Hallo,
ich wollte nur mal so durchgeben, dass Fahrzeugkäufer, die die Umweltprämie in Anspruch genommen haben und dann noch beim Finanzamt die MWST geltend machen, ein Spiel mit dem Feuer spielen.
Die Finanzämter sind nämlich dazu verpflichter der BAFA die Personen durchzugeben, die die Umweltprämie in Anspruch nehmen und dann den Vorsteuerabzug geltend gemacht haben.
Die 2.500 € könnt ihr dann knicken. Wie es mit einem Strafverfahrens wegen Betrugs oder ähnlichen Sachen aussieht, kann ich nicht sagen.
Die Auskunft ist auch völlig legal, vgl. § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb AO i.V.m. § 31a Abs. 2 S. 1 AO.
Also lasst am besten die Finger davon.
ich wollte nur mal so durchgeben, dass Fahrzeugkäufer, die die Umweltprämie in Anspruch genommen haben und dann noch beim Finanzamt die MWST geltend machen, ein Spiel mit dem Feuer spielen.
Die Finanzämter sind nämlich dazu verpflichter der BAFA die Personen durchzugeben, die die Umweltprämie in Anspruch nehmen und dann den Vorsteuerabzug geltend gemacht haben.
Die 2.500 € könnt ihr dann knicken. Wie es mit einem Strafverfahrens wegen Betrugs oder ähnlichen Sachen aussieht, kann ich nicht sagen.
Die Auskunft ist auch völlig legal, vgl. § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb AO i.V.m. § 31a Abs. 2 S. 1 AO.
Also lasst am besten die Finger davon.