Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

BMCMidget

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20 Mai 2007
Das Jahr geht nicht sehr gut zu Ende!

Durch abgebrochene Eiszapfen vom Dach des Nachbarhauses ist mein rechter Seitenspiegel gebrochen.

Daraus stellen sich mir einige Fragen, die hier eventuell eine Antwort finden:

  1. wieviel kostet in etwa die Reparatur beim :)? Zur Info: der Spiegel mitsamt seinem Kunststoffgehäuse ist noch i.O. Die Spiegelaufnahme (also der Teil mit dem Drehgelenk) ist gebrochen.
  2. kommt die Haushaftpflichtversicherung für den Schaden auf? Dazu muß man wissen, daß es sich bei dem Stellplatz um mein Sondernutzungseigentum (ich glaube so heißt das) handelt und das Nachbargebäude, von dessen Dachkante das Eis abgefallen ist verwaltungstechnisch zu dem Gebäude gehört, in dem auch meine Eigentumswohnung ist.
Danke für Antworten.

Grüße und eisfreies Parken ;)

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AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Nein die GebäudeHaftpflicht wird nicht dafür aufkommen.

Du siehst ja die Eiszapfen dort und hast dich trotzdem hingestellt. Hast also eine Beschädigung in Kauf genommen. Die Eiszapfen sind ja nicht über Nacht gewachsen und runtergefallen. ;-)

Normal kannst es dir sparen den Nachbarn drauf anzusprechen weil nix bei rauskommt aber wennste dadurch ruhiger schlafen kannst kannste natürlich was versuchen.
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Ein Bekannter hatte einen ähnlichen Fall. Dort ist seine Vollkasko für die Regulierung zuständig gewesen. In Anbetracht des zu erwartenden Rechnungsbetrages bei BMW, wird sich die Inanspruchnahme also wohl eher nicht lohnen :#.

Shit.....:#:#:#
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Wenn, dann geht es hier um die Grundstückshaftpflichtversicherung.

Der oder die Eigentümer sind verpflichtet, bestehende Gefahren unverzüglich zu beseitigen bzw. ggf. durch Dritte sicherstellen zu lassen, dass keinerlei Gefahr von ihrem Grundstück ausgeht. Dazu gehören selbstverständlich auch gerade Eiszapfen an Dächer oder Dachvorsprüngen.

Wie das nun in Deinem Fall aussieht vermag ich nicht zu beurteilen, weil es vermutlich auch noch um ein Teil Grundstück handelt, wo nicht unbedingt jeder hinkommt.
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Zunächst geht hier die Gefahr vom Gebäude aus und somit ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zur Prüfung des Haftungsanspruches zu befragen. Die Eigentümer sind verpflichtet das Haus so zu sichern, dass keine Gefahr besteht, egal ob man diese Gefahr sehen kann oder nicht (wie z.b. in der Nacht). Auch Schilder, die darauf hinweisen (z.B. Achtung Dachlawine) haben keine Auswirkung auf die Haftung der Gebäudeeigentümer (bzw. Mieter).

Hat der Hauseigentümer die Pflichten auf evtl. Mieter übertragen, so haften deren private Haftpflichtversicherungen, soweit kein Vorsatz besteht. Einige Haftpflichtversicherungen decken auch grobe Fahrlässigkeit ab, wie in diesem Fall das Nichtentfernen von Eiszapfen.

Meiner Ansicht nach hast du gute Chancen, deinen Schaden über eine der o.g. Versicherungen zu bekommen. Auf jeden Fall würde ich den Schaden dort melden und abwarten, was der Versicherer dir dazu mitteilt.
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Du hast auch vielleicht vergessen zu sagen, dass das Auto schon seit ein Paar Wochen dort steht, also bevor Eiszapfen da waren und du nicht vor Ort warst...
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

das zahlt sehr wohl die Versicherung.
Die Teilkasko zahlt. Bei einem Sturm vom Dach herabfallenden Holzbalken hatte dieser mir meinen rechten Kotflügel gestreift. Der Schaden betrug sich auf ca 1800€
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

@ jörg
dann hast du ne andere Ansicht als die meisten Versicherer (Grundstück und Gebäude) ;-)

Selben Fall hatten wir hier auch und da hat sich ein Mieter direkt unters Dach geparkt obwohl schon der Schnee über die Rinne hing und es nur ne Frage der Zeit war bis er runterkommt.

Versicherungsantwort. Gibt nix da Gefahr sichtbar und in Kauf genommen. Hier gab es nicht mal ein "Achtung Dachlawinenschild"
Desweiteren wurde begründet das als Mieter in dem besagten Gebäude es allgemein bekannt war das es im Winter zu Dachlawinen etc. kommen kann.

Zusätzlich ist es doch so das man im Winter mit sowas rechnen muss.

