Mr. Realdeal
Testfahrer
- Registriert
- 5 Februar 2005
Hi,
bei meinem Kleinen steht in Kürze der erste Ölservice an und da wollte ich bei der Gelegenheit auch gleich diverse Mängel auf Garantie machen lassen (z. B. Blasen im Regensensor, defekter Ölniveausensor, Kupplungsprobleme, Klappergeräusche, usw.)
Besteht in diesem Fall ein verbindlicher Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur, oder ist das vom guten Willen des jeweiligen Freundlichen abhängig? Wisst ihr da Genaueres? Wie sind eure Erfahrungen?
Gruß,
Realdeal
bei meinem Kleinen steht in Kürze der erste Ölservice an und da wollte ich bei der Gelegenheit auch gleich diverse Mängel auf Garantie machen lassen (z. B. Blasen im Regensensor, defekter Ölniveausensor, Kupplungsprobleme, Klappergeräusche, usw.)
Besteht in diesem Fall ein verbindlicher Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur, oder ist das vom guten Willen des jeweiligen Freundlichen abhängig? Wisst ihr da Genaueres? Wie sind eure Erfahrungen?
Gruß,
Realdeal