Erster Unfall mit meinem Zetti, so ein Käse...

chrilli

Fahrer
Registriert
17 Januar 2002
Als ich heute morgen zum Arbeitsplatz fuhr und in meinen Stellplatz einbog, kurz vor Vollendung der letzten 90°-Kurve vor dem Stehenbleiben, fuhr mein linker Stellplatznachbar rückwärts raus, um in meine Fahrertür zu brettern. Wie im Film ! Habe nur noch das große Mercedesheck auf mich zukommen sehen, das war vielleicht ein Gefühl...

Kosten werden problemlos übernommen, aber: Mein Kleiner hat einen Vorschaden, so ein Scheiß !
 
AW: Erster Unfall mit meinem Zetti, so ein Käse...

Tut mir echt leid für Dich, hab ich auch schon erlebt!!:g Aber ich sag nur: Es gibt Schlimmeres im Leben, glaub es mir!!!!
 
AW: Erster Unfall mit meinem Zetti, so ein Käse...

Mein Beileid... aber das muß ja dann nicht unbedingt als "Unfallwagen" gellten. Ich weiß aber nicht genau ab wann ein Unfall auch angegeben werden muß. Doch da kennt sich sicher jemand im Forum aus.

Hat der Seitenairbag ausgelöst?
 
AW: Erster Unfall mit meinem Zetti, so ein Käse...

Nein, ein "Unfallwagen" ist es natürlich (nach meiner Interpretation) noch nicht, aber das Auto ist nicht mehr "unfallfrei", wenn die Tür nachlackiert werden muss.

Sollte ein Beulendoktor nur eine Beule rausdrücken mü+ssen, gilt er dennoch als "unfallfrei" (nach meiner Interpretation), weil dem Auto niemals dieser Unfall nachgewiesen werden kann.

"unfallfrei" wird er auch (nach meiner Interpretation), wenn die Tür getauscht wird und auf der Tauschtür der Erstlack drauf ist - auch dieses Tauschen ist nie mehr nachvollziehbar.

"Unfallwagen" haben (nach meiner Interpretation) in der Regel einen Rahmenschaden erlitten, der deutlcih über ein paar Beulen hinausgeht.

Am besten jetzt ordentlcihe ausagekräftige Fotos machen und beim Verkauf auch vorlegen. Eine reparierte Unfalltür ist u.U. besser als viele kleine Dellen von Einkaufswagen, die an einem "unfallfreien" Fahrzeug dran bleiben ...
 
AW: Erster Unfall mit meinem Zetti, so ein Käse...

Auch beim "nie mehr nachvollziehbaren" Tausch der Türe handelt es sich immer noch um einen Unfallwagen im juristischen Sinne.
Ob man sowas beim Verkauf angibt oder nicht, muß dann jeder für sich entscheiden. ;)
 
AW: Erster Unfall mit meinem Zetti, so ein Käse...

Auch beim "nie mehr nachvollziehbaren" Tausch der Türe handelt es sich immer noch um einen Unfallwagen im juristischen Sinne.
Ob man sowas beim Verkauf angibt oder nicht, muß dann jeder für sich entscheiden. ;)

Sehe ich auch so. Es gibt hierfür klare gesetzliche Vorgaben, da kann man auch nix interpretieren:s.

Schönen Gruß
 
AW: Erster Unfall mit meinem Zetti, so ein Käse...

also ich hab hierzu mal nen Artikel aus der AUTOBILD gefunden :

Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.

Nicht anders ist der Sachverhalt unter Umständen, wenn ein Radfahrer den geparkten Wagen streift. Wird dabei eine Tür so beschädigt, dass mehr als eine leichte Delle zu sehen ist und die Werkstatt die Tür komplett tauscht, gilt der Wagen als verunfallt. Genauso natürlich, wenn nach einem Frontalcrash der Vorderwagen (Kotflügel, Motorhaube und Front) erneuert werden muss – obwohl viele glauben, dass bei einer Reparatur vom Profi mit Originalteilen kein Unfallschaden anzugeben ist, sofern der Rahmen nicht beschädigt wurde. Bei Anbauteilen wie Seitenspiegeln oder Zierleisten verhält es sich wie mit Scheinwerfern und Heckleuchten: Wurde hier einmal getauscht, wird niemand von einem Unfall sprechen.