Meinem Vater ist auch ne Dachlawine auf seinen 330 I geknallt und hat Motorhaube, Dach und Heckklappe verbeult.
Die einzige Versicherung die was bezahlt hat war die Vollkasko aber NICHT die Gebäude/Grundstückshaftpflicht
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

@ jörg
dann hast du ne andere Ansicht als die meisten Versicherer (Grundstück und Gebäude) ;-)

Selben Fall hatten wir hier auch und da hat sich ein Mieter direkt unters Dach geparkt obwohl schon der Schnee über die Rinne hing und es nur ne Frage der Zeit war bis er runterkommt.

Versicherungsantwort. Gibt nix da Gefahr sichtbar und in Kauf genommen. Hier gab es nicht mal ein "Achtung Dachlawinenschild"
Desweiteren wurde begründet das als Mieter in dem besagten Gebäude es allgemein bekannt war das es im Winter zu Dachlawinen etc. kommen kann.

Zusätzlich ist es doch so das man im Winter mit sowas rechnen muss.

Das kann durchaus sein. Wenn durch den VR nachgewiesen wird, dass die Gefahr bekannt war, ist aus meiner Sicht auch nichts gegen einen Ablehnung der Regulierung bzw. einer anteiligen Erstattung zu sagen.

Darum sollte man den im Thread geposteten Fall einfach mal einreichen und ihn von den dortigen Schadenspezialisten überprüfen lassen (da nicht exakt vergleichbar). Kostet nichts und tut auch nicht weh ;). Ich bin trotzdem der Meinung, dass in dem o.g. Fall eine Regulierung erfolgen kann. Lassen wir uns überraschen.
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Du hast auch vielleicht vergessen zu sagen, dass das Auto schon seit ein Paar Wochen dort steht, also bevor Eiszapfen da waren und du nicht vor Ort warst...

Das stimmt tatsächlich; der Wagen steht bereits einige Wochen dort und ich bin auch nicht täglich zu Hause.
Für mich stellt sich besonders die Frage, ob die Haus- oder Grundstücks-Haftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommt, der einem Wohnungseigentümer im selben Objekt zugestoßen ist?
Als Versicherungslaie bin ich der Meinung, daß eine Haftpflichtversicherung nur Schäden gegenüber Fremden absichert; bitte belehrt mich, wenn ich falsch liege.

Danke schonmal für die Meinungen!

Grüße, Bert
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Das stimmt tatsächlich; der Wagen steht bereits einige Wochen dort und ich bin auch nicht täglich zu Hause.
Für mich stellt sich besonders die Frage, ob die Haus- oder Grundstücks-Haftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommt, der einem Wohnungseigentümer im selben Objekt zugestoßen ist?
Als Versicherungslaie bin ich der Meinung, daß eine Haftpflichtversicherung nur Schäden gegenüber Fremden absichert; bitte belehrt mich, wenn ich falsch liege.

Danke schonmal für die Meinungen!

Grüße, Bert

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten ab... der Dritte bist in diesem Fall du ;)

Edit: Ergänzend sei erwähnt, dass zu überprüfen ist, ob der Hauseigentümer seiner Verkehrsicherungssicherungspflicht nachgekommen ist (wie z.B. Schneefanggitter). Hat er dies getan, so besteht nach einigen Urteilen der Gerichte kein Anspruch auf Übernahme des Schadens. (wie z.B. hier zu lesen: http://www.abendzeitung.de/muenchen/155525 ) Also wird doch eher spannend :)
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Du siehst ja die Eiszapfen dort und hast dich trotzdem hingestellt. Hast also eine Beschädigung in Kauf genommen. Die Eiszapfen sind ja nicht über Nacht gewachsen und runtergefallen. ;-)

Genauso würde ich als Hausbesitzer argumentieren und darüberhinaus den entstandenen Schaden durch Eiszapfen generell in Frage stellen.
Den Spiegel könnte genauso gut ein Unbekannter beschädigt haben, das Gelände ist doch nicht abgeschlossen, oder?
Eiszapfen sehe ich übrigens auch keine. In Unkenntnis der genauen Rechtslage halte ich hier die Verhältnismäßigkeit nicht mehr für gewährleistet.
Du konntest doch m.E. ohne Probleme das Auto 1m weiter links parken, verlangst aber vom Hausbesitzer, dass dieser die Eiszapfen entfernt.
Wie denn bitte? Mit einer über 10m langen Leiter auf vereistem Boden, geht zudem auch nicht, da steht Dein Auto im Weg und Du bist über Tage nicht erreichbar? Wie bitte sollte er das also bewerkstelligen? Die Feuerwehr mit Rettungskorb rufen? Die haben sicher Wichtigeres zu tun, als Deinen Zetti vor Eiszapfen zu schützen.
Ich bitte Dich, wir haben Winter, da kann auch der Hausbesitzer nichts dafür (siehe auch #8)!
Ist das Privatgelände? Darfst Du da ausdrücklich parken? Ist das Parken auf eigene Gefahr?

