wagen kostenlos gestellt bekommt.

Hier bei meinem Händler bekomme ich immer dem jeweiligen Fahrzeug entsprechend angemessenen Ersatz.
Beim Z4 - neuer 3er oder 1er
Beim ALPINA oder 540er gabs immer nen 5er oder den X5
Beim Compact den Z4 :d oder auch nen Compact
 
AW: Ersatzwagen bei Garantiereparatur obligatorisch ?

Ein verbindlicher Anspruch auf einen Ersatzwagen besteht keiner, das ist immer auf Kulanz, aber ich kann mich meinen Vorrednern anschliessen, freundlich sein hilft immer ;)
 
AW: Ersatzwagen bei Garantiereparatur obligatorisch ?

Bei mir wurde die Aussage getätigt, dass wenn länger als 4 Std. an dem Fahrzeug gebastelt wird bekommt man nen kostenlosen Leihwagen ...

Jedoch zählt dabei nicht der Stand vor der Werkstatt ...
 
AW: Ersatzwagen bei Garantiereparatur obligatorisch ?

Hab heute nen Termin für die erste Inspektion (öl- und Bremsflüssigkeitswechsel) ausgemacht und mir nen Leihwagen reservieren lassen. Es war leider nur noch ein Mini Cooper verfügbar, Kostenpunkt lt. Aussage vom Serviceberater: 19,90 Öcken
Hatte heuer allerdings auch schon zwei Kulanzreparaturen (Verdeckauflage und Austausch Türschlösser). Das eine Mal gabs nen 118d, das andere Mal nen 530d - kostenlos!

Gruß
Z4-Fun
 
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