Grundsätzlich gilt: Verkäufer spielen besser mit offenen Karten. Und zwar nicht nur, weil dies selbstverständlich sein sollte, sondern auch, um Gerichtskosten zu sparen. Wurde einmal eine Reparatur durchgeführt, anerkennt die Rechtsprechung im Kaufvertrag die Klausel „Unfallfreiheit im Übrigen“. Es wird also Unfallfreiheit mit einem Zusatz vermerkt wie: "Frontschaden sach- und fachgerecht behoben" (Oberlandesgericht Düsseldorf) oder auch: "links Unfallschaden, Kotflügel etc. erneuert" (OLG Köln). Damit ist der Verkäufer frei vom Vorwurf der arglistigen Täuschung, denn der Käufer wird wahrheitsgemäß über das Ausmaß der Beschädigung in Unfallautos informiert.

Je mehr im Vertrag steht, desto besser. Ein kurzes Schlagwort bringt weniger Info als ein Foto mit beigelegter Rechnung vom Fachbetrieb. Ein Unfallauto muss nicht immer ein schlechter Kauf sein. Ist der Verkäufer über alle Beschädigungen und bereits erfolgte Reparaturen aufgeklärt, kann er ein Schnäppchen machen, das deutlich unter normalem Marktpreis unfallfreier Fahrzeuge liegt. Doch selbst für den Fachmann ist es nicht immer einfach, das Vorleben eines Autos aufgrund seiner Karosserie nachzuvollziehen.

Kleine Orientierungshilfen: Bei Farbspuren an Kunststoffteilen und Reifen, schief eingepassten Türen und Hauben sowie Farbunterschieden in der Lackierung ist stets Vorsicht geboten. Erscheint Ihnen der Verkäufer unseriös und lässt sich die Vita des Fahrzeugs nicht lückenlos nachvollziehen, lassen Sie besser die Finger von dem Wagen. Oder schalten einen unabhängigen Sachverständigen ein.

Erst recht, wenn bei einem Internet-Angebot die Anreise zu aufwendig ist, um am Ende einen Schrotthaufen vorgeführt zu bekommen. Ein Anruf beim Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) klärt, wo der nächste Profi-Schätzer zu finden ist (Telefon 0 30-2 53 78 50, BVSK - Willkommen bei www.bvsk.de). Vor Ort hilft natürlich auch eine Probefahrt zum TÜV. Der nimmt rund 50 Euro für seine Bemühungen und muss selbst für Fehlurteile hinterher geradestehen.
 
AW: Erster Unfall mit meinem Zetti, so ein Käse...

Früher gab es den Begriff der "Wertminderung".
Er bezeichnete genau diese Thematik, dass nämlich trotz einer perfekten Instandsetzung eine Minderung des Verkaufspreises eintritt, als Folge der Pflicht zur Kenntlichmachung als Unfallwagen. Sie konnte durchaus 1000 Euro oder mehr ausmachen, die dem Geschädigten zusätzlich zur Schadensregulierung ausgezahlt wurden.

Mir ist nicht bekannt, dass es diese Abrechnungsposition, die durch ein Gutachten bemessen wird, nicht mehr geben sollte.
 
AW: Erster Unfall mit meinem Zetti, so ein Käse...

Früher gab es den Begriff der "Wertminderung".
Er bezeichnete genau diese Thematik, dass nämlich trotz einer perfekten Instandsetzung eine Minderung des Verkaufspreises eintritt, als Folge der Pflicht zur Kenntlichmachung als Unfallwagen. Sie konnte durchaus 1000 Euro oder mehr ausmachen, die dem Geschädigten zusätzlich zur Schadensregulierung ausgezahlt wurden.

Mir ist nicht bekannt, dass es diese Abrechnungsposition, die durch ein Gutachten bemessen wird, nicht mehr geben sollte.

gibt es meiner meinung nach immer noch.

mir ist z.b. in 2003 jemand in den z3 gerauscht. komplette rechte seite im eimer, schadensumme deutlich größer 10k. als wertminderung wurde damals an bmw leasing von der gegnerischen versicherung 800 eur bezahlt :d

falls ich ihn jetzt verkaufen wollen würde und müsste einen seitenschaden in der größenordnung angeben würde der verkaufspreis mit sicherheit deutlich geringer sein als ein verleichbarer unfallfreier.

zumindest bei mir war dieser wertminderungsausgleich ne frechheit. aber nachdem es damals noch bmw tangiert hat wars mir wurscht.
 
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