Andreas
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Daraus stellen sich mir einige Fragen, die hier eventuell eine Antwort finden:

wie immer hier im forum hast jetzt pro 10 leute 20 meinungen.
die einzig richtige antwort wirst nur beim entsprechenden versicherer (kommt ja auch immer drauf an, was im kleingedruckten steht) bekommen und nicht hier im forum.
wenn du dieser antwort dann nicht traust, gehts zum rechtsanwalt des vertrauens (damit meine ich nicht diesen möchtegernanwalt, der sich hier im forum tummelt, sondern nen richtigen) und fragst den um rat - dafür gibts die jungs und passende rechtsschutzversicherungen nunmal.
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

das zahlt sehr wohl die Versicherung.
Die Teilkasko zahlt. Bei einem Sturm vom Dach herabfallenden Holzbalken hatte dieser mir meinen rechten Kotflügel gestreift. Der Schaden betrug sich auf ca 1800€
Wenn micht nicht alles täuscht, sind in der Teilkasko Schäden durch Unwetter abgedeckt. Einen Sturm würde ich dazu zählen, aber einen Eiszapfen :huh:
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Du kannst es wohl einfach nicht sein lassen mit Deinen Beleidigungen!?
Du versuchst es nicht einmal!

Mach' dir wegen unserem DJ keinen Kopf. Fehlende intellektuelle Reichweite, gepaart mit Missgunst und antrainierter Aggression, waren noch nie gute Ratgeber. ;)


Im Übrigen: Interessantes und aktuelles Thema, und bereits einige gute Antworten, soweit ich das - eingeschränkt - beurteilen kann. Bei solchen Threads merke ich immer wieder, dass ich mir um Dinge wie Versicherungen viel zu wenig Gedanken mache. :s
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

-> Teilkasko: nein (Dachlawine ist nicht versicherter Bestand der TK, der o.g. Sturm ist etwas völlig anderes !)
-> Haus- und Grundbesitzer-HV: in diesem Fall auch eher nicht. Denn: der Hausbesitzer hat zwar eine Verkehrssicherungspflicht, diese beinhaltet aber nicht, dass er auf sein Dach klettern muss um Schnee und Eis zu entfernen. In schneereichen Gebieten müssen allerdings gewisse Abwehrmaßnahmen vorhanden sein - und Essen ist nicht klassisch schneereich ;)
-> Vollkasko: die zahlen !

Am Rande: ich würde grundsätzlich mal bei der HV-Versicherung des Hauseigentümers anrufen und klären ob auf dem Kulanzwege was zu machen ist.
 
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Es wird doch, wenn Du den Besitzer des Gebäude ansprichst und dieser bei seiner Versicherung nachfragt wie "immer" zu der Aussage der Versicherung kommen:

Ja "alles" versichert, nur nicht gegen Eiszapfen.

(Ähnlich wie bei uns, bei einem Wasserschaden im Keller: "alles" nur nicht gegen Regenwasser.)

Nun ist der Besitzer des Hauses (vermutlich), nicht für Deinen Schaden versichert.

a) er ist ein guter Mensch und bezahlt Dir den Schaden aus eigener Tasche...

b) er sagt, dass Dein Schaden nicht von "seinen" Eiszapfen stammt...

c) er Dir Gründe nennt, dass er seiner Sorgfallspflicht nachgekommen ist...

d) xxx bla bla bla

Schone Deine Nerven und zahle selbst. (Meldung an Deine VK wird sich nicht lohnen).
Sorry, das weisst Du sicher selbst, aber Du hast einfach Pech gehabt.

(Wie mein Sohn, dem auf der Heimfahrt am Montag auf der Autobahn Eisplatten von einem vorrausfahrenden LKW auf die Haube seines neuen Wagens gefallen sind und wir froh waren, das außer Blechschaden nichts schlimmeres passiert ist.) :#

Ps.:
Leider kann ich Dir über die Reparaturkosten keine Angaben machen.
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Es wird doch, wenn Du den Besitzer des Gebäude ansprichst und dieser bei seiner Versicherung nachfragt wie "immer" zu der Aussage der Versicherung kommen:

Ja "alles" versichert, nur nicht gegen Eiszapfen.

