Fällt Umsatzsteuer bei Erwerb von Diplomatenfahrzeug an?

champagnero

macht Rennlizenz
Registriert
13 Dezember 2006
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Eine Frage an die Steuerexperten.

Angehörige diplomatischer Missionen in D müssen beim Erwerb von Fahrzeugen ja keine Mehrwertsteuer entrichten. Wenn ich nun so ein Fahrzeug von einem Diplomaten kaufen möchte, muss die Mehrwertsteuer dann nachentrichtet werden? Gibt es eine Mindestbesitzdauer (für den Diplomaten), nach der die Mehrwertsteuer nicht mehr fällig wird?

Gerne auch mit Rechtsgrundlage.. :)
 
ja muss nachentrichtet werden da du verpflichtet bist die Mwst zu zahlen und ein Diplomat nicht...da er sie nicht bezahlt hat bleibts an dir haengen. Steuerschuld verfaellt nicht
 
Kaufst du den wagen von Privat oder Betrieb.
Wenn von Privat, dann muss er die Ust bereits zuvor abgeführt haben, falls nicht wirds komplizierter.

Willst du das Fahrzeug weiterhin betrieblich nutzen oder Privat?
 
Hallo,
also wie folgt, der Verkäufer muss die Umsatzsteuer zahlen, bzw an das Finanzamt abführen.
Wenn du z.b ein Auto kaufst was vorher als Firmenwagen zugelassen war zahlst du die Umsatzsteuer ja auch nicht an das Finanzamt, sondern die muss der verkäufer an das Finanzamt abführen vom Erlös des Verkaufs.
ebenso ist es ja auch wenn du einen Neuwagen kaufst, dann zahlst du ja auch nix ans Finanzamt sondern der Verkäufer führt die Steuer für dich ab.
Anders sieht es lediglich aus wenn du ein Fahrzeug aus dem Ausland importierst, dann musst du selbst die Steuer abführen, die kassiert dann der Zoll und der gibt es ans Finanzamt weiter.
 
ja muss nachentrichtet werden da du verpflichtet bist die Mwst zu zahlen und ein Diplomat nicht...da er sie nicht bezahlt hat bleibts an dir haengen. Steuerschuld verfaellt nicht

Das stimmt so nicht. Ich war selbst Diplomat und im Ausland postiert. Habe in Deutschland ein Auto gekauft und es exportiert. Da fiel natürlich keine Mehrwertsteuer an. Als ich wieder nach Deutschland zurückgekommen bin und das gleiche Auto wieder importiert habe, hatte ich eine Frist von einem Jahr, in der ich dass Auto nicht verkaufen durfte, sonst hätte ich die MwSt nachbezahlen müssen. Danach konnte ich es problemlos verkaufen. Eine analoge Regelung müsste es doch eigentlich auch für ausländische Diplomaten in Deutschland geben.
 
EBEN, ihr redet hier immer Firmen- bzw. Privatfahrzeugen.

Ihr verkennt hier die Situation. Die MwSt. ist für Firmen ein durchlaufender
Posten. Sprich die Steuer betrifft nur den Endverbraucher.

Denn so ist Diese ja auch gedacht.

Ihr könnt das nicht mit einem evtl. Sonderfall für Leute anwenden, die im diplomatischen
Dienst sind.

Leider habe ich keine Ahnung ob es eine Sonderregelung gibt. Aber da champagnero ja selbst
schon im diplomatischen Dienst war, sollte er es eigentlich besser wissen als ich.
Aber interessant ist diese Frage schon.

Ich habe in meiner Kundschaft einige Mitarbeiter und Soldaten der US-Armee. Diese müssen
z. B. für Leistungen meiner Firma auch keine MwSt. bezahlen.
Ist jedesmal ein riesiger Papieraufwand um dies dem Finanzamt klar zu machen. OK, mittlerweile
haben wir Routine darin.

Wie es sich dann aber verhält, wenn z. B. ein GI nach seiner Dienstzeit sein Haus in D an
einen nicht GI veräussert, würde mich auch interessieren.
 
Das stimmt so nicht. Ich war selbst Diplomat und im Ausland postiert. Habe in Deutschland ein Auto gekauft und es exportiert. Da fiel natürlich keine Mehrwertsteuer an. Als ich wieder nach Deutschland zurückgekommen bin und das gleiche Auto wieder importiert habe, hatte ich eine Frist von einem Jahr, in der ich dass Auto nicht verkaufen durfte, sonst hätte ich die MwSt nachbezahlen müssen. Danach konnte ich es problemlos verkaufen. Eine analoge Regelung müsste es doch eigentlich auch für ausländische Diplomaten in Deutschland geben.

Stimmt und da du der Diplomat bist musst du sie nicht bezahlen......der NICHTDIPLOMAT der das Auto dann von dir erwirbt muss die Mwst entrichten da sie ja noch nicht gezahlt wurde
 
Stimmt und da du der Diplomat bist musst du sie nicht bezahlen......der NICHTDIPLOMAT der das Auto dann von dir erwirbt muss die Mwst entrichten da sie ja noch nicht gezahlt wurde

Nochmal. Der Diplomat war ich ja nicht in Deutschland sondern woanders. Die deutsche MwSt. musste ich beim Kauf des Neuwagens deshalb nicht bezahlen, weil ich keinen Wohnsitz in Deutschland hatte und somit auch nicht in D umsatzssteuerpflichtig war. Als ich meinen Wohnsitz dann wieder in Deutschland hatte und mein Auto verkauft habe, musste weder ich, noch der Käufer die Mehrwertsteuer nachbezahlen.
 
Leider habe ich keine Ahnung ob es eine Sonderregelung gibt. Aber da champagnero ja selbst
schon im diplomatischen Dienst war, sollte er es eigentlich besser wissen als ich.
Aber interessant ist diese Frage schon.

Ich weiss es leider auch nicht besser, da ich nur die Regelungen für deutsche Diplomaten im Ausland kenne, aber nicht für ausländische Diplomaten in Deutschland... ;)
 
Ich weiss es leider auch nicht besser, da ich nur die Regelungen für deutsche Diplomaten im Ausland kenne, aber nicht für ausländische Diplomaten in Deutschland... ;)

Ich bin auch unwissend. Aber jetzt mal einfach nur billig logisch gedacht.
Bei einem Diplomatenfahrzeug handelt es sich ja um ein Fahrzeug, dass im Besitz - auch vom Aufenthalt her gesehen - des Auslands ist. Also müsste es dann doch ähnlich wie ein Import behandelt werden (nur das sicherlich keine Einfuhrabgaben fällig wären)?
 
Ich bin auch unwissend. Aber jetzt mal einfach nur billig logisch gedacht.
Bei einem Diplomatenfahrzeug handelt es sich ja um ein Fahrzeug, dass im Besitz - auch vom Aufenthalt her gesehen - des Auslands ist. Also müsste es dann doch ähnlich wie ein Import behandelt werden (nur das sicherlich keine Einfuhrabgaben fällig wären)?

Hmm. Also ein ausländischer Diplomat in Deutschland ist ja Inländer. Aufgrund seines diplomatischen Status aber ausnahmsweise von der Steuerpflicht befreit. Das Auto an sich ist aber ja schon in Deutschland, also auch hier zugelassen und versicherungspflichtig. Ich habe im Internet auch was zur österreichischen Regelung gelesen, da ist es z.B. so, dass nach einer Haltedauer von 2 Jahren die Umsatzsteuer nicht nachgezahlt werden muss. Eine Mindesthaltedauer scheint mir logisch, weil ich ja sonst als Diplomat einen schwunghaften Autohandel auf Basis des MwSt.-Vorteils aufbauen könnte
 
Zur Regelung in Deutschland weiß ich leider auch nichts, ich kann aber meine Erfahrungen in UK teilen. Habe dort als Angestellter bei einer internationalen Organisation ein Fahrzeug ohne MWSt gekauft.
In UK ist die Regelung so, dass vor dem Verkauf die MWSt vom Zeitwert zu bezahlen ist. Ohne dies ist es nicht möglich gewöhnliche UK Kennzeichen zu bekommen (in UK ist das Kennzeichen Auto nicht personenspezifisch). Hätte ich das Fahrzeug mit nach Österreich gebracht lautete die Auskunft damals, dass die MWSt in UK nicht fällig geworden wäre, in Österreich wäre wohl die "Übersiedlungsgut"-Regelung schlagend geworden (ähnlich der oben für Deutschland beschriebenen). Nachdem es aber sehr schwer war verbindliche Aussagen zu dieser Sachlage zu bekommen und ich keine Steuerüberraschung erleben wollte habe ich dann doch einen Rechtslenker gekauft und vor der Rückkehr wieder abgestoßen.
Bei solchen "Spezialfällen" ist es leider immer schwierig die richtige Person für eine fundierte Aussage an den Ämtern zu erreichen.

Martin
 
Na ja, ein Steuerberater sollte zumindest wissen, wo er nachlesen muss oder kennt sogar die Bestimmungen dazu. Und das Finanzamt erst recht, da diese die Steuer erheben, das natürlich nur in schriftlicher Form befragt werden sollte. :M
 
Die Steuerberater wissen sicherlich sehr gut über ihr Tagesgeschäft Bescheid, bei solchen Spezialfällen würde ich mich da aber auf keinen verlassen, der damit nicht schon zu tun hatte. Selbes gilt fürs Finanzamt, für dieses wäre mein Fall wohl auch äußerst selten gewesen (in D gibt es da aufgrund der NATO Angestellten sicherlich mehr vergleichbare Fälle). Eine schriftliche rechtsverbindliche Auskunft zu einem solchen Fall ist denke ich vom Finanzamt schwer zu bekommen und für den Stand in 2 Jahren ohnehin nicht möglich (gibt hier http://bubla.at/index.php/news/unternehmer-news/85-auskunfterteilung-durch-behoerden ein paar Infos wie das in Österreich läuft, kann in D natürlich ganz anders sein).
Selbstverständlich wäre es möglich gewesen den aktuellen Stand der Gesetzeslage festzustellen, aber dazu fehlte mir damals die Zeit und das Interesse (da mein Wunschfahrzeug Z4 zu dieser Zeit nicht mehr/noch nicht wieder gebaut wurde und weder in Ö noch in D gab es interessante Restposten als Neufahrzeug. 2 Jahre lang mit dem Steuer auf der falschen Seite wäre ohnehin suboptimal gewesen kam also für ein 2te Wahl Fahrzeug nicht in Frage für mich).

Das alles hilft dem Thread Ersteller natürlich wenig, also zurück zum Thema. Den Hinweis mit dem "wie ein Importfahrzeug zu behandeln" finde ich gut. Bei diesen muß ja auch die Zulassungsstelle feststellen können, ob die Abgaben abgeführt wurden (zumindest wird hier in Ö das Fahrzeug sonst nicht zugelassen). Wenn man an der Zulassungsstelle also erfragt wie/wo dies erfolgt weiß man wo für das Diplomatenfahrzeug der Status nachgefragt werden kann.
Eine weitere Möglichkeit ist natürlich einfach den Verkäufer zu befragen, dieser hat entweder schon selber Erfahrung, weil es nicht das erste Fahrzeug ist das er verkauft oder kann diese Auskunft sicher bei Kollegen erfragen.

Martin
 
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