(Ähnlich wie bei uns, bei einem Wasserschaden im Keller: "alles" nur nicht gegen Regenwasser.)
Richtig, weil Rgenwasser kein Leitungswasser ist. Für ersteres kommt idR aber die Elementarschadendeckung in Frage (sofern mitversichert)
Nun ist der Besitzer des Hauses (vermutlich), nicht für Deinen Schaden versichert.

a) er ist ein guter Mensch und bezahlt Dir den Schaden aus eigener Tasche...

b) er sagt, dass Dein Schaden nicht von "seinen" Eiszapfen stammt...

c) er Dir Gründe nennt, dass er seiner Sorgfallspflicht nachgekommen ist...

d) xxx bla bla bla
e) er gibt es, wie es ja sein soll, an seine Haftpflichtversicherung ab. Und die wiederum lehnen den Schaden vermutlich ab. Wofür der Hausbesitzer nichts kann :)

Schone Deine Nerven und zahle selbst. (Meldung an Deine VK wird sich nicht lohnen).
Bei SF25 und minimaler Selbstbeteiligung schon. Ist ne reine Rechenfrage -.-*

Sorry, das weisst Du sicher selbst, aber Du hast einfach Pech gehabt.
das sowieso ....

(Wie mein Sohn, dem auf der Heimfahrt am Montag auf der Autobahn Eisplatten von einem vorrausfahrenden LKW auf die Haube seines neuen Wagens gefallen sind und wir froh waren, das außer Blechschaden nichts schlimmeres passiert ist.) :#
was wiederum die Kfz-Haftflichtversicherung des LKWs übernehmen muss, denn DAS ist ein super Beispiel für mangelnde Verkehrssicherungspflicht. Was einem natürlich nichts bringt wenn ausser Blechschaden noch mehr passiert. Von daher hat dein Sohn auf jeden Fall Glück im Unglück gehabt !

jaja, die bösen bösen Versicherungen ... :D
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Wie willst Du eigtl. beweisen können, dass es ein Eiszapfen war? Woher willst Du wissen, dass es nicht Teil eines Einbruchsversuchsversuch im EG war und jemand Deinen Spiegel als "Räuberleiter" genutzt hat. Oder ist Dir mal in den Sinn gekommen, dass es ganz banaler Vandalismus war? Diesen Fall deckt die Teilkasko ab.
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Wie willst Du eigtl. beweisen können, dass es ein Eiszapfen war? Woher willst Du wissen, dass es nicht Teil eines Einbruchsversuchsversuch im EG war und jemand Deinen Spiegel als "Räuberleiter" genutzt hat. Oder ist Dir mal in den Sinn gekommen, dass es ganz banaler Vandalismus war? Diesen Fall deckt die Teilkasko ab.

..... lies bitte mal deine Police und Versicherungsunterlagen durch bevor du sowas postest :g
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

Wie willst Du eigtl. beweisen können, dass es ein Eiszapfen war? Woher willst Du wissen, dass es nicht Teil eines Einbruchsversuchsversuch im EG war und jemand Deinen Spiegel als "Räuberleiter" genutzt hat. Oder ist Dir mal in den Sinn gekommen, dass es ganz banaler Vandalismus war? Diesen Fall deckt die Teilkasko ab.

Der Schadenshergang ist mir relativ klar. Als ich das Malheur gesehen hab waren die Eis- und Schneetrümmer, die von der Dachkante gebrochen sind eindeutig neben meinem Wagen zu erkennen (sieht man im ersten Bild noch ganz gut).
An Vandalismus hab ich auch schon gedacht; das schloß sich aber schnell aus, weil im Schnee keine Fußspuren zu sehen waren (und es hatte bei uns seit Heiligabend nicht mehr geschneit). Trotzdem danke für den Hinweis ;)
 
AW: Fahrzeugbeschädigung durch Eisbruch --- Haushaftpflichtfall?

...Den Spiegel könnte genauso gut ein Unbekannter beschädigt haben, das Gelände ist doch nicht abgeschlossen, oder?
Stimmt; ist ein offener Stellplatz zwischen 2 Häusern. Allerdings schließe ich den Unbekannten aus, da keine Fußspuren im Schnee waren.

Eiszapfen sehe ich übrigens auch keine.
Richtig, die sind ja leider runtergefallen...:g

In Unkenntnis der genauen Rechtslage halte ich hier die Verhältnismäßigkeit nicht mehr für gewährleistet.
Du konntest doch m.E. ohne Probleme das Auto 1m weiter links parken, verlangst aber vom Hausbesitzer, dass dieser die Eiszapfen entfernt.
Nein, weiter links parken ging kaum, da daneben ein weiterer Stellplatz ist (ist auf dem Bild nicht als solcher erkennbar)
Ich bitte Dich, wir haben Winter, da kann auch der Hausbesitzer nichts dafür (siehe auch #8)!
Ist das Privatgelände?
Ja
Darfst Du da ausdrücklich parken?
Ja
Ist das Parken auf eigene Gefahr?
Genau das weiß ich nicht

Grüße
